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Abmahnung wegen Hundehaltung

Frage von Dusty01 Dusty01

Hallo, ich habe heute erneut eine Abmahnung meines VM bekommen. Meine Hunde würden umliegende Grünanlagen und Spielplätze verunreinigen. und diese wären stets unangeleint. Leider vergisst meine Tochter es öftermal die Hunde anzuleinen. Auch soll ich den nahe liegenden Spielplatz mit "Partys"verdrecken und den Müll nicht entsorgen. Das stimmt einfach nicht und ich habe eine Abmahnung wegen solchen Vorwürfen schon einmal vor etwa 3 Jahren bekommen. Ich bekam von dem VM, Finanzamt und vom Veterinäramt diverse Vorladungen. Ich weiss wer dahinter steckt und war deswegen damals schon einmal beim Anwalt. Weil ich mit dieser Person einen privaten streit hatte.Dann war Ruhe, jedoch geht es jetzt schon wieder los. Was kann ich tun, ich habe Angst meine Wohnung zu verlieren und kann ich mir jetzt keinen Anwalt leisten..... Kann mir jemand helfen??????

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Perle0106 Perle0106

    verklag die person, wegen rufmord, übler nachrede oder so was in der art. ausserdem, gibt es zu den anschuldigungen beweise ???? fotos von deinen kackenden hund, von den partys etc. ??? wenn nicht, steht ein wort gegen das andere !

    Trotzdem sollte der hund IMMER angeleint sein und sein dreck sollte auch entsorgt werden.... dafür gibt es extra schwarze tüten...

    Kommentar von Dusty01 Dusty01

    ich denke mal es gibt nichts der gleichen....diese Lady iss einfach nur penetrant

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    Antwort von Frankenfeld Frankenfeld

    Wie kann man VERGESSEN, einen Hund anzuleinen? Grade wenn man schon Probleme deswegen hatte ist das beinahe eigene Dummheit (sorry). Da könnte ien klärendes Gespräch mit dem Beschwerdestellenden helfen, sowie ein mahnendes Wort an deine Tochter. Ansonsten: benehmen und auch bei den Ämtern klarstellen, dass man gar nicht so schlimm ist, wie man es darstellt.

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    Antwort von doris11 doris11

    was denn HUnd betrifft..solltest du deine Tocher anhalten den Hund anzuleinen,und seine HInterlassenschaften,wegzuräumen,...es ist durchaus Berechtigt,das sich da jemand aufregt....

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    Antwort von Pappelgrund Pappelgrund

    In erster Linie würde ich mir überlegen, sind es speziell Deine Hunde (dann geh du auch mit ihnen raus) oder sind es Familienhunde? Wenn deine Tochter das Anleinen "vergisst" würde ich erst recht selbst mit den Hunden rausgehen. Gehört der naheliegende Spielplatz zum allgemeinen Grundstück deines Vermieters? Wenn ja, kann er dich abmahnen in diesem Punkt, wenn nein, geht es ihn nichts an. Das Gleiche gilt für "in der Nähe" oder "umliegend". Das sind einmal Gummibegriffe und zum anderen hat er dort kein Hausrecht. Dich trifft nur der Vorwurf, mit deiner Tochter, alles andere würde mir erst mal egal sein.

    Kommentar von Dusty01 Dusty01

    Ich mach dem dreck ja immer weg.Meine Tochter bekommt auch wat zu hören. Ich weiss echt nich warum die Frau (selbst Tierhalter)keine Ruhe gibt. Ich hab nur Angst meine Wohung zu verlieren. Weil sie mich auf den Kiecker hat. Man kann mit der nich reden ich halte mich ja garnich da auf. Ja, der Spielplatz ist 10 meter von mir und gehört zur Wohnanlage

    Kommentar von Dusty01 Dusty01

    es sind Familienhunde....auch hab ich diese schwarzen tüten

    Kommentar von Pappelgrund PappelgrundPappelgrund

    Dann halte ich die 'hilfreichste Antwort' auch für das Beste. Anzeige.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Dann laß dir beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes einen Termin geben. Ob du da überhaupt etwas bezahlen mußt, weiß ich leider nicht. Aber er gibt dir rechtsverbindliche Auskunft.

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Wenn der Hund in den Sandkasten macht (egal ob flüssig oder fest), dann kann sie sogar verlangen, dass der komplette Sandaustausch von Dir bezahlt wird. Kleine Kinder nehmen Sand in den Mund - und Kinder gehen ja wohl vor.

    Rechtsschutzversicherungen sind immer sicherer und so teuer sind die auch nicht. Wenn ich bedenke was Hunde im Jahr kosten oder ein Umzug?

    Kommentar von Dusty01 Dusty01

    Um gottes willen.... nein.....das ist nicht passiert und wird auch nich passieren.Das finde ich ja auch wiederlich und muss nun wirklich nicht sein. Ich habe die zwei jetzt immer an der Leine und da bleiben die auch. Unrat!!! wird sofort beseitigt und in der Mülltonne entsorgt . Mehr kann ich nicht tun...Ich weiss das man uns auf den KIECKER hat

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    Antwort von BineMaaja BineMaaja

    ...ich glaube ja nicht, dass du deswegen deine Wohnung verlieren kannst-diese "Vergehen" sind ja schliesslich in freier Natur vorgefallen, unabhängig von deiner Wohnung! Und das soll erstmal Jemand beweisen-erzählen kann mn ja viel! Geht einfach woanders spazieren, in die andere Richtung, aus den Augen, aus dem Sinn!!

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    Antwort von Dusty01 Dusty01

    Das ist jetzt alles geklärt. Jedoch hab ich keine einwandfreie antwort bekommen. Da wir das jetzt unterbinden und die Hundis an der Leine sind und es auch bleiben beim Gassi gehen, kann ich durch diese Abmahnung meine Wohnung verlieren????????

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    Antwort von Padri Padri

    Kann hier nur den Antworten beipflichten, die besagen, dass Du Deiner Tochter unmissverständlich klar machen musst, den Hund anzuleinen. Tut sie das nicht oder ist sie einfach noch zu jung, kannst Du sie nicht allein mit dem Hund nach draußen lassen, sondern nur unter Deiner Aufsicht. Du möchtest doch sicher auch nicht, dass Deinem Hund etwas zustößt oder er sich mit anderen Hunden beißt, nur weil er nicht angeleint ist?

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    Antwort von vincero vincero

    natürlich solltest du eine schriftliche gegendarstellung abgeben. auch würde ich mich für das verhalten der tochter endschuldigen ( wenn es dafür eindeutige beweise, zeugen gibt )und klar stellen, dass dass nicht mehr vorkommt. achte auf einen besonders freundlichen ton.

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    Antwort von Dusty01 Dusty01

    kann ich mich dagegen schriftlich wehren? falls mir hier jemand helfen kann....dann bitte wie? ich würde jetzt bestimmt das falsche schreiben und mich evtl. mich falsch ausdrücken

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    Antwort von icke01 icke01

    so ein streit kostet meist sinnlos nerven. kannste den nicht beilegen?

    Kommentar von Dusty01 Dusty01

    mit dieser Person geht das leider nicht, mein Anwalt hatte schon genügend dispute wegen dieser Person.... in anderen Fällen, die nichts mit Mietrecht zu tun haben

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    Antwort von PetrusII PetrusII

    Da kannst du dir keinen Anwalt holen das musst der Vermieter selbst endscheiden er kann auch nach 1tag sagen das du wieder gehen musst.

    Kommentar von Dusty01 Dusty01

    wie jetzt....GEHEN musst ???

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    ich denke, man muss dir erstmal was beweisen. Würde mir da keine Sorgen machen

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    Antwort von Chianti Chianti

    wenn du dir keinen anwalt leisten kannst, beantrage PKH (Prozesskostenbeihilfe)

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