Abmahnung vom Vermieter wegen verzögerter Schadensanzeige

4 Antworten

  1. gerechtfertigt, da du sowas gleich zu melden hast. Im Wiederholungsfall kanne s zur kündigung kommen aber ich denke mal das sowas nicht nochmal vorkommt, bzw sollte nochmal was passieren, sagst du dem Vermieter einfach direkt bescheid das du einen Schaden hattest aber nichts zu sehen ist
  2. Ja, auch wenn du den Schaden jetzt erst meldest da du den Schaden ja erst jetzt entdeckt hast

Ist die Abmahnung gerechtfertigt und welche Konsequenzen hat diese?

Die Abmahnung ist gerechtfertigt denn als Mieter haben Sie Ihr Pflichten verletzt:

§ 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, 1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen, 2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder 3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen


Im Wiederholungsfall kann es eine Kündigung nach sich ziehen.

Zahlt den Schaden am Gebäude bzw. bei meinem Nachbarn meine Haftpflicht?

Das sollte Deine Haftpflicht übernehmen.

MfG

Johnny

Abmahnung ist IMHO berechtigt - Folge: du haftest

Die Haftüflicht sollte greifen

  1. Eine Abmahnung ist die Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall, und das dürfte hier nicht gerechtfertigt sein...

  2. Den Schaden, der durch die verspätete Meldung entstanden ist, musst in der Tat Du bzw. Deine Haftpflicht zahlen...

Danke!

Zu. 1 - Da bin ich echt erleichtert, denn das Mietverhältnis ist nämlich generell ziemlich angespannt...

@Stolperstiefel

Ich würde mich da aber nicht 100 % drauf verlassen. Fakt ist, dass Du eine Vertragsverletzung begangen hast, und die berechtigt grundsätzlich im Wiederholungsfall nach Abmahnung auch zur Kündigung. Ob das dann wirklich im Einzelfall gerechtfertigt ist, hängt von der Verhältnismäßigkeit ab. Ich halte das zwar bei einer verspäteten Mängelmeldung nicht für verhältnismäßig, vor allem wenn der Schaden bezahlt wird, aber immerhin ist ein Schaden an der Bausubstanz schon sehr schwerwiegend, es kann sein, dass ein Gericht das anders sähe..

Da hilft nur eines: In Zukunft jeden Schaden sofort melden, dann kann Dir zumindest deswegen auch nicht gekündigt werden...

@MosqitoKiller

Wasserschäden in einem sehr erhblichem Ausmaß dürfte auch ein Richter mit ziemlicher Sicherheit als durchaus berechtigte Abmahnung erachten!

  • hier wurde es definitiv versäumt, den Eigentümer davon schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen.