habe für eine homepage bilder von aboutpixel verwendet. nun kam post vom anwalt. ich soll eine abmahnung von 1000 euro zahlen... ist das denn rechtens? denn auf der seite wird hingewiesen, dass der gebrauch von den bildern kostenlos und lizenzfrei ist... im kleingedruckten wird lediglich darauf hingewiesen, dass man eigentlich auf der eigenen seite, wo die bilder drin sind, die quelle angeben muss. für mich ist das abzocke! muss auf der seite nicht klar und deutlich gemacht werden, dass man das machen muss? ich meine ich habe da ein neues gesetz gehört, dass sowas nicht mehr erlaubt ist... vor allem wird darauf hingewiesen, dass die bilder lizenzfrei sind....
Antworten (9)
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cheezycheezy
Das ist keine Abzocke. Du hast gegen das Urheberrecht verstoßen, weil du die Quellen nicht angegeben hast, was aber ausdrücklich verlangt wurde.
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xxSQUIRRELxxxxSQUIRRELxx
Du musst immer eine quelle angeben. am besten gehst du mal zu einem anwalt und fragst ihn zu deinen rechten was das belangt.
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jensx14 hallo,
ich denke das du einfach nur die nutzungsbedingungen nicht gelesen hast. überall steht das man die quelle nennen muss. das ist übrigens bei jeder bilddatenbank so.
übrigens kommt es hier so rüber als ob aboutpixel.de dich abgemahnt hat. das glaube ich nicht, die verschicken KEINE abmahnungen. war sicher der fotograf direkt oder?
danke jens
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jensx14 hallo,
ich denke das du einfach nur die nutzungsbedingungen nicht gelesen hast. überall steht das man die quelle nennen muss. das ist übrigens bei jeder bilddatenbank so.
übrigens kommt es hier so rüber als ob aboutpixel.de dich abgemahnt hat. das glaube ich nicht, die verschicken KEINE abmahnungen. war sicher der fotograf direkt oder?
danke jens
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KennydiKennydi
Ich denke aboutpixel.de ist kein Abzockverein. Es ist eine Bildagentur die auch von was leben muß selbst wenn es nur ein Link ist der auf die Seite verweist um mehr Zugriffe zu bekommen und dann von den Werbeeinnahmen zu leben. Schau doch einfach mal in die AGBs da ist es sogar Fett geschrieben. Ausserdem ist das in Deutschland so das der Fotograph genannt werden muß, den dadurch das du Ihn nich genannt hast, bringst Du Ihn um weitere Einnahmen. Ich denke wenn Du mit dem Anwalt mal redest dann kannst du vieleicht einen Vergleich aushandeln. §17 der AGB (8) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl aboutpixel als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat - in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise - im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. "Foto: aboutpixel.de - Max Mustermann" oder "Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de"). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von aboutpixel erfolgen. Soweit die Bilddatei für körperliche Projekterzeugnisse verwendet wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfolgen, welche mit dem Projekterzeugnis räumlich fest und dauerhaft verbunden ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf seinem Profil angegeben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nennen. Hat der Lizenzgeber nur seinen Benutzernamen auf seinem Profil hinterlegt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.
Grundsätzlich ist es wie im Leben auch im Internet ist nichts umsonst oder kostenlos. Kopf hoch und ruf da mal an. Kontakt:
Telefon: +49 (0) 30 20 614 863 *KEIN SUPPORT
Telefax: +49 (0) 30 577 09 1319
E-Mail: mail@aboutpixel.de
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tichontichon
Hallo! Diese sogenannten "Abzocker" sind im Internet, ob es sich nun um irgendein Programm handelt, eine Homepage usw., ja ganz fleißig unterwegs. Diese leben eigentlich von der Anonymität und von den unleserlich klein gedruckten "Geschäftsbedingungen", die sie sich selbst zusammenstellen. Diese Online Content Ltd. - Gesellschaft ist besonders fleißig. Wenn man vom Widerrufsrecht nicht Gebrauch macht und die Fa. deine Internetadresse hat, dann bist du meistens schon in irgend einer Falle. Die Zahlungsaufforderung flattert schon in den Computer. Im ersteren Falle habe ich trotz Rechtsanwaltsdrohung nichts mehr gehört, bei der derzeitigen Zahlungsaufforderung "12-Monatszugang Gedichte-welten.de" werde ich die 59,95 Euro für ein Jahr einmal im voraus einzahlen, um diese Homepage einmal kennenzulernen. Ich bin selbst neugierig, ob diese Firma überhaupt das Geld wert ist. Aber man muss früh genug mit Bestätigung auch die Abmeldung wieder tätigen. Bei Pixels u. ähnlichen Programmen sind ja die auf CD-ROM gekauften und mit Lizenz beglaubigten Rechte wesentlich billiger und du bekommst dazu noch ein ordentliches Handbuch wie z. B. bei "Gallery" oder "100.000 Deluxe Graphics Pack". 1000 Euro von dir zu fordern, finde ich schon eine gewaltige Frechheit. Vielleicht kann dir der für das Internet zuständige "Ombudsmann.at" behilflich sein, der sich gratis um eine Schlichtung mit der fordernden Firma bemühen würde.
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katti1980katti1980
bewahre erstmal ruhe... das ist das beste... diese abmahnanwälte sind nur auf abzocke aus.... ich empfehle dir nach den namen der anwälte die dich abmahnen zu googeln. meist findet man etwas. du solltes auch eine modifizierte unterlassungserklärung abgeben, wo du darauf hinweist das du nichts zahlst und weiter briefe nicht erwünscht sind. lass dich aber diesbezüglich von einem anwalt beraten. die bilder waren lizenzfrei und kostenlos.... naja das ist schonmal gut. hast du denn die quellen angegeben??? wäre natürlich besser... aber warte erstmal ab. aber den rat von einem anwalt brauchst du schon, da die abzocker ja auch mit anwalt gekommen sind. ich hatte ein ähnliches vergnügen..... in einer anderen sache.....
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SarahTessaSarahTessa nein, habe die quellen nicht angegeben...deswegen kam ja die abmahnung...
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katti1980katti1980 na denn mal ab zum anwalt.....
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FreakySun Tja, das ist dann wohl dumm gelaufen. Aber die Abmahnung ist rechtens. Schau dass du das Geld zusammen kriegst, sonst gehts vor Gericht, das wird teuer und vor allem hast du da bei der Rechtslage wenig Chancen, denn die AGBs bzw. Nutzungsbedingungen hättest du beachten müssen. Das "neue Gesetz" was du meinst, besagt lediglich, dass Kosten, die bei Nutzung akzeptiert werden, deutlich offen gelegt werden müssen. Aber du hast ganz schlicht und ergreifend einfach nur gegen das Urheberrecht des Urhebers verstoßen. Basta.
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binpleitebinpleite
Du solltest dir bevor du etwas machst immer die AGB´s genau durchlesen. Du kannst ja mit der Argumentation welche du hier anwendest versuchen bei dem Anwalt durch zu kommen. Viel Glück.
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FreakySun Das hat aber wenig Aussicht auf Erfolg, da es sich um eine ganz einfache urheberrechtliche Sache handelt. Du hast Lizenzen übertragen gekriegt (darfst kostenlos das Bild verbreiten)), aber das befreit dich nicht von der Pflicht, den Urheber zu nennen. Denn wenn du ihn nicht nennst, behauptest du quasi, es wäre dein bild. ists aber nicht.
So ist es!