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Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

Frage von IronJohn IronJohn

Habe bei Ebay als Privatperson T-Shirts einer bekannten Marke angeboten. Habe nun eine Abmahnung von einem Anwalt in Berlin bekommen und soll nun 1.780,20 Euro zahlen und eine Unterlassungsklage unterzeichnen.

Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen was ich jetzt machen soll. Die Zeit rennt natürlich nun davon.

BITTE NUR ECHTE HILFEN!!

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Antworten (16)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    tjaaa.. es scheint wohl um Ed Hardy zu gehen und du wirst keine Chance haben da herumzukommen..die sind da swehr eisern und haben leider schon recht bekommen..das bezieht sich nämlich auf die Auschließlichkeitsklausel, dass nur von dieser firma authorisierte Unternehmen Sachen verkaufen und anbieten dürfen...

    leider ist es nunmal so, dass eine Rotte gelangweilter Anwälte Tag für Tag das Internet udn besonders Ebay nach solchen Dingen durchforstet und die Abmahnwelle durch das Land zieht und diese Kanzleien sich damit über Wasser halten..

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ed Hardy kann einer Privatperson nicht verbieten seine gebrauchten Ed Hardy Klamotten zu verkaufen. Anders sieht die Sache natürlich bei einem Gewerblichen verkauf aus, wobei man beachten sollte man nicht unbedingt Privatverkäufer gilt nur weil man das selber sagt. Wenn ich z.B, in größeren Mengen Originalverpackte Ware verkaufe kann man davon ausgehen das das gewerblich ist.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    Ed Hardy hat den verkauf im Internet grundsätzlich verboten und das dürfen sie..

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Waren es neue oder gebrauchte Shirts? Gebrauchte darfst Du ohne Probleme verkaufen. Ansonsten (hat mir mein Chef mal gesagt), kann es helfen, die Unterlassungserklärung zwar zu unterzeichnen, aber den "Streitwert" auf einen Euro herabzusetzen. (Das ist dann auch das, was letzten Endes eingeklagt werden kann.) Das würde ich aber vorher nochmal ganz sicher mit einem Anwalt abklären, bevor das in die Hose geht. Und such Dir einen Anwalt, der sich auf Abmahnung und Unterlassung spezialisiert hat, sonst kann das auch ein Reinfall werden! Der gegnerische Anwalt macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes - der hat Übung!

  • 2
    Antwort von Twistergirly Twistergirly

    Wende dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale -biede müßten die eigentlich weiterhelfen können

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Helfen kann nur seine Bank - mit einem Kredit über 1.780,20 EURO !!!

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    Antwort von sticky341 sticky341

    Weshalb bist du denn genau abgemahnt worden? Bloß wegen des Verkaufs von ein paar T-Shirts? Das ist keine Markenrechtsverletzung.

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Tja, DANN ist das Problem ja gelöst... ;-)

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wenn er Original T-Shirts privat verkauft hat bei alle anderen kann das anders aus sehen.

    Kommentar von sticky341 sticky341sticky341

    aber nur wenn er die Dinger kartonweise verkauft, dann ist er aber auch nicht mehr als Privatperson unterwegs.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Kartonweise ist da nicht nötig es reicht wenn er nachweislich regelmäßig orginalverpackte Ware verkauft. Man wird schneller als mancher denkt als gewerblicher Verkäufer angesehen.

  • 1
    Antwort von alphonso alphonso

    wenn es sich um Markenfälschungen gehandelt hat, würde ich das bezahlen und meine Lehre daraus ziehen. Ansonsten zum Anwalt.

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    Antwort von achimma achimma

    Hi,

    ganz klarer Tip:

    Nimm' Dir einen Anwalt der was von der Sache versteht. Z.B. einen Fachanwalt für Marken- und Urheberrecht. Nicht irgendeinen Anwalt um die Ecke...

    Auch die ganzen Anwälte die bei Google Werbung machen sind mit Vorsicht zu genießen! Arbeiten die umsonst?

    Das Ende vom Lied ist, dass ich jetzt 2 Anwälte zahlen muss. Dr. Winterstein und meine Anwältin!

    Toll, toll, toll!

    Hätte ich das vorher gelesen, hätte ich mich vielleicht nicht auf eine Klage eingelassen :-((

    http://www.edhardy-abmahnung.de

    Schlaue Grüße aus dem Norden!

    A.

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    Antwort von Phunkydata Phunkydata

    Kann es sein das Du evtl. ein gefälschtes Shirt verkauft hast, dann ist das normal und hat seine Richtigkeit!

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    Antwort von IronJohn IronJohn

    Vorgeworfen wird mir daß es sich um eine Fälschung handelt. Ich hatte den Hinweis bereits einen Tag nach dem Einstellen bei Ebay von einem anderen Kunden mitgeteilt bekommen. Darauf hin hatte ich die Shirts (einen Tag nach dem Einstellen und ohne Gebot) selber wieder rausgenommen.

    Trotzdem bekam ich dieses Schreiben vom Anwalt.

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Dann könntest du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen...!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Dann ist die Abmahnung nicht mehr nötig gewesen, denn eine Abmahnung hat ja gerade die Aufgabe den Verkauf zu unterbinden. Es kommt natürlich darauf an auf wann die Abmahnung datiert ist.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    Warum sollte ein anwalt auf Geld verzichten?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Es gibt nur eine Grund dafür weil er muß. Das ist in diesem Fall aber nicht sicher

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Was genau wird dir den vorgeworfen?

