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Abmahnung nach Tod meines Sohnes,wegen fehlender Einstellung,kann ich da klagen?

gefragt von Tizian am 21.07.2008 um 12:31 Uhr

Ich habe am 12.6. meinen Sohn(5 Tage alt) aufgrund eines Tumors an der linken Niere verloren,dies war bereits mein zweiter Sohn den ich verloren habe.Ich war im Schockzustand und war 4 Wochen krank und wollte versuchen mich bei der Arbeit wieder zurechtzufinden.Doch die Bilder vom Krankenhaus und von der Beerdigung blockierten mich,zudem ist ein Kindergarten in der Nähe was für mich schwer war dies zusehen. Ich merkte das dies mir schwer fiel und der Arbeitgeber setzte vor der gesamten Belegschaft durch anschreien ein obendrauf.Zum Feierabend gab er mir eine Abmahnung in die Hand und meinte ich hätte eine 08/15 Einstellung.kann ich Einspruch erheben?


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Abmahnung (56)
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Reply


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 21. Juli 2008 12:42
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Mein herzliches Beileid, liebe Tizian! Was Dein Chef da betreibt, ist seelische Grausamkeit, und den Namen Chef hat der Mensch auch nicht verdient. Wende Dich an Euren Betriebsrat, und besprich die Angelegenheit außerdem mit Deinem Arzt. Lass Dich krank schreiben (ein vernünftiger Arzt macht das), damit Du Zeit für eine Erholung findest. Vielleicht kannst Du diese Zeit auch dazu nutzen, eine andere Arbeitsstelle zu finden, denn ich denke, Deinem Chef ist nicht zu helfen. Alles Liebe für Dich!

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallîsedînger am 21. Juli 2008 12:57

DH!


magicbird
beantwortet von magicbird am 21. Juli 2008 12:33
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für was denn die Abmahnung?! 0815 ist keine Begründung!!!


MarinaK
beantwortet von MarinaK am 21. Juli 2008 12:34
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Also erstmal mein herzliches Beileid! Rein Menschlich gesehen halte ich Deinen Chef, so wie Du ihn beschrieben hast, für einen dummen Menschen! Natürlich ist es verständlich das Du mit Deinen Gedanken woanders bist und anstatt Dich anzuschreien und Dir eine Abmahnung in die Hand zu drücken hätte er Dir vielleicht Urlaub oder sowas anbieten können. Er weis aber schon von Deiner momentanen Situation oder?


halbermeister
beantwortet von halbermeister am 21. Juli 2008 12:34
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wende dich zuerstmal an den betriebsrat.auch eine auch eine klage gegen die abmahnung ist möglich.


Strubbel32
beantwortet von Strubbel32 am 21. Juli 2008 12:34
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Hast Du ein Ärztliches Attest?





kiralee
beantwortet von kiralee am 21. Juli 2008 12:35
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Wende dich vertrauensvoll an den Betriebsrat (hoffe, der Betrieb ist so groß, dass ihr einen habt). Wenn nicht, kannst du auch ohne diese Unterstützung grundsätzlich Widerspruch einlegen. Dazu solltest du dich aber vorher mit einem Anwalt zusammen setzen, der Ahnung vom Arbeitsrecht hat


Slintbob' Irgentwann vielleicht
beantwortet von Slintbob' Irgentwann vielleicht am 21. Juli 2008 12:35
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Ja ,und geh zur Arbeiter und Angestelltenkammer.Der Wi..er soll sich mit denen rumärgern.Und bitte such dir neue Arbeit.Gott regt mich das auf.Mein Beileid.Ich weiß nicht was ich sagen soll.


marbeja
beantwortet von marbeja am 21. Juli 2008 12:37
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Liebe Tizian ! Mein aufrichtiges Beileid! Was Du durchmachst, muß ja die Hölle sein. Du hast schon genug Kummer und dann bekommst Du auch noch Ärger in der Firma. Gehe bitte zum Arzt und rede mit IHM dadrüber, ich bin mir sicher, er wird Dir helfen. Alles Gute


Yori123456
beantwortet von Yori123456 am 21. Juli 2008 12:37
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Geh zum Arzt und lass dich nachträglich nochmals krankschreiben.. dann kann eine Abmahnung begründet auf was auch immer nicht ziehen.- es sei denn die Abmahnung bezieht sich nicht auf "Unkonzentriertheit" oder so, sondern auf z.B. Diebstahl. Hier wäre eine Abmahnung natürlich berechtigt und auch das Attest würde dir ncihts bringen.


mikael
beantwortet von mikael am 21. Juli 2008 12:43
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Diese Abmahnung erscheint mir klein und nichtig gegen das was Du erlebt hast, ich wünsche Dir alles, alles Gute und denke immer daran, nach Regen kommt Sonnenschein.


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