Kann der Arbeitgeber das machen oder ist das rechtswidrig?
Abmahnung vom Arbeitgeber wegen Nichterscheinen zum Personalgespräch
Antworten (11)
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Rischa Hallo zusammen, es gibt seit dem vom 23. Juni 2009 ein Urteil (2 AZR 606/08) wonach ein Arbeitnehmer die Teilnahme an einem Personalgespräch verweigern kann, soweit es in dem Gespräch nicht um die Arbeitsleistung des Mitarbeiters, Ordnung oder Verhalten im Betrieb geht. Die Entscheidung darf zwar nicht so verstanden werden, dass der Arbeitnehmer nie zum Gespräch erscheinen muss. Hier liegt die Besonderheit darin, dass es eben nicht um die 3 Bereiche geht, die in § 106 Gewerbeordnung geregelt sind. Geht es z. B. um eine Gehaltsminderung, oder um die Kürzung einer Gratifikation, muss der Mitarbeiter nicht zum Temin erscheinen
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RuleBritanniaRuleBritannia
Schlimmstenfalls könnte ein "böser" Arbeitgeber Dein Fernbleiben, sofern es unentschuldigt war, sogar als Arbeitsverweigerung auslegen und Dich fristlos feuern!
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Nightlive was ist wenn die "Einladung" zu dem Gespräch im Krankenschein erfolgt ? Muss mann trotz Krankenschein (Rückenschmerzen) zu dem Gespräch ?
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fastlinkfastlink
Und ob der das kann, der ist gar noch großzügig.
Wenn Dich dein Chef oder "Deine Firma" oder - um das mal auf Deutsch zu sagen, jeder x-beliebige Piesepampel, der nur annähernd in der Hierarchie einer Firma über Dir steht, zum Gespräch "läd", bedeutet das nicht einladen im Sinne einer Feier, das ist dann keine Bitte, das ist ein Befehl, das bedeutet, du wirst zum Gespräch befohlen, das man hierbei laden sagt, ist lediglich eine Floskel, welche die harte Wirklichkeit etwas höflicher erscheinen lässt.
Wenn Du dieser Anweisung nicht folgst, ist eine Abmahnung sehr wohl gerechtfertigt, wenn nicht gar der Rauswurf.
Fehlen is nich, es sei denn, es liegen gute Gründe vor, welche Du belegen können solltest. Plötzliche Grippe ist hierbei keine Ausrede, es sollte schon was handfestes sein, und je höher der Absender dieser Ladung in Deinem Betrieb angesiedelt ist, desto triftiger sollte dieser Grund sein, letztlich gibt es gar Gespräche, welche man kaum noch absagen kann, es sei denn, man fällt ins Wachkoma oder sowas. Damit ist nicht zu spaßen.
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swallowtailswallowtail
Ich denke, das kann er. War das Erscheinen Pflicht? Bist du unentschuldigt weg geblieben?
Völlig richtig, das sehe ich auch so. Spätestens, wenn bekannt ist, worum es in dem Gespräch geht, könnte man diese Gespräche mit Begründung absagen.
Das Personalgespräch mit dem Ziel einer Reduzierung des 13. Gehalts wäre so ein Fall. Einmal vom Mitarbeiter abgesagt ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich zu behaupten, dass der Mitarbeiter bereit ist, sein Arbeitsvertrag ändern zu lassen. Ich meine es wäre sogar Nötigung, wenn der Arbeitgeber ständig die Reduzierung des 13. Gehalts anspricht. Dem Arbeitgeber ist es möglich eine Änderungskündigung des Arbeitsvertrags auszusprechen mit dem Ziel das 13.Gehalt zu kürzen. Aber auch so kommt er nicht in jedem Fall beim Arbeitsgericht durch.
Schwierig wird es, wenn man zu einem Personalgespräch nicht erscheint. Vielleicht wäre es besser daran teilzunehmen und eisern schweigen.