    War das T-Shirt eine Fälschung? Hast du Fotos verwendet die du nicht selber gemacht hast?

    Nur weil du ein Original T-Shirt privat verkauft hast kann dir den Markeninhaber nichts anhaben, es sei den du hast eine Vertrag mit ihm der dir das verbietet.

    Geh zu eine auf so etwas spezialisierten Anwalt und kläre ab ob das dir Vorgeworfene überhaupt zu trifft.

    Kommentar von sticky341 sticky341sticky341

    Absolut korrekt. Erstmal abklären und uns erklären, was dir überhaupt genau vorgeworfen wird.

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    Antwort von physicus physicus

    Zunächst einmal, ohne Anwalt und weiteres Brimborium, lege gegen die Abmahnung insgesamt ausdrücklich Widerspruch ein. Das kannst du auch per eMail machen, sofern der Anwalt in seinem Briefkopf diese Adresse vermerkt hat. Und dann mach dich erst mal frei vom Druck und überlege in Ruhe die nächsten Schritte...

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Gute Antwort! DH

    Kommentar von sticky341 sticky341sticky341

    Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, bringt ein Widerspruch gar nichts, außer weiteren Kosten.

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Widerspruch bringt Zeit um künftige Schritte abzustimmen, aber keine zusätzlichen Kosten!

    Kommentar von sticky341 sticky341sticky341

    Logisch bringt es Zeit ... und weitere Kosten

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    Antwort von Schnulli00 Schnulli00

    Tja, das ist mir auch schon passiert mit Tupperzeug. Meine Frau hatte mal ein Originalfoto verwendet. Setzte dich mal mit einem Anwalt in verbindung und schildere den Fall. Große Hersteller haben dafür extra Kanzleien beauftragt, die auf den Markenschutz achten. Ist die Abmahnung gerechtfertigt dann kannst du de facto nur versuchen, den Streitwert herab zu setzen, damit du weniger bezahlen musst. Eine Unterlassungserklärung wirst du wohl auch unterzeichnen müssen.

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    Antwort von migrowe migrowe

    Eine Unterlassungs-Klage sollst du mit Sicherheit nicht unterzeichnen, sondern eine Unterlassungserklärung! Das Geld wirst du wohl zahlen müssen. Kommt drauf an, ob du schuldig bist; das weißt DU besser als WIR! Immer noch besser, als wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird - was dann die Nachbarn sagen...!

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    Antwort von KriLu KriLu

    Bei 3 T-Shirts gleich eine Abmahnung MIT Geldstrafe? Ignoriere das Schreiben - das kann nicht sein. Sollte nochmal eine Zahlungsaufforderung kommen, nimm dir einen Anwalt.

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Du hast offensichtlich KEINE Ahnung worum es geht...

    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00

    Ich schliesse mich mal migrowe an :-) Das kann ganz böse nach hinten los gehen und vor Gericht gegen dich ausgehen.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Eine Abmahnung ignorieren? Dann kann man auch gleich sein Geld verbrennen - weg ist es dann so oder so!

    Kommentar von KriLu KriLuKriLu

    wegen 3 t-shirts? waren die denn original verpackt oder wie?

    Kommentar von IronJohn IronJohn

    die Shirts waren nicht original verpackt. Aber neu mit Schild und Etikett.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    der schlechteste Rat von allen..

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    Antwort von dirkiemaus dirkiemaus

    schalte einen anwalt ein. denn ich denke das es hier um eine kleinigkeit geht die die anwälte untereinander regeln können,

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    muhahaaaa! Ich lach mich tot...

    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00

    nix Kleinigkeit, echter Streitwert und bares Geld!

    Kommentar von dirkiemaus dirkiemausdirkiemaus

    ich meine für die anwälte ist es ne kleinigkeit

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    Antwort von IronJohn IronJohn

    Es waren übrigens 3 T-Shirts!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Waren es auch sicher Originale? Das ist hier die viel wichtigere Frage

    Kommentar von IronJohn IronJohn

    Vorgeworfen wird mir das es Fälschungen waren. Wenn die das schon anhand der Bilder die ich bei Ebay drin hatte gesehen haben, gehe ich auch mal ganz stark davon aus das es keine originalen waren. Ich habe die Shirts selber mal als original gekauft. Nur das hilft mir jetzt auch nicht weiter.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Es kann auch sein das sie ein Exemplar von dir gekauft haben. Die müssen dir nämlich nachweisen das es Fälschungen waren, Bilder reichen dafür normalerweise nicht aus. Da du Fälschungen verkauft hast könne die dich natürlich Abmahnen, da kann dir nur noch ein Anwalt helfen

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    Antwort von schildi schildi

    würde mir einen Anwalt nehmen

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Na, da ist ja wieder, die übliche Anwaltsempfehlung! Ratet doch mal, wie sich die Gebühren berechnen und wie hoch sie für einen eigenen Anwalt sind: 1780,20€; weil sie sich nach dem Streitwert (geschätzt 30.000€) richten.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    bei einem Streitwert von 30.000 Euro wären die Anwaltsforderungen sicher ein vielfaches davon!

    Kommentar von migrowe migrowemigrowe

    Geschäftsgebühr für EINEN Brief und U-Erklärung? Glaubich nicht. Allerdings trägt der Verlierer alle Kosten - dann wird es doppelt teuer...

    Kommentar von IronJohn IronJohn

    Streiwert ist 100.000 Euro

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