Hallo, habe meine Abmahnung heute unterschrieben...Ich habe drunter geschrieben : zur KENNTNIS ( fett unterstrichen!!! ) genommen... Was habe ich nun unterschrieben? Das ich es zur Kenntnis genommen habe oder das ich sie akzeptiere und alles zugebe?
Antworten (9)
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peterpawlowpeterpawlow
Das Du sie zur Kenntnis genommen hast. Mehr heißt das Unterschreiben einer Abmahnung nie. Mit dem Zusatz machst Du allerdings sehr deutlich, dass Du Dich für nichts schuldig fühlst. Falls Du es (was auch immer) nicht warst: OK. Falls Du das, was zur Abmahnung führte, nicht schlimm findest aber offensichtlich getan hast: Mach Deutlich das Du zwar kein Problem siehst, es aber trotzdem in Zukunft vermeiden wirst...
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2Antwort von
MojitoTomMojitoTom
Du hast die Abmahnung zur Kenntnis genommen.
Denn es geht ja darum, dass der Arbeitgeber Dir damit nachweisen kann, dass Du wegen desselben Vergehens bereits einmal abgemahnt wurdest.
Diese Nachweispflicht bräuchte er im Falle einer Kündigung. -
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wolschiwolschi
Wenn schon, sollte man "unter Vorbehalt" unterschreiben. Zur Kenntnis genommen heißt für mich, daß Du weißt, daß Du eine Abmahnung erhalten hast.
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schnuckelbackeschnuckelbacke
nein du hast unterschrieben das du es zur kenntnis genommen falls du eine zweite wegen dem gleichenn vergehen bekommst hat dein chef einen beweis
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amdrosamdros
Du hast damit nur die Kenntnisnahme unterschrieben ohne irgend etwas bestätigt zu haben
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boobalooboobaloo
Nein, nur dass du es zur Kenntnis genommen hast. Ist soweit ja nicht falsch und nix schlimmes. Du kannst ja trotzdem anderer Meinung sein. Darum geht es aber beim Unterschreiben nicht.
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ich habs verstanden nur habe ich eine kleine meinungsverschiedenheit mit einem freund...