Hallo, ich habe eben meine Emails gecheckt und einen Schock bekommen:
Namens und in Vollmacht unserer Mandanten nehmen wir Sie hiermit wegen
gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials
gemäß §§ 97, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a UrhG in Anspruch, da
am 05.12.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ)
über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse „XXXX")
Musik- und Filmmaterial
heruntergeladen und zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist.
I. Unsere Mandanten sind die führenden deutschen Film- und Musikunternehmen. Durch illegale Angebote im Internet entstehen ihnen jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Dabei nehmen sog. Filesharing- Systeme eine hervorgehobene Stellung ein. Filesharing- Systeme, die zumeist als „Tauschbörsen" bezeichnet werden, sind ein „Umschlagplatz" für Daten. Die Nutzer bieten sich In diesen Systemen gegenseitig Inhalte zum Kopieren an. Der Begriff Tauschbörse umschreibt das tatsächliche Geschehen in Filesharing- Systemen insofern nur sehr unpräzise, weil es sich tatsächlich um ein Kopiernetzwerk handelt. Wer etwas tauscht, gibt eine Sache weg, um dafür eine andere zu bekommen. Bei „Musik- und Kinofilmtauschbörsen" werden dagegen Musik und Filmaufnahmen zur Vervielfältigung angeboten. Der Anbieter behält seine Aufnahme, derjenige, der sie herunterlädt, bekommt sie ebenfalls. Dieser Vorgang hat in Ihrem Fall stattgefunden.
II. Im Auftrag unserer Mandanten wurden von der Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH Filesharing- Systeme auf rechtsverletzende Angebote hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass am 05.12.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über einen Internetanschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse „XXXXX" zugewiesen war, Urheberrecht geschütztes Material heruntergeladen wurde und/ oder zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist. Im Übrigen wurden zu Beweissicherungszwecken von dem betreffenden Internetanschluss einzelne Dateien heruntergeladen. Auch hierüber liegen uns ausführliche Dokumentationen der Firma proMedia GmbH vor, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden. In dem daraufhin eingeleiteten und von der Staatsanwaltschaft München unter dem Aktenzeichen 31506 geführten Ermittlungsverfahren wurde nachweislich festgestellt, dass die o.g. IP-Adresse zum o.g. Zeitpunkt ihrem Internetanschluss zugewiesen war.
Mit Zahlung des Mahnbetrages sind sämtliche Ersatzansprüche - also auch die gegebenenfalls gegenüber Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche - aus der vorliegenden Angelegenheit vollständig abgegolten.
Wir hoffen, die vorliegende Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir uns vorbehalten, nach fruchtlosem Ablauf der genannten Fristen die geltend gemachten Forderungen in Höhe von mindestens 6,820.00 Euro gerichtlich durchzusetzen!
Winterstein Rechtsanwälte Darmstädter Landstraße 110 60598 Frankfurt am Main
**Was ist davon zu halten, ist das nur Abzocke?*
Genau!