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Abmahnung unkonzentriertes arbeiten??

Frage von Franzka Franzka

Hallo!

Also ich hab mal eine rechtliche Frage, da jetzt Wochenende ist und ich meinen Anwalt erst nächste Woche erreicht - ich wollte schonmal vorfühlen!

Mein Stiefvater hat von seinem Arbeitgeber (ein absoluter Choleriker in einem ca. 30 - Mann Betrieb) eine Abmahnung erhalten.

Grund: Eine zu groß gefräste Nut, die aufgrund von unkonzentriertem arbeiten entstanden sein soll. Ein Maschinenfehler wird ausgeschlossen.

Nun soll er die Abmahnung unterschrieben wieder einreichen beim Chef. Das kommt uns wie Schikane vor, denn dieser "Fehler"-der zu beheben ist, indem man die Nut wieder zuschweißt - ist ja nicht mutwillig entstanden und "mit verlusten ist doch zu rechnen", oder?

Sind vielleicht Anwälte oder Leute da, die sich mit Arbeitsrecht etwas auskennen? Vielen Dank schonmal im Voraus! LG

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Antworten (5)

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    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Eine Abmahnung wegen Schlechtleistung oder Minderleistung ist möglich. Als Beweis reicht das Vorliegen der falsch gefrästen Nut (ich bin keine Fachmann für Fräsen, denke aber, dass dies einfacher zu beweisen ist, als z.B. eine Minderleistung bei einem Außendienstler).

    Es ist nicht üblich, dass ein Mitarbeiter die Abmahnung unterschreibt. Es ist aber verbreitet und auch nichts Nachteiliges dass der Empfang der Abmahnung unterschrieben wird, auch auf der Abmahnung selbst. Also genau gucken, ob hier steht, dass der Erhalt quittiert wird.

    Es steht dem Mitarbeiter frei, einen ggf. vorhandenen Betriebsrat hinzuzuziehen oder eine Gegendarstellung zu verfassen. Diese muss zur Abmahnung in die Personalakte gnomen werden.

    Kommentar von Franzka FranzkaFranzka

    Naja, die falsch gefräste Nut ist jetzt schonwieder richtig gestellt und in der Produktion weitergeführt... War also eigentlich halb so schlimm... Was bringt mir eine Gegendarstellung? Und wenn die Abmahnung nicht unterschrieben wird, zählt sie trotzdem, oder?

    Kommentar von pfkpfk pfkpfkpfkpfk

    Mit der Gegendarstellung wird dokumentiert, dass der Arbeitnehmer den Vorgang anders sieht. Z.B. wenn die Fehlfräsung aufgrund eines Maschinenfehlers entstanden ist. Für den Fall, dass es noch mal eine Abmahnung oder eine Fehlleistung (egal ob in den Augen des Chefs oder tatsächlich) auftritt. Also, wenn Dein Stiefvater sagt, ja, ich habe das falsch gemacht, ist das eine Sache. Wenn er sagt, der Vorgang stimmt nicht so, wie er in der Abmahnung steht, sollte er eine Gegendarstellung schreiben und abgeben (vorher für die eigenen Unterlagen Kopie anfertigen). Falls es hierüber mal zum Rechtsstreit kommt, ist die andere Sichtweise jedenfalls dokumentiert.

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    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Wo Menschen arbeiten, werden auch mal Fehler und Ungenauigkeiten passieren. Eine Abmahnung wäre dann nur gerechtfertigt, wenn das grob fahrlässig oder vorsätzlich passiert ist bzw. sich ständig wiederholt. Insofern würde ich diese Abmahnung gelassen sehen.

    Du hast geschrieben, dass die Nut inzwischen ausgebessert ist. Das heißt also, dass es tatsächlich eine Ungenauigkeit war. Daher würde ich auf eine Gegendarstellung verzichten, denn ein schriftliches Eingeständnis "da war ein Fehler, aber er ist repariert" wäre nicht von Vorteil.

    Ich würde das Ding auf sich beruhen lassen. Wenn es wirklich mal zu weiteren Problemen kommen sollte, müsste der Arbeitgeber den Fehler beweisen und das wird schwierig, wenn die fehlerhafte Nut nicht mehr vorhanden ist und sonst keine Beweise da sind (Foto, Zeugenaussagen usw.).

    Also könnte man später immer noch die Abmahnung anfechten und den Arbeitgeber in Beweisnot bringen. Würde man die Sache jetzt schon anfechten, wäre der Beweis vermutlich noch möglich.

    Also auf keinen Fall selbst eingestehen, dass da ein Fehler war. Und beim Unterschreiben der Abmahnung darauf achten, dass da lediglich steht: "erhalten" oder "zur Kenntnis genommen" aber nicht etwas "anerkannt" oder so etwas.

    Der cholerische Chef kapiert scheinbar nicht, dass diese Abmahnung wahrscheinlich viel mehr Zeit und Kosten in Anspruch genommen hat als die Korrektur der Nut.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Kann mir nicht vorstellen, das dieser Fehler ein Grund für eine Abmahnung ist, es sei denn, solche Sachen passieren andauernd.

    Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht ein Schreiben des Arbeitgebers, in dem er seinem Mitarbeiter einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorwirft.

    Schau mal hier rein: http://www.verbrauchernews.de/vertraege/beruf/artikel/2005/03/0024/

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    Antwort von Violett1 Violett1

    Der Chef kann eine Abmahnung schreiben, aber der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, sie zu unterschreiben. Das ist sittenwidrig!

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Eine Abmahnung wegen "Schlechtleistung" ist zwar möglich, muss aber auch beweisbar sein.

    Kommentar von Franzka FranzkaFranzka

    Inwiefern könnte der Chef eine Schlechtleistung beweisen?

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