Hallo!
Also ich hab mal eine rechtliche Frage, da jetzt Wochenende ist und ich meinen Anwalt erst nächste Woche erreicht - ich wollte schonmal vorfühlen!
Mein Stiefvater hat von seinem Arbeitgeber (ein absoluter Choleriker in einem ca. 30 - Mann Betrieb) eine Abmahnung erhalten.
Grund: Eine zu groß gefräste Nut, die aufgrund von unkonzentriertem arbeiten entstanden sein soll. Ein Maschinenfehler wird ausgeschlossen.
Nun soll er die Abmahnung unterschrieben wieder einreichen beim Chef. Das kommt uns wie Schikane vor, denn dieser "Fehler"-der zu beheben ist, indem man die Nut wieder zuschweißt - ist ja nicht mutwillig entstanden und "mit verlusten ist doch zu rechnen", oder?
Sind vielleicht Anwälte oder Leute da, die sich mit Arbeitsrecht etwas auskennen? Vielen Dank schonmal im Voraus! LG
Naja, die falsch gefräste Nut ist jetzt schonwieder richtig gestellt und in der Produktion weitergeführt... War also eigentlich halb so schlimm... Was bringt mir eine Gegendarstellung? Und wenn die Abmahnung nicht unterschrieben wird, zählt sie trotzdem, oder?
Mit der Gegendarstellung wird dokumentiert, dass der Arbeitnehmer den Vorgang anders sieht. Z.B. wenn die Fehlfräsung aufgrund eines Maschinenfehlers entstanden ist. Für den Fall, dass es noch mal eine Abmahnung oder eine Fehlleistung (egal ob in den Augen des Chefs oder tatsächlich) auftritt. Also, wenn Dein Stiefvater sagt, ja, ich habe das falsch gemacht, ist das eine Sache. Wenn er sagt, der Vorgang stimmt nicht so, wie er in der Abmahnung steht, sollte er eine Gegendarstellung schreiben und abgeben (vorher für die eigenen Unterlagen Kopie anfertigen). Falls es hierüber mal zum Rechtsstreit kommt, ist die andere Sichtweise jedenfalls dokumentiert.