Wer sein WLAN-Netzwerk nicht ausreichend sichert, der kann in die Störhaftung genommen werden, so ein Urteil des BGH
Bundesgerichtshof Urteil v. 12.05.2010, GZ I ZR 121/08 Der Bundesgerichtshof hat die Haftung des Anschlussinhabers im vorliegenden Fall bejaht. Er hafte auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht jedoch [ohne weiteres] auf Schadenersatz. Nach Ansicht des BGH sei der Anschlussinhaber in einem solchen Fall rechtswidriger Nutzung durch Dritte nicht als Täter oder Teilnehmer zu betrachten. Doch auch den privaten Inhaber eines WLAN-Anschlusses treffe eine Pflicht, seinen Anschluss auf angemessene Sicherheitseinstellungen zu überprüfen, um einem Missbrauch durch Dritte vorzubeugen. Eine laufende Anpassung auf den aktuellsten Stand der Technik sei dem Anschlussinhaber jedoch nicht zuzumuten. Der Anschlussinhaber hätte im vorliegenden Fall ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort verwenden müssen; dies sei auch schon im Jahr 2006 üblich und zumutbar gewesen, hätte ihm nicht einmal Mehrkosten verursacht.
das mal dazu ... hier könnte noch die Kappungsgrenze aus § 97a UrhG auf 100€ greifen.
Es ist ein Irrglaube, dass die IP Adresse regelmäßig wechselt - in Zeiten knapper IP-Adressen ist eher das Gegenteil der Fall, wer möchte kann das mal selbst beobachten wie lange seine IP Adresse wirklich statisch bleibt - meine ist seit über einem Jahr die gleiche,obwohl ich eine dynamische habe lt. meinem Provider. Wirklich wechseln tut die IP Adresse nur noch bei Einwhlverbindungen und die gibt es fast nicht mehr.
Dein Router speichert mit Sicheheit eine Log-Datei aus der die einzelnen Verbindungen hervorgehen, die könnten dir als Beweis nützlich sein, dass du nicht der eigentliche Täter bist. Weiter wäre es noch möglich, dass du dich auf die fehlende Anhörung lt. StPO berufst - denn du hättest gehört werden müssen vor Akteneinsicht des Anspruchsstellers zu dem Vorwurf - etwas, was gerne übersehen wird! So manches Gericht winkt solche Anfragen durch ohne den Beschuldigten zu hören - ein Verfahrensfehler also. Spätestens jetzt sollte dir ein Anwalt weiterhelfen.
Woher weißt du, dass die IP Adresse nicht übereinstimmt? Führst du Buch über deine dir zugeteilten IP Adressen? Die IP Adresse am Anschluss ist während der Zuteilung immer die gleiche, egal welches Gerät darauf zugreift, einen Unterschied sieht man dann nur im Routerlogfile.
Ich weiß nicht, wie Du online gehst, aber bei t-online habe ich - zumindest soweit mein Router-Log zurückreicht - bei jeder Einwahl (also alle 24 Stunden) eine andere IP.
Es gibt natürlich ausnahmen... meine lt. Provider " dynamische " IP ist nun seit fast einem Jahr die gleiche....