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Abmahnung vom Anwalt des Vermieter Kosten ?

Frage von koalaka koalaka

Hallo usammen,

ich wohne gemeinsam mit meiner Freundun in einer Mietwohnung. Nun erhilten wir vom Anwalt meines Vermieters eine Abmahnung wegen Ruhestörung. Dies ist unbestritten ( Musik war zu laut ). Als Streitwert wurde die dreifache Monatsmiete angesetzt und uns jeweils in Rechnung gestellt. Ist dies berechtigt ?

Danke für die Hilfe

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Volker13 Volker13

    In erster Linie zahlt der Auftraggeber, also der Vermieter die Kosten des Anwalts. Der Vermieter kann sich an euch schadlos halten, wenn die Abmahnung berechtigt ist und wenn anwaltliche Hilfe notwendig war.

    Bei einem gegenstandswert von 3.000 € beträgt die Gebühr des Anwalts 356,09 € inl. Mehrwertsteuer sowie Post-und telekommunikationspauschale.

    Die haften- so sie beide im Mietvertrag gezeichnet haben - gesamtschuldnerisch, und zwar nur für die einmalige Gebühr. Nach meinem Dafürhalten kann der Anwalt die gebühr nicht verdoppeln. das wäre nicht rechtens, Denn ansonsten würde sich ein Anwalt bei Wohngemeinschaften ja doof und dämlich verdienen.

    Kommentar von koalaka koalaka

    Vielen Dank für die Info

    Nur noch einmal zum Verständnis

    Der Mietvertrag wurde von mir und meiner Freundin unterschrieben. Die Gesamthöhe beläuft sich auf 900 ,-- € inkl. Nebenkostene. Uns wurde jetzt mir und meiner Freundin eine Abmahnung i.H. von drei Monatsmieten zugestellt.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist auch korrekt. Hoffentlich denkt ihr bei der nächsten Party daran. Ihr könnt ja Eintrittsgeld nehmen.

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Der Anwalt kann natürlich an beide Mietvertragspartner eine Abmahnung senden.

    Allerdings werden Abmahnungen in der Form nur dann so umgesetzt, wenn man den Mieter loshaben will.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Ja kann er machen. Die Gebühen fallen aber nur einmal an!

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    Antwort von Sonderzeichen2 Sonderzeichen2

    Wenn man die Nachbarn mit zu lauter Musik terrorisiert (und das wird ja nicht nur einmal gewesen sein, wenns schon ne Abmahnung gibt) dann kann der Streitwert nicht hoch genug sein. :-)
    Ein jahrelang durch solche Leute Geschädigter

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wie lange mahnen die Euch denn schon wegen Ruhestörung? Haben die ganzen Nachbarn bereits die Miete gekürzt? Wollen die, dass Ihr auszieht? Also normal kann der VM ohne einen Anwalt eine Mahnung verschicken. Da müsst Ihr Euch ja schon einiges vorher geleistet haben?!

    Kommentar von pilot350 pilot350pilot350

    Naja vielleicht haben die auf nichts reagiert und jetzt hat man juristische Hilfe in Anspruch genommen. Aus Schaden werden Dumme klug.

    Kommentar von koalaka koalaka

    Hallo

    dies war die erste Abmahnung. Mich stört nicht die Abmahnung an sich sondern das wir als Mieter die gleichen Kosten zu tragen haben. ( Bei einem Gesamtstreitwert von ca 3000 -- € jeder ca 350 € )

    Gruß

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Aber nicht die erste "Meckerei" seitens der VM wegen Lärm, oder?

    Kommentar von koalaka koalaka

    Nein,

    das dritte mal.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Also m. E. nach kann der VM dem Mieter keine Anwaltskosten in Rechnung stellen, die nichts mit dem Ausbleib des Mietzinses oder Sachbeschädigung des Eigentums des VM zu tun haben. Es kann aber natürlich sein, dass die anderen Mietparteien alle ihre Miete deshalb gekürzt haben - und aufgrund dessen dem VM ein finanzieller Schaden entstanden ist. Für einmal vorkommenen Ruhe störenden Lärm geht doch niemand hin und übergibt den Fall einem Rechtsanwalt. Und wenn er doch meint, er müsse es tun, so darf er die Kosten auch selbst bezahlen, da dieser eigentlich nicht nötig wäre irgendwie.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Durch sein Verhalten und seine schon recht hartnäckige Weigerung das einzustellen (drei Mal angemahnt), drückt er aber die Attraktivität des Objektes und damit die erzielbare Mieteinnahmen. Wenn jetzt einer der anderen Mieter auszieht und Interessenten sich die Wohnung ansehen, werden sie sich sicher etwas anderes suchen, wenn sie hören dass da öfters Party ist. Wer zahlt schon einen guten Preis für eine laute Wohnung?

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Er schrieb doch, dass es die erste Abmahnung sei?! Er hat auch nicht unerhebliche Kosten dadurch, wenn er den Mieter rauskriegen will

    Kommentar von koalaka koalaka

    Wenn er uns raus haben möchte hätte eine normale Kündigung gereicht

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Nein, hier bist Du im Irrtum.

    hallo koalaka,

    wenn der VM sofort gekündigt hätte - also ohne Abmahnung mit Androhung der Kündigung - hätte er wegen der Unwirksamkeit der Kündigung die Kosten selbst tragen müssen.

    Ein Mietverhältnis kann wegen eines Vertragsverstosses ( ausserhalb von Mietrückstand ) nur gekündigt werden, wenn zuvor in einer Abmahnung die Kündigung angedroht wurde.

    Im Übrigen, sollte es zur Kündigung kommen, errechnet sich für jeden von Euch der Streitwert, aus dem das Anwaltshonorar berechnet wird, an der Jahresmiete.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Die vierte ERmahnung und die erste ABmahnnug.

    Und ich denke, es ist besser einen Mieter, der sich daneben benimmt zu "entsorgen", als auf längere Sicht ein unvermietbares Haus zu haben. Das mit der Abmahnung ist zwar nicht die feine englische Art, aber schon ein gutes Druckmittel bei uneinsichtigen Mietern.

    Und das ihr Verhalten daneben war, hat der OP hat recht deutlich gesagt.

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Hallo panikgirl, Ruhestörung ist ein Vertragsverstoss und somit kann jederzeit ein Anwalt tätig werden.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Jetzt habe ich erst gelesen, dass er doch schon mehrfach gemahnt wurde. Ich tippe mal ganz stark, dass der VM ihn jetzt raushaben will.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Was stellst du dir denn vor? Denkst du ein Anwalt arbeitet für euch kostenlos? Natürlich ist das in Ordnung und hoffentlich lehrreich.

    Kommentar von koalaka koalaka

    Ich finde das nicht in Ordnung dafür ist es lehrreich

    Ich werde jetzt auch Anwalt und schicke nur noch Abmahnungen an 10er WG`s - KLasse bei einem Streitwert von 3000,-- €, einer Gebühr von ca 360,-- € mal auf die Schnelle 3600,-- € für zehn identische Briefe !!!

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    Antwort von dragonheart1952 dragonheart1952

    Na ja, dann macht Dein Vermieter oder Euer Vermieter jetzt Nägel mit Köpfen. Als nächstes kann nämlich nun die fristlose Kündigung folgen. Schon mal was von Kopfhörern oder Zimmerlautstärke gehört??

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Der Erlöser des Anwaltsschreibens - oder besser, der Verursacher der Beauftragung des Anwaltes - trägt die Kosten.

    Die Kosten wurden hier nach dem Streitwert von drei Monatskaltmieten berechnet.

    Wenn Deine Freundin auch im Mietvertrag steht, muss sie leider auch für ihre Abmahnung zahlen.

    Da derart, der Höhe nach, vorgegangen wurde, unterstelle ich, dass dies nicht die erste Reklamation wegen zu lauter Musik war.

    Sucht Euch was Anderes. Das Vorgehen zeigt, dass hier der VM Euch auf jeden Fall aus der Wohnung haben will und hier laufend bei jedem Anlass künftig Kosten produziert werden. Hier ist wohl mehr als nur "Lautstärke" vorgefallen.

    Ich schätze, dass die Kündigung angedroht wurde.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Weiteren Kosten können sie doch ohne weiteres entgehen, wenn sie sich in Zukunft zivilisiert benehmen.

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    sorry, muss Auslöser und nicht Erlöser heissen.

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    Antwort von pilot350 pilot350

    Der Anwalt kann seine Gebühren für die Abmahnung in Rechnung stellen, ob die dreifache Monatsmiete gerechtfertigt ist, kannst Du kostenlos bei der Rechtsberatung am amtsgericht deines Bezirkes erfragen.

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