Hallo,
Person A hat eine Anleitung in Bezug auf Iphone ,welche per Email verschickt wird über Ebay 3 mal verkauft. Bei dem letzten Verkauf ist es durch einen Anwalt vermutlich zu einem Testkauf gekommen, um scheinbar die Adresse herauszubekommen. Emailadresse sowie Namensrecherche ergeben die Identität des vermeintlichen Anwaltes. Nun die Frage: Da Person A vermutlich in den nächsten Tagen mit einer Abmahnung rechnen darf, wäre interessant zu wissen, mit welcher Strafe Person A zu rechnen hat und da Person A Student ist, ob evtl. eine "Bezahlung" in solchen Fällen per Raten erfolgen kann.
Danke an euch im vorraus!
Hier könnte ich mir auch eher noch vorstellen, dass es nicht mal um die "Menge" oder Gewinnerzielungsabsicht ging, sondern dass der Anwalt vom Rechteinhaber Apple beauftragt war.
Oder sind deine "Anleitungen" lizensiert?
Hallo,
Die Anleitung wurde von mir selbst verfasst. Und zum Thema verschweigen kann ich sagen, es wurde tatsächlich 2 verkauft und die dritte wurde an den besagten Anwalt verkauft, der auch keine Zahlung vorgenommen hat. Auch wurde auch nur der eine Artikel angeboten, keine Mehrfachartikel. gruß
Dann wird es um Markenrechtsverletzungen gehen, wie ich in der Ergänzung schon vermutet habe.
DAS ist richtig heikel. :-(
Du kannst nicht einfach selbstgestrickte Iphone-Anleitungen verticken...
Dir bleibt aktuell nichts weiter übrig, als abzuwarten.
es geht ja nicht um Iphone Anleitungen direkt sondern um Anleitungen zum jailbreaken (nein jailbreak ist nicht verboten). gruss