gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

gefragt von IronJohnIronJohn am 08.04.2009 um 8:09 Uhr

Habe bei Ebay als Privatperson T-Shirts einer bekannten Marke angeboten. Habe nun eine Abmahnung von einem Anwalt in Berlin bekommen und soll nun 1.780,20 Euro zahlen und eine Unterlassungsklage unterzeichnen.

Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen was ich jetzt machen soll. Die Zeit rennt natürlich nun davon.

BITTE NUR ECHTE HILFEN!!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ebay x 5.870 Abmahnung x 194 Markenverletzung x 1

andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. April 2009 08:14
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

tjaaa.. es scheint wohl um Ed Hardy zu gehen und du wirst keine Chance haben da herumzukommen..die sind da swehr eisern und haben leider schon recht bekommen..das bezieht sich nämlich auf die Auschließlichkeitsklausel, dass nur von dieser firma authorisierte Unternehmen Sachen verkaufen und anbieten dürfen...

leider ist es nunmal so, dass eine Rotte gelangweilter Anwälte Tag für Tag das Internet udn besonders Ebay nach solchen Dingen durchforstet und die Abmahnwelle durch das Land zieht und diese Kanzleien sich damit über Wasser halten..

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 08:51

Ed Hardy kann einer Privatperson nicht verbieten seine gebrauchten Ed Hardy Klamotten zu verkaufen. Anders sieht die Sache natürlich bei einem Gewerblichen verkauf aus, wobei man beachten sollte man nicht unbedingt Privatverkäufer gilt nur weil man das selber sagt. Wenn ich z.B, in größeren Mengen Originalverpackte Ware verkaufe kann man davon ausgehen das das gewerblich ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 20:12

Ed Hardy hat den verkauf im Internet grundsätzlich verboten und das dürfen sie..


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 8. April 2009 08:15
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Waren es neue oder gebrauchte Shirts? Gebrauchte darfst Du ohne Probleme verkaufen. Ansonsten (hat mir mein Chef mal gesagt), kann es helfen, die Unterlassungserklärung zwar zu unterzeichnen, aber den "Streitwert" auf einen Euro herabzusetzen. (Das ist dann auch das, was letzten Endes eingeklagt werden kann.) Das würde ich aber vorher nochmal ganz sicher mit einem Anwalt abklären, bevor das in die Hose geht. Und such Dir einen Anwalt, der sich auf Abmahnung und Unterlassung spezialisiert hat, sonst kann das auch ein Reinfall werden! Der gegnerische Anwalt macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes - der hat Übung!


Twistergirly
beantwortet von Twistergirly am 8. April 2009 08:11
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale -biede müßten die eigentlich weiterhelfen können

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:16

Helfen kann nur seine Bank - mit einem Kredit über 1.780,20 EURO !!!


anonym
beantwortet von sticky341 am 8. April 2009 08:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Weshalb bist du denn genau abgemahnt worden? Bloß wegen des Verkaufs von ein paar T-Shirts? Das ist keine Markenrechtsverletzung.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:31

Tja, DANN ist das Problem ja gelöst... ;-)

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 08:41

Wenn er Original T-Shirts privat verkauft hat bei alle anderen kann das anders aus sehen.

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 08:52

aber nur wenn er die Dinger kartonweise verkauft, dann ist er aber auch nicht mehr als Privatperson unterwegs.

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 12:43

Kartonweise ist da nicht nötig es reicht wenn er nachweislich regelmäßig orginalverpackte Ware verkauft. Man wird schneller als mancher denkt als gewerblicher Verkäufer angesehen.


anonym
beantwortet von alphonso am 8. April 2009 08:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es sich um Markenfälschungen gehandelt hat, würde ich das bezahlen und meine Lehre daraus ziehen. Ansonsten zum Anwalt.


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 9. April 2009 17:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann es sein das Du evtl. ein gefälschtes Shirt verkauft hast, dann ist das normal und hat seine Richtigkeit!


IronJohn
beantwortet von IronJohn am 8. April 2009 10:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vorgeworfen wird mir daß es sich um eine Fälschung handelt. Ich hatte den Hinweis bereits einen Tag nach dem Einstellen bei Ebay von einem anderen Kunden mitgeteilt bekommen. Darauf hin hatte ich die Shirts (einen Tag nach dem Einstellen und ohne Gebot) selber wieder rausgenommen.

Trotzdem bekam ich dieses Schreiben vom Anwalt.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 11:25

Dann könntest du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen...!

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 12:53

Dann ist die Abmahnung nicht mehr nötig gewesen, denn eine Abmahnung hat ja gerade die Aufgabe den Verkauf zu unterbinden. Es kommt natürlich darauf an auf wann die Abmahnung datiert ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 20:14

Warum sollte ein anwalt auf Geld verzichten?

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 20:50

Es gibt nur eine Grund dafür weil er muß. Das ist in diesem Fall aber nicht sicher


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 8. April 2009 08:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was genau wird dir den vorgeworfen?

War das T-Shirt eine Fälschung? Hast du Fotos verwendet die du nicht selber gemacht hast?

Nur weil du ein Original T-Shirt privat verkauft hast kann dir den Markeninhaber nichts anhaben, es sei den du hast eine Vertrag mit ihm der dir das verbietet.

Geh zu eine auf so etwas spezialisierten Anwalt und kläre ab ob das dir Vorgeworfene überhaupt zu trifft.

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 09:05

Absolut korrekt. Erstmal abklären und uns erklären, was dir überhaupt genau vorgeworfen wird.


physicus
beantwortet von physicus am 8. April 2009 08:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zunächst einmal, ohne Anwalt und weiteres Brimborium, lege gegen die Abmahnung insgesamt ausdrücklich Widerspruch ein. Das kannst du auch per eMail machen, sofern der Anwalt in seinem Briefkopf diese Adresse vermerkt hat. Und dann mach dich erst mal frei vom Druck und überlege in Ruhe die nächsten Schritte...

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:32

Gute Antwort! DH

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 09:01

Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, bringt ein Widerspruch gar nichts, außer weiteren Kosten.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 09:08

Widerspruch bringt Zeit um künftige Schritte abzustimmen, aber keine zusätzlichen Kosten!

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 09:18

Logisch bringt es Zeit ... und weitere Kosten


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 8. April 2009 08:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tja, das ist mir auch schon passiert mit Tupperzeug. Meine Frau hatte mal ein Originalfoto verwendet. Setzte dich mal mit einem Anwalt in verbindung und schildere den Fall. Große Hersteller haben dafür extra Kanzleien beauftragt, die auf den Markenschutz achten. Ist die Abmahnung gerechtfertigt dann kannst du de facto nur versuchen, den Streitwert herab zu setzen, damit du weniger bezahlen musst. Eine Unterlassungserklärung wirst du wohl auch unterzeichnen müssen.


anonym
beantwortet von migrowe am 8. April 2009 08:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Unterlassungs-Klage sollst du mit Sicherheit nicht unterzeichnen, sondern eine Unterlassungserklärung! Das Geld wirst du wohl zahlen müssen. Kommt drauf an, ob du schuldig bist; das weißt DU besser als WIR! Immer noch besser, als wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird - was dann die Nachbarn sagen...!


KriLu
beantwortet von KriLu am 8. April 2009 08:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei 3 T-Shirts gleich eine Abmahnung MIT Geldstrafe? Ignoriere das Schreiben - das kann nicht sein. Sollte nochmal eine Zahlungsaufforderung kommen, nimm