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Abmahnung trotz Krankmeldung

Frage von marco8983 marco8983

Hallo, mein Azubi ist wegen Fieber vom 17-20.10 krankgeschrieben, gestern bekam ich noch eine krankmeldung für heute den 21.10.

Heute morgen wurde er in der stadt beim shoppen gesehen,.

ist das ein grund für eine abmahnung?

danke

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Antworten (22)

  • 6
    Antwort von Replik Replik

    Wenn er shoppen war ja, aber was machst du wenn er nachweist das er auf dem Weg zum Arzt war. Ich würd ihn reinholen ins Büro und den Kopf waschen, mit der Abmahnung drohen und auf seine Reaktion abwarten. Aber sei nicht zu hart, junge Leute müssen geformt werden und machen auch Fehler. Dafür bist du ja da um ihn zu formen. Lehrjahre sind keine Herrenjahre.

    Kommentar von jarroks jarroksjarroks

    Sehr gut!

    Kommentar von Wurstnase WurstnaseWurstnase

    Allerdings, DH!

  • 4
    Antwort von DevWolf DevWolf

    Gute Frage.

    Nimm mal an, er wohnt allein, braucht vlt. Lebensmittel oder was aus der Apotheke. Was soll er dann machen? Was anderes wäre es, man hätte ihn in ner Disco oder in ner Kneipe beim Saufen gesehen.

    Kommentar von marco8983 marco8983

    hallo, er wohnt noch zuhause... und im media markt hat man nichts zusuchen wenn man krank ist oder?

    Kommentar von critter crittercritter

    Soll er 3 Tage und Nächte fest im Bett liegen und auf toten Mann machen und dann am anderen Morgen wieder richtig zupacken können?

    Kommentar von Replik ReplikReplik

    Was man als kranker bei Mediamarkt macht....? kommt drauf ob er ein Netzkabel braucht für die Wärmedecke... Oder einen Wasserkocher für den Tee......!!!! usw. usf.....

    Kommentar von nnekk nnekknnekk

    und woher will er kommentar verfasser wissen das er noch zu hause wohnt ? auserdem is das mit der apotheke nur ein beispiel. wie gesagt wenn man ihn in der disco oder bei saufen gesehen hätte wäre das was anderes.

    Kommentar von Woppler WopplerWoppler

    Der Kommentarverfasser ist der Ausbilder und weiß vermutlich schon, ob der Azubi bei den Eltern oder allein wohnt.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Glaub ich nicht, erstens meldet er sich nicht mehr zu Wort und zweitens sollte wenigstens ein Ausbilder halbwegs die deutsche Rechtschreibung beherrschen!

    Kommentar von Woppler WopplerWoppler

    Was du glaubst, ist mir doch egal. So steht es da oben. Brauchst du gerade einen Aufreger, oder was?

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Was fühlst du dich denn jetzt angemacht??? Hier steht vieles, auch viel, was sicher nicht stimmt....

    Kommentar von Woppler WopplerWoppler

    Angemacht wegen Dick-Schreibung und Ausrufezeichen. Das nervt mich. Meine Augen sind in Ordnung und es wirkt wie ein Schrei. Schreib doch einfach normal.

    Dass es sein Azubi ist, steht aber schon in der Frage. Wenn wir anfangen, die Frage zu bezweifeln, brauchen wir gar nicht antworten und können einfach über einen Troll lachen. Weiß auch nicht, warum es so furchtbar relevant ist, wo der Azubi nun wohnt. Der Arbeitgeber wird's schon wissen. Und offensichtlich ist der Fragesteller Malermeister mit eigener Firma und einem Azubi, der eventuell heute gelben Urlaub hatte. Wenn du das nicht glaubst, ist eigentlich alles egal, was du hier zu sagen hast.

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Irgendwie hast du mich komplett falsch verstanden. Die Betonung lag auf Ausbilder, (und geschrien wird im Netz nicht fett sondern mit Großbuchstaben) wo der Azubi woht ist völlig egal. Wenn sich der Ausbilder jetzt aufgeregt hätte, könnte ich das verstehen, aber so??

    Kommentar von DevWolf DevWolfDevWolf

    Jetzt mach's halt nicht schllimmer als es ist.

    Wenn er wieder da ist, red mit ihm drüber. Ermahne ihn ggf. Oder hat er sich schon früher was zuschulden kommen lassen? Oder willst du ihn loswerden?

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    @marco: Woher weißt du eigentlich, weswegen er arbeitsunfähig geschrieben ist?

  • 4
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Nicht zwingend. Was würdest du denn tun, wenn du alleine wärst? Dir dein Futter und die Medikamente per Taxi nach Hause bringen lassen? Wenn er sich in der Kneipe einen reinbeamt, siehts anders aus....

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Abgesehen davon ist das auch irrelevant, wenn du keinen Zeugen hast, der ihn gesehn hat und das auch vor dem Arbeitsgericht bzw. vor dem Chef , BR und dem Personaler sagt.

  • 2
    Antwort von nnekk nnekk

    wer so ein chef/ vorgesetzten wie dich hat brauch keine feinde mehr ...

    Kommentar von Replik ReplikReplik

    das ist ja unsinn. Wenn der Azubi bewusst krank macht, muss er auf die Konsequenzen die daraus entstehen können aufgeklärt werden. Die Arbeitsstelle ist doch kein Ponyhof. Wenn ich das mache muss ich doch auch mit Konsequenzen rechnen.

  • 2
    Antwort von critter critter

    Wenn er nicht so krank ist, dass er bettlägerig ist, darf er das Haus verlassen. Frische Luft gehört auch zum Gesundwerden. Du hast keine Chance mit der Abmahnung. Vielleicht war er ja nur einkaufen, um seine Lebensmittelvorräte wieder aufzufüllen oder kam vom Arzt und hat auf dem Weg gleich etwas besorgt.

  • 1
    Antwort von dienachtaktive dienachtaktive

    Du kannst ihn nicht abmahnen, weil er rausgehen darf (außer er ist ausdrücklich bettlägrig) - also bei Erkältung und ähnlichem: keine Chance. Der "krasseste" Fall: da hat sich einer wegen Grippe krankschreiben lassen und ist am nächsten Tag in der Zeitung zu sehen gewesen - auf einem Foto vom Dorffest, als er grad fröhlich mit einer Weinschorle der Band zugeprostet hat. Hat nicht gereicht, um ihn abzumahnen oder gar zu kündigen ..

    ABER: eine Abmahnung bringt auch nicht immer was. Warum hat er sich denn krankschreiben lassen? hat er Streß / ist überfordert / unterfordert / kein Bock / Ärger mit den Kollegen? Vielleicht sprichst du ganz in Ruhe mit ihm und fragst ihn, was los ist und was ihr gemeinsam ändern könnt, vielleicht gibtst du ihm ein anderes Aufgabengebiet, das ihm mehr Spaß macht? Denn sonst ist er demnächst wieder krank, und dann aber so "schlau", zu Hause vor dem Fernseher sitzenzubleiben. Was dich als Chef aber auch nciht weiterbringt.. ;-)

    Also Stichwort: klärendes Gespräch und Motivation.. VG! Die Nachtaktive

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Was ist denn "bettlägerig krankgeschrieben"? Und seit wann steht die Krankheit auf der AU?

  • 1
    Antwort von Avrilqueen Avrilqueen

    vieleicht brauchte dein azubi auch nur zahnpasta,duschgel,etwas zu essen,und überhaupt woher willst du wissen das es war ist,vieleicht hat sich auch jemand einen spaß mit ihnen erlaubt!!sprechen sie ihren azubi einfach wenn er wieder da ist mal drauf an! LG Avrlqueen

  • 1
    Antwort von nnekk nnekk

    du kannst auch sagen das dein arzt dir gesagt das das du spazieren gehen solllst um dich auszukurieren

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    Antwort von Gurkentopf Gurkentopf

    Nur wenn er bettlägrig geschrieben wurde.,Also er im bett bleiben müsste.

    Wenn das Fieber weg ist, kann er auch mal draussen Luft schnappen.

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    Antwort von Wurstnase Wurstnase

    Er ist krankgeschrieben, aber wohl nicht bettlägerig. Für ne Stunde rausgehen kann er ja (ja, auch zu MediaMarkt), aber den ganzen Tag konzentriert seiner Arbeit nachgehen ist was anderes. Er soll sie ja auch ordentlich machen, und das ist schwer, wenn man sich matschig fühlt!

    Dazu kommt noch: WER hat ihn gesehen? Wenn Du es nicht selbst warst, dann solltest Du ihn nicht gleich verurteilen, sondern auch erstmal SEINE Variante anhören.

    Sprich mal mit ihm unter 4 Augen darüber, daß das für Dich als Arbeitgeber blöd aussieht. Er muß Deine Seite ja auch verstehen können. Mit einer Abmahnung wirst Du das nicht erreichen, da wird er abblocken, verständlicherweise. Aber Erklärungen helfen da viel. Er ist Azubi, kein perfekter, "fertiger" Angestellter.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    An Ihrer Stelle würde ich das machen! In jedem Falle sollten Sie ihm schriftlich mitteilen, dass ein solches Verhalten einer späteren Übernahme ins Arbeitsverhältnis nicht besonders förderlich ist, er aber dafür dann sehr viel Zeit für´s legetime Shoppen haben wird, was ihm aber Hartz IV-bedingt allenfalls zum Bettelgang reichen dürfte!

  • 0
    Antwort von Woppler Woppler

    Wenn er tatsächlich ausgiebig shoppen war, dann ja. Hat er sich nur versorgt, dann nein. Vielleicht hat er sich nur neue Schuhe gekauft, weil die anderen nicht wettertauglich sind und er braucht schließlich Schuhe um in den Supermarkt zu gehen. Grundsätzlich darf er aber nichts unternehmen, was seiner Genesung entgegen steht. Das bedeutet nicht automatisch Bettruhe und nur zuhause sitzen. Frische Luft tut gut, da kann man auch mal einen Kaffee trinken gehen. Wenn du ihm genesungswidriges Verhalten nachweisen kannst (was ein Abstecher zu Saturn meiner Meinung nach nicht ist), kannst du ihn sogar kündigen.

    Du solltest auf jeden Fall mit ihm sprechen und gegebenenfalls verwarnen.

  • 0
    Antwort von SepOber SepOber

    Ja, ich würde Ihm eine Abmahnung überreichen. Wichtig ist natürlich, dass die Zeugen zu Ihrer Aussage stehen, sollte er den Vorwurf bestreiten und es zu einem Extremfall kommen.

    Denke, aber dass ein ertippter Arbeitsverweigerer sich nicht gegen eine Abmahnung wehren wird bzw. kann.

  • 0
    Antwort von jarroks jarroks

    Bei Fieber ist das ein Grund (Bei einem Armbruch wäre es das nicht). Wenn es hart auf hart käme, müsste das shoppen jedoch bezeugt werden. Ist der Petzer/die Petzerin dazu bereit?

    Kommentar von SepOber SepOberSepOber

    Ich würde die Person nichts als Petzer/Peterzin bezeichnen.

    Schließlich wird ein Arbeitnehmer dafür bezahlt Arbeit zu leisten. Es sagt niemand etwas, wenn die Person wirklich krank ist (oder in dem von dir geschilderten Fall des Armbruchs).

    Kommentar von jarroks jarroksjarroks

    Ich wollte die Person lediglich betiteln.

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    Antwort von elch9025 elch9025

    Wenn man Krank ist """ sollte man gefälligst zu Hause bleiben Ich würde Ihn nicht gleich Abmahnen, aber aufjedenfall ein ernstes wörtchen mit Ihm reden haben sie Ihn selber gesehen oder gab es zeugen?

    Kommentar von marco8983 marco8983

    meine schwester hat ihn gesehen mit freunde im media markt

    Kommentar von elch9025 elch9025elch9025

    hat er Lebensmittel eingekauft oder Kleider und so zeug?

    Kommentar von elch9025 elch9025elch9025

    ach so sry falsche frage gelessen also wenn er wirklich im mediamarkt war würde ich Ihm eine Abmahnng verpassen das kann doch nicht angehen Sie müssen ja auch bezahlen wenn er krank ist !!!

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    Antwort von Oralee Oralee

    Wenn er nur zum Shoppen für Lebensmittel oder zur Apotheke war ist doch vollkommen in Ordnung, nicht jeder hat das Geld um sich die Sachen liefern zu lassen oder zwingend soviele Verwandte und Bekannte um sich rum wohnen die ihm alles hinterhertragen.

    Irgendwo von muss er ja auch leben.

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    Antwort von yasmin888 yasmin888

    Woher weißt du wofür er krank geschrieben wurde? Steht doch nur auf dem Durchschlag für die Krankenkasse. Vor einer Abmahnung solltest du ihn erst fragen.

    Kommentar von marco8983 marco8983

    er hat mich ja montags angerufen das er fieber hat.

    Kommentar von Woppler WopplerWoppler

    Mit Fieber kann man natürlich nicht zum Saturn. Da mag man doch gar nicht aufstehen.

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    Antwort von didis didis

    Kann ja sein das er auf dem nach hause Weg war und mal eben in ein Geschäft rein ist. Ich würde es erst mal ignorieren. Wenn die Krankmeldungen sich häufen und er sich wieder bei so einer Aktion erwischen lässt dann solltest Du reagieren.

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    Antwort von h567b123 h567b123

    Er wurde krankgeschrieben um sich auszukurieren. Da kann er anstatt zu Shoppen, auch in die Arbeit.

    Wenn man schon blau macht, sollte man nicht so dumm sein und in der Stadt rumrennen. Das kannste ihm von mir sagen.. ;)

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    Antwort von radfall radfall

    Tja normalerweise wenn man Fieber hat müßte man das Bett hüten! Lebt er allerdings alleine muß er ja auch mal einkaufen gehen.....! Frag ihn besser was er in der Stadt wollte dann kannst du immernoch entscheiden ob du ihn abmahnst oder nicht!

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    Antwort von HarryPFreak HarryPFreak

    Ich denke schon, es wird ja auch als Schulschwänzen angesehen, wenn man sagt man hätte Fieber und geht dann zum shoppen. Ich würd mal mit dem Azubi drüber sprechen.

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    Antwort von Bananajoee Bananajoee

    natürlich, wer krank ist hat daheim zu bleiben und sich auszukurieren

    sehr dämlich

    Kommentar von Replik ReplikReplik

    was du für selbstverständlich hälst und was rechtlich möglich ist sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Kommentar von icke01 icke01icke01

    Vielleicht war er beim Doc oder Apotheke...
    Das mit dem Shoppen muss man erst mal beweisen.

    Kommentar von Bananajoee BananajoeeBananajoee

    shoppen?! der begriff ist ja schon sehr breitgefächert

    wenn ich sehe wie er kleidung kauft oder im media markt durchlatscht dann ist das sicher nicht richtig
    bei einem kneipenbesuch auch nicht

    allerdings wenn er in der apotheke ist dann spricht nichts dagegen

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