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Abmahnung nach einem Monat

Frage von eisgeist eisgeist

Hallo zusammen, ich mache momentan eine Ausbildung, und habe heute eine Abmahnung wegen fehlen in der Berufsschule bekommen. Das fehlen in der Berufsschule ist jedoch schon ca. einen Monat her, und heute habe ich erst die Abmahnung dafür bekommen. Kann mir jemand sagen ob diese zulässig ist? Ich habe mal gehört das die Abmahnung nicht später als 2 Wochen nach dem fehlverhalten kommen darf.

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Antworten (8)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das Fehlverhalten liegt zwar etwas zurück. Aber woher willst du wissen wann das dem Betrieb gemeldet wurde, Sei froh, deswegen kann man auch den Lehrvertrag kündigen. Ist das gleiche als ob du einfach nicht zur Arbeit erscheinst.

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    Antwort von truxumuxi truxumuxi

    Du hast eine Verpflichtung zur Berufsschule zu gehen. Wenn du fehlst, dann musst du dich krank melden. Du kannst nicht einfach wegbleiben und auch nicht zum arbeiten gehen und dir einen lustigen Tag machen. Nimm die Abmahnung hin, sie wird nach einem Jahr wieder aus deiner Personalakte genommen. Lass dir nichts mehr dergleichen zu Schulden kommen und entschuldige dich wennmöglich bei deinem Arbeitgeber. Es ist immer gut Reue zu zeigen ! Du solltest die Sache schon ernst nehmen.

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    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Die 2 Wochen gelten für das Aussprechen einer außerordentlichen Kündigung. Für eine Abmahnung gibt es keine Frist.

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    Antwort von senorHank senorHank

    Hast Du in der Berufsschule unentschuldigt gefehlt? Wenn ja, selber schuld. Unabhängig davon, ob die Mahnung rechtens ist oder nicht, das untentschuldigte Fehlen in der Berufsschule macht einen schlechten Eindruck. Ich kann Deinen Chef, Meister oder was auch immer verstehen. Schulschwänzer werden dochj mit Faulenzen usw. gleichgesetzt. Und wenn Du das weiterbetreibst, werden schon Gründe gefunden werden, um Dich loszuwerden.

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    Antwort von RedLion RedLion

    ganz wichtig: der betrieb darf dich NICHT für ein fehlverhalten in der schule tadeln. WEIL ein betrieb den lehrling für den berufsschulunterricht frei stellt. somit kannst du rechtlich gesehen gegen die abmahnung vor gehen

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    So ein Quatsch! Wenn er die Berufsschule schwänzt ist das selbstverständlich ein Fehlverhalten. Das fällt erst einmal auch auf die Firma zurück, und ist genu so zu bewerten, als ob er unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint.

    Kommentar von RedLion RedLionRedLion

    mein bester das wird vielleicht so ausgelegt. aber im gesetz steht das der azubi von der firma für die berufsschule freigestellt wird. d.h. was in der schule abgeht damit hat die firma nichts am hut. genau so wenig wie die firma auf den unterrichtsplan einwirken kann. natürlich tadeln die firmen die azubis für ihr fehlverhalten. was im grunde auch richtig ist. aber rechtlich gesehn dürften sie es nicht. aber im grunde geht es bei gesetzen wie immer um die auslegung. jeder betrieb wird eine passende formulierung finden damit die abmahung gerechtfertigt ist.

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    Antwort von terrortippse terrortippse

    nach bekanntwerden des fehlverhaltens! wenn es jetzt erst rausgekommen ist, darf er das

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    Antwort von eisgeist eisgeist

    Kenntnissnahme war ca. eine Woche später, daß heißt vor ca. 3 Wochen.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Die Frist beginnt erst ab Kenntnis des Ausbildungsbetriebes vom Fehlverhalten.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Es gibt keine Frist für eine Abmahnung.

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