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Abmahnung und Vertragsauslauf

Frage von Torenti Torenti

Meine Schwester hat 1Jahres Vertrag in ihrer Firma nun hat sie 5 Wochen vor ablauf der Befristung eine Abmahnung bekommen und gleichzeitig die Ansage das ihr Vertrag ausläuft. Nun hat sie vom AA einen Antrag bekommen in dem steht das der AG unter anderem den Grund angeben soll weswegen sie arbeitslos wird. Dort ist wohl eine Passage drin in der steht ob der Arbeitnehmer seine Arbeitlosigkeit selbst verschuldet hat, wenn dies nun mit Ja beantwortet wird, bekommt sie sicherlich eine Sperre. Ob jetzt ein Zusammenhang zwischen Auslauf der Befristung und der Abmahnung besteht ist unklar daüber äußert sich der Chef nicht auch nicht auf Nachfrage. Weiß jemand wie man jetzt weiter verfahren soll? ist es möglich das auch bei Befristungen ein ja in diesem Falle angegeben werden kann? Oh man die arme ist ganz fertig.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jockl jockl

    Das ist in der Tat eine sehr heikle Angelegenheit. Nämlich wenn der AG die Abmahnung als Grund der Nichtverlängerung angibt. Eine den Tatsachen entsprechende Auskunft des AG an das AA ist kein Arbeitszeugnis, in welchem die Abmahnung, als Negativbewertung, nicht stehen dürfte. Sollte der AG zusichern die Abmahnung nicht zu erwähnen, hält sich nicht daran und verschweigt Deine Schwester dem AA gegenüber die Abmahnung, welche der Grund der Nichtverlängerung sein soll, bekommt diese mit Sicherheit eine Sperre. Andernfalls kann das AA entscheiden ob das Verhalten, welches zur Abmahnung führte so schwerwiegend war, auch eine Sperre rechtfertigt. Falls dann doch eine Sperre verhängt wird, kann gegen diese immer noch Widerspruch eingelegt werden.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Angeblich gäbe es viele Gründe, 1. Belegung 2. die Abmahnung und und und.....ziemlich undurchsichtig die ganze Sache zumal der Chef ein wirklicher Affe ist.

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    Antwort von Nenek Nenek

    Da sie sich ja im Februar schon gemeldet hat, als sie die Abmahnung noch nicht hatte, kann sie unbesorgt die Befristung als Grund angeben. Die Abmahnung ist der Grund dafür, dass der Vertrag nicht verlängert bzw. erneuert wird. Mit dem Ende des laufenden Vertrags hat sie nichts zu tun.

    Kommentar von BretterPit BretterPitBretterPit

    So ist es. Es fehlt an der Kausalität.

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    Antwort von BretterPit BretterPit

    Die Abmahnung ist ja nur die Ankündigung, dass der AG kündigt wenn nocheinmal das beanstandete Verhalten vorkommt. Es droht also evtl. eine frühere außerordentliche Kündigung.

    Wenn das Arb.Verh. nur wegen Fristablauf endet, braucht das AA auch nichts von der Abmahnung erfahren. GGfls kann sie sogar gg. die Abmahnung im Nachhinein vorgehen.

    Sie sollte sich aber AUF JEDEN FALL baldmöglichst beim AA melden und den Vertragsablauf mitteilen. Dazu muß sie nicht angeben, daß sie an der Beendigung schuld sei. Ist sie ja auch nicht, weil alleine die Befristung Grund dafür ist.

    Evtl sollte sie aber auch zu einem FA Arbeitsrecht gehen. Oft sind die Befristungen unwirksam...

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Es wird keine Kündigung geben, der Vertag läuft normal aus. Die Frage die sich nur mir stellt ist ob der AG das Recht hat in diesem einen Kästchen ja anzugeben.

    Kommentar von BretterPit BretterPitBretterPit

    Falls er das tut, muß sie gegen die Abmahnung gerichtlich vorgehen. Aber seine Auskunft gegenüber dem AA wäre jedenfalls falsch.

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    Antwort von S1Stefan S1Stefan

    Bei einer Abmahnung musst du zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Deine Schwester muss Einspruch dagegen einlegen, und fordern, bzw. Klagen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird. Was der Chef bei dem Arbeitsamtformular ankreuzt, würde ich erst abwarten. Formular holen, und dem Chef übergeben. Dann sieht man weiter.

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    Antwort von frooky frooky

    wieso der arbeitgeber gibt doch nur an der der vertrag befristet war und nun firstgerecht aufläuft... also alles gut

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Das ist natürlich die Frage zumal er in einem 4 Augen Gespräch erwähnt hat das die Abmahnung einer der Gründe für ihr ausscheiden ist.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Deine Schwester sollte mit ihrem Arbeitgeber reden, dass er nichts von der Abmahnung erwähnt. Außerdem sollte sie sich bei einem nächsten befristeten Arbeitsvertrag früher beim Amt melden.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Sie hat sich bereits im Februar gemeldet, also rechtzeitig !

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Dann ist es ja gut.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Und wie hilfreich ist jetzt Deine Antwort?

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Sie soll dem AG sagen, dass er auf Nachfrage der Arbeitsagentur nichts von der Abmahnung erzählen soll.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Das wird er bestimmt machen, so zerstritten wie die sind !

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Was soll die Frage: Wie hilfreich ist jetzt Deine Antwort? Ich hab Dir geschrieben, dass sie den Arbeitgeber bitten soll, dass er dem Amt gegenüber nichts von der Abmahnung erwähnt.

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Das ist wirklich ne tolle Antwort. Hast du vielleicht darüber nachgedacht was passiert wenn der Affe dem AA sagt das der MA darum gebeten das es nicht zu erwähnen....ganz toll...wirklich....soll ich ihr gleich die pistole auf den Tisch legen ? schon mal was von betrug gehört? leute gibts ! ich suche einen ernsthaften rat und nicht etwas was sie in teufels küche bringt, sowie dein vorschlag !

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Wenn Du mit der Einstellung zum Arbeitsamt gehst, dass dort Affen sitzen, dann gehört Dir auch kein Geld - oder auch Deiner Schwester! Dort sitzen Leute, die ihre Arbeit machen, wie jeder andere auch!

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    Affe = Chef.....erst lesen dann meckern ! Manche Leute lesen hier Amt und drehen gleich durch , nicht jeder der zum AA muß ist ein fauler Schmarotzer, merk das mal.

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