eine freundin von mir konnte nicht zur arbeit weil ihre tochter ein baby bekommen hat und sie auf das andere enkelkind aufpassen musste....sie hat bescheid gesagt das sie nicht zur arbeit kommen kann, das war gestern, heute bekam sie eine abmahnung,das sie wenn sie morgen nicht kommt gekündigt wird, aber es ist keiner für das 2jährige kind da, was kann sie tun
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3Antwort von
Katinka1380Katinka1380
beim arbeitsamt/ jugendamt eine Tagesmutter beantragen (macht man eigentlich schon vor der geburt) und wieder arbeiten gehen, sonst ist sie ihren Job los, denn die Abmahnung war gerechtfertigt!
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2Antwort von
eveloteevelote
Sie haette einige Tage Urlaub beantragen sollen. Der Arbeitgeber kann doch nicht fuer die ganze Familie bezahlen!! Krank melden ist nicht korrekt, und nach der Abmahnung sowieso nicht mehr moeglich.
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Naza09Naza09
da sie nicht die mutter des kindes ist, das betreut werden muss, ist das schwierig, was ist mit dem vater?
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griechesuchtgriechesucht
Krank feiern, sich vom Kinderarzt freistellen lassen. gibt mehrere Möglichkeiten.
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feenwinkelfeenwinkel
Widerspruch einlegen und ein ärztliches Attest vorlegen. Sofort mit dem Chef und dem Betriebsrat reden.
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Moritz111Moritz111
Sich ganz dringend beim Arbeitgeber dafür entschuldigen, dass man versäumt hat sein Einverständnis für den Notfall vorher schriftlich einzuholen. Diese Möglichkeit hätte sie mehrere Monate lang gehabt. Die Reaktion des Arbeitgebers ist so gesehen überzogen, aber er wird dafür seine Gründe haben, und die kennen wir hier nicht.
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monster900monster900
Wenn die sich blöd stellen, würde ich sofort einen gelben Schein beim Arzt holen. Die sollen doch froh sein, dass es überhaupt noch sozial verantwortliche Menschen gibt! Großes Lob für die Hilfe die sie ihrer Freundin gibt!
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IsartaucherIsartaucher Die AU-Bescheinigung ist immer noch ein offizielles Zeugnis, welches eine Krankheit mit konsekutiver Arbeitsunfähigkeit attestiert. Wegen organisatorischer Probleme darf ein Arzt eine solche Bescheinigung nicht ausstellen.
Außerdem "holt" man sich keine AU-Bescheinigung wie im Supermarkt. Über die Ausstellung entscheidet immer alleine der Arzt.
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monster900monster900 Ach. Ehrlich?! Man geht ja auch zum Arzt und sagt ihm, dass man seit Tagen Depressionen hat oder sonst irgendwas. In diesem Fall ist es ja echt ne Notlüge!
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IsartaucherIsartaucher Nur, weil du deinen Arzt besch..., weil du blau machen willst, heißt das noch lange nicht, dass das in Ordnung ist. Außerdem gibt's bei Depressionen nicht mal eben ein bis zwei Tage "frei". Entweder der Patient ist weiter arbeitsfähig oder er fällt wochenlang aus.
Eine erschlichene AU-Bescheinigung ist übrigens auch ein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber kann das durch den medizinischen dienst ganz schnell feststellen lassen.
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haevenhaeven es geht um ihr enkelkind und ihre tochter und nicht um ne freundin
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Uli74Uli74
Sich beim Amt eine Betreuungsbestätigung geben lassen, dass sie als Betreuungsperson für die 2 Jährige einspringt bis Ihre mama wieder aus dem KH kommt. Und so einfach kann man Ihr sowieso nicht kündigen.
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SeiriokuSeirioku
widerspruch einlegen, das ist eine Notsituation gewesen
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eveloteevelote Es ist keine Notsituation, sondern war voraussehbar.
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haevenhaeven nein, denn es war ein notkaiserschnitt, und sie wussten bescheid auf arbeit, und man weiss nie genau wann ein kind kommt, auch wenn es termine gibt
der hat sich aus dem staub gemacht,