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Abmahnung o.o

Frage von Martin180984 Martin180984

Hallo

Ich habe seit ca. 8 Monaten eine lehre ich war Montag bis Freitag krank geschrieben habe meine Mutter gebeten weil es mir net gut ging ob sie vielleicht mal bei meinen betrieb anrufen kann und bescheint sagt darauf hin sollte sie noch fragen ob ich den Krankenschein nächste Woche nach der schule abgeben kann da sagte meine sozialpädagogin das der bis Donnerstag da seien soll meine Mutter hat aber verstanden das der die Woche noch da sein muss das sagte sie mir dann und ich brachte den Krankenschein Freitag vorbei jetzt eine Woche später habe ich eine schriftliche Abmahnung bekommen was kann ich da machen muss ich das hin nehmen

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Antworten (5)

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    Antwort von Sunny020 Sunny020

    ja musst du hinnehmen. Du musst den krankenschein in den nächsten 3 tagen abgeben.

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    Antwort von milau milau

    Erstens ruft man immer selber an,nicht die Mutti vor schicken,macht keinen guten Eindruck.Der Krankenschein muß innerhalb von 3 Tagen im Betrieb sein,besser eher als später.Ich bilde Lehrlinge aus und weiß wie man dann da steht.Asche aufs Haupt und nun Schnell nochmal ein Gespräch führen.

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    Antwort von Phunkydata Phunkydata

    Das hat Dein Betrieb sehr gut und richtig gemacht ! Wer sich nicht krankmelden kann, der fehlt unentschuldigt!

    Kommentar von Martin180984 Martin180984

    ja aber sonnst waren die auch immer kolant

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    Antwort von lawoman lawoman

    Nach einem Satzende setzt man einen Punkt, ansonsten ist dein Text super schwer zu lesen! Ja, die Abmahnung ist in Ordnung. Du bist unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss am dritten Tag vorliegen. Ansonsten kann ich nur empfehlen, selbst anzurufen, wenn man krank ist.

    Kommentar von Martin180984 Martin180984

    sollte schnell gehen

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    Antwort von claudi1973 claudi1973

    Diese Abmahnung ist leider rechtens, wie schnell die Krankmeldung im Betrieb sein muss, kannst du auch in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen.

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