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Abmahnung wegen Homepage

Frage von siemensvorstand siemensvorstand

Kann mich wirklich irgendein Anwalt abmahnen wenn ich keine Impressum auf mein Homepage habe, bzw irgendwie nicht vollständig ? Auch wenn ich nur privates Zeug auf meine Homepage hab ?

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Antworten (12)

  • 4
    Antwort von meisterHONZ meisterHONZ

    Quelle wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    Auszug

    Keine Impressumspflicht

    Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Und woher weißt Du, dass der Fragesteller eine passwortgeschützte Homepage hat?

    Kommentar von meisterHONZ meisterHONZ

    Es geht mehr darum nicht einfach nur irgendwelche Angaben zu machen, ohne Quellen etc.

    Das oben ist nur ein Auszug. Bitte selbst lesen.

    Kommentar von siemensvorstand siemensvorstand

    Das hab ich nicht, aber jetzt weiss ich dass ich sie schützen sollte :X Trotzdem sehr verwirrend, da krieg ich wieder nen Hals auf unser Rechtssystem !!

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Sag ich doch. Die Seite ist für jeden zugänglich und damit bist Du impressumspflichtig.

    Kommentar von Pumukl PumuklPumukl

    Wiki in Ehren, aber hier was offizielles:

    http://www.bmj.de/musterimpressum

  • 4
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ja

    Kommentar von meisterHONZ meisterHONZ

    Quelle?

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Quelle: Geltende Gesetze.

    Kommentar von meisterHONZ meisterHONZ

    Dann bitte erst informieren (s.u.)

  • 2
    Antwort von flachlaender flachlaender

    Fast alle privaten Websites unterliegen der Impressumspflicht, da sie meist keine geschlossenen Benutzergruppen im privaten Kreis ansprechen.

    Quelle: Bundesinnenministerium http://www.bmj.de/files/-/3283/leitfadenimpressumanbieterkennzeichnungspflichtba...

    Kommentar von Pumukl PumuklPumukl
  • 1
    Antwort von Ghost696 Ghost696

    wenn man nichts drauf anbietet zum verkauf dann nicht

  • 1
    Antwort von Tumba Tumba

    Ja...

  • 0
    Antwort von fastlink fastlink

    Ja, zumeist. Wenn ich da veröffentliche, "mein Herz ist rein und ich bin fein, soll niemand drin wohnen ausser mir allein..." und ein schönes Bild von mir und fertig, wird niemand was dagegen machen.

    Sollte ich aber bereits Inhalte Dritter anbieten oder auf Dritte verweisen, könnte es bereits eng werden.

    Gewerbe, Geld verdienen egal welcher Art, dann wird es garantiert einschlagen, eine Abmahnung - und das ist auch wirklich gut so. Wenn man etwas veröffentlicht, dann steht man dazu mit seinem Namen. Sollte man dazu nicht den Schneid haben, lässt man es.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Wenn in der Homepage bereits gewerbeähliche Sachen stehen, wird ein Impressum Pflicht.

    Beispiel: Werbung, für die man Geld bekommen könnte, ist ein Impresumsgrund; auch dann, wenn man dafür keine Einnahmen bekommt.

    Mehr: www.klicktipps.de/gewerbewerbungauf_homepageseiten.php#impressumspflicht

  • 0
    Antwort von forexmike forexmike

    Grundsätzlich liegt ein abmahnfähiger Verstoß vor. Ob der unter die "Bagatellgrenze" fällt (dann wäre die Abmahnung unbeachtlich), ist umstritten. Du gehst also in jedem Fall ein Risiko ein, wenn Du die Abahnung zurückweist. Denn dann besteht eine "Wiederholungsgefahr" mit der Folge, dass geklagt werden könnte.

    Grundsätzlich ist nach dem neuen Wettbewerbsrecht die Höhe der Kosten für eine erste Abmahnung bei "einfach gelagerten Fällen" auf EUR 100,00 begrenzt. Ich denke, diese Grenze gilt auch hier. Somit kannd er Anwalt wohl maximal EUR 100,00 bei Dir eintreiben.

    Kommentar von forexmike forexmikeforexmike

    Korrektur: Die 100 EUR - Grenze gilt grundsätzlich nur bei Urheberrechtsverstößen.

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Ich kann dir dazu weder ein JA noch ein NEIN sagen. Finde heraus indem du die Abmahnung zurückweist. Du sagst nicht darüber, ob der Anwalt was und wenn ja, was er will.

  • 0
    Antwort von Agent47 Agent47

    Soweit mir bekannt ist, kann man nicht abgemahnt werden, wenn man eine private Homepage betreibt und auf dieser kein Impressum vermerkt. Nur wenn die Seite einen Gewerblichen Zweck verfolgt, ist eine Abmahnung möglich.

    Kommentar von flachlaender flachlaenderflachlaender

    Das ist DEFINITIV falsch!

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    Antwort von t124terra t124terra

    Leider gilt dies auch für private Seiten

  • 0
    Antwort von KWSderLoewe KWSderLoewe

    Leider ist es so

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