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Abmahnung v.Chef erhalten: Welche Zeit habe ich, gegen den Inhalt mich zu wehren ?

Frage von rsony rsony

Er hat in die Abmahnung 2 ganz verschiedene Sachen gepackt.

1 Davon ist falsch. Die Zweite berechtigt. Was soll ich tun ?

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Antworten (14)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ich würde an Ihrer Stelle jetzt gar nichts tun.

    Erst wenn Ihr Arbeitgeber die Abmahnungen dazu verwendet, indem er versucht eine Kündigung auszusprechen sollten Sie reagieren.

    Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht die Abmahnung.

    Wenn Sie unbedingt wollen, können Sie eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrer Personalakte nehmen lassen, aber dann wecken Sie schlafende Hunde.

    Hier ein sehr guter Link.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Abmahnung.html

    Lesen Sie den Absatz "Was passiert wenn sie nichts unternehmen".

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Yellocappy Yellocappy

    Ich würde in jedem Fall eine Gegendarstellung der zur Abmahnung führenden Geschehnisse schreiben und diese zu den Akten legen lassen und wenn vorhanden auch beim BR abgeben, damit man im Fall dessen, das die Abmahnung für eine Kündigung verwendet werden sollte,vor Gericht die Dinge möglichst genau klar stellen kann. Ein Richter schaut sich meist nur die Fakten an und entscheidet demnach. Also ist so etwas zur Beweisführung immer hilfreich. Denn in den meisten Fällen vergisst man mit der Zeit einiges was aber wichtig sein könnte. Eine Abmahnung muss z.B. auch immer zeitnah erfolgen. Ist das der Fall?

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    Antwort von annamari annamari

    Meineserachtens gehören in eine abmahnung keine falschen angaben. Ich würde gegen die falsche angabe einfach versuchen widerspruch einzulegen.

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    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Die Vorgänge, die zu einer Abmahnung führen, werden normalerweise vom AG protokolliert und in der Personalakte abgeheftet. Daher empfehle ich immer, bevor man zum Rechtsanwalt geht, schriftlich um die Einsichtnahme in alle Personalakten (es kann mehrere geben!) zu bitten. Das kann der AG nicht verweigern! Meist kommt da was ganz anderes zum Vorschein und man hat Unterlagen (Kopien sind erlaubt), wenn anschließend der Rechtsanwalt doch aufgesucht wird. Negatives darf ohne Gegenzeichnung des Arbeitnehmers sowieso nicht in die Akte!

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    Antwort von jockl jockl

    Gegen die halb berechtigte Abmahnung würde Widerspruch einlegen, denn diese formal unwirksam, es sein denn es wäre die "salomonische Klausel" eingefügt. Gleichzeit würde ich mich hinsichtlich der Verfehlung entschuldigen, welche auch als Abmahnungsgrund aufgeführt hat.

    So wäre dem Abmahnenden eine Brücke zum Verzicht auf weiteres Vorgehen gebaut. Das weil beides in die Personalakte eingefügt werden könnte.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn vorhanden,nimm den Betriebs- oder Personalrat mit ins Boot.

    Auf jeden Fall umgehend wegen dem falschen Vorwurf Widerspruch einlegen.

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    Antwort von dogit dogit

    Eine Agmahnung mit Angabe von zwei unterschiedlichen Gründen ist eh nicht wirksam.

    Abmahnung unter Angabe von " Formalrechtlicher Fehler" zurückweisen.

    Schreibe ruhig das du die berechtigte Abmahnung akzeptieren würdest, wenn diese als seperate Abmahnung erteilt wird.

    Dann wartest du was passiert, denn es dürfte ja nur eine Abmahnung geben. Sollte eine weitere kommen dann schreibst du eine Gegendarstellung, die bekommt der vorgesetzte und die Personalabteilung zur Ablage in die Personalakte.

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    Beantrage doch schriftlich um Einsichtnahme in Deine Personalakte und lies durch, welche Fakten dort stehen!

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    Antwort von Torenti Torenti

    Du hast 14 Tage Zeit Einspruch zu erheben. Am besten wendest du Dich an den Betriebsrat. Es muss nicht immer gleich ein Anwalt sein, vielleicht ist die Sache gütlich zu lösen. Solltest du allerdings eine Rechtsschutz haben, kannst du auch gleich zum Anwalt gehen :o)

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Wenn Du gegen eine Abmahnung vorgehst und die falsche Tatsachenbehauptung widerlegt werden kann, ist auch die richtige Behauptung unwirksam, d.h. die gesamte Abmahnung ist ungültig.

    Das wird zwar nicht viel helfen, dann schreibt der Chef eben eine neue mit nur diesem einen Kritikpunkt.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Den einen Punkt anerkennen,und dem zweiten wigersprechen.Schreibe einen Brief ,Teilweiser Einspruch gegen die Abmahnung vom ???.Dann wird der Einspruch in die Personalakte genommen.Ob das einen Sinn macht kann ich nicht sagen,da ich den Inhalt der Abmahnung nicht kenne.

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    Antwort von bastimosh bastimosh

    Ich bin der Meinung, das du dich da nur schwer wehren kannst ohne rechtlichen Beistand. Ich würde kurzfristig eine Gegendarstellung / Richtigstellung schreiben und um Ablage in der Personalakte bitten. Eventuell, wenn vorhanden, den Betriebsrat um Hilfe bitten. Wenn du in einem Großunternehmen arbeitest, solltest du dich erkundigen ob es einen Ombudsmann gibt. An diesen kann man sich vertrauensvoll wenden.

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    Antwort von Bruno01 Bruno01

    Wenn eines unberechtigt ist sofort Widerspruch einlegen!

    Wenn er drauf besteht nimm einen Anwalt.

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    Antwort von ChainsawGear ChainsawGear

    Was steht denn in der Abmahnung drin? Was stimmt, was nicht?

    Kommentar von jockl jockljockl

    ?? Eine Antwort darauf könnte in den persönlichen Bereich gehen !!!!

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    Antwort von MagnumKA MagnumKA

    da hilft nur ein Anwalt, alleine schaffst du das nicht, da kann man zuviel falsch machen! Die Frist weiß ich grad auch nicht aus dem Kopf, 2 Wochen? grübel

    Kommentar von jockl jockljockl

    Teilweise richtg, aber mehr Quatsch.

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