Kann mich wirklich irgendein Anwalt abmahnen wenn ich keine Impressum auf mein Homepage habe, bzw irgendwie nicht vollständig ? Auch wenn ich nur privates Zeug auf meine Homepage hab ?
Abmahnung wegen Homepage
Antworten (12)
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4Antwort von
meisterHONZ Quelle wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
Auszug
Keine Impressumspflicht
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
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4Antwort von
GerdaGGerdaG
Ja
Kommentar von
meisterHONZ Quelle?
Kommentar von
GerdaGGerdaG Quelle: Geltende Gesetze.
Kommentar von
meisterHONZ Dann bitte erst informieren (s.u.)
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2Antwort von
flachlaenderflachlaender
Fast alle privaten Websites unterliegen der Impressumspflicht, da sie meist keine geschlossenen Benutzergruppen im privaten Kreis ansprechen.
Quelle: Bundesinnenministerium http://www.bmj.de/files/-/3283/leitfadenimpressumanbieterkennzeichnungspflichtba...
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PumuklPumukl ...auch:
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0Antwort von
fastlinkfastlink
Ja, zumeist. Wenn ich da veröffentliche, "mein Herz ist rein und ich bin fein, soll niemand drin wohnen ausser mir allein..." und ein schönes Bild von mir und fertig, wird niemand was dagegen machen.
Sollte ich aber bereits Inhalte Dritter anbieten oder auf Dritte verweisen, könnte es bereits eng werden.
Gewerbe, Geld verdienen egal welcher Art, dann wird es garantiert einschlagen, eine Abmahnung - und das ist auch wirklich gut so. Wenn man etwas veröffentlicht, dann steht man dazu mit seinem Namen. Sollte man dazu nicht den Schneid haben, lässt man es.
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0Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Wenn in der Homepage bereits gewerbeähliche Sachen stehen, wird ein Impressum Pflicht.
Beispiel: Werbung, für die man Geld bekommen könnte, ist ein Impresumsgrund; auch dann, wenn man dafür keine Einnahmen bekommt.
Mehr: www.klicktipps.de/gewerbewerbungauf_homepageseiten.php#impressumspflicht
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forexmikeforexmike
Grundsätzlich liegt ein abmahnfähiger Verstoß vor. Ob der unter die "Bagatellgrenze" fällt (dann wäre die Abmahnung unbeachtlich), ist umstritten. Du gehst also in jedem Fall ein Risiko ein, wenn Du die Abahnung zurückweist. Denn dann besteht eine "Wiederholungsgefahr" mit der Folge, dass geklagt werden könnte.
Grundsätzlich ist nach dem neuen Wettbewerbsrecht die Höhe der Kosten für eine erste Abmahnung bei "einfach gelagerten Fällen" auf EUR 100,00 begrenzt. Ich denke, diese Grenze gilt auch hier. Somit kannd er Anwalt wohl maximal EUR 100,00 bei Dir eintreiben.
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forexmikeforexmike Korrektur: Die 100 EUR - Grenze gilt grundsätzlich nur bei Urheberrechtsverstößen.
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jockljockl
Ich kann dir dazu weder ein JA noch ein NEIN sagen. Finde heraus indem du die Abmahnung zurückweist. Du sagst nicht darüber, ob der Anwalt was und wenn ja, was er will.
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Agent47 Soweit mir bekannt ist, kann man nicht abgemahnt werden, wenn man eine private Homepage betreibt und auf dieser kein Impressum vermerkt. Nur wenn die Seite einen Gewerblichen Zweck verfolgt, ist eine Abmahnung möglich.
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flachlaenderflachlaender Das ist DEFINITIV falsch!
Und woher weißt Du, dass der Fragesteller eine passwortgeschützte Homepage hat?
Es geht mehr darum nicht einfach nur irgendwelche Angaben zu machen, ohne Quellen etc.
Das oben ist nur ein Auszug. Bitte selbst lesen.
Das hab ich nicht, aber jetzt weiss ich dass ich sie schützen sollte :X Trotzdem sehr verwirrend, da krieg ich wieder nen Hals auf unser Rechtssystem !!
Sag ich doch. Die Seite ist für jeden zugänglich und damit bist Du impressumspflichtig.
Wiki in Ehren, aber hier was offizielles:
http://www.bmj.de/musterimpressum