Der Erlöser des Anwaltsschreibens - oder besser, der Verursacher der Beauftragung des Anwaltes - trägt die Kosten.
Die Kosten wurden hier nach dem Streitwert von drei Monatskaltmieten berechnet.
Wenn Deine Freundin auch im Mietvertrag steht, muss sie leider auch für ihre Abmahnung zahlen.
Da derart, der Höhe nach, vorgegangen wurde, unterstelle ich, dass dies nicht die erste Reklamation wegen zu lauter Musik war.
Sucht Euch was Anderes. Das Vorgehen zeigt, dass hier der VM Euch auf jeden Fall aus der Wohnung haben will und hier laufend bei jedem Anlass künftig Kosten produziert werden. Hier ist wohl mehr als nur "Lautstärke" vorgefallen.
Ich schätze, dass die Kündigung angedroht wurde.
Vielen Dank für die Info
Nur noch einmal zum Verständnis
Der Mietvertrag wurde von mir und meiner Freundin unterschrieben. Die Gesamthöhe beläuft sich auf 900 ,-- € inkl. Nebenkostene. Uns wurde jetzt mir und meiner Freundin eine Abmahnung i.H. von drei Monatsmieten zugestellt.
Das ist auch korrekt. Hoffentlich denkt ihr bei der nächsten Party daran. Ihr könnt ja Eintrittsgeld nehmen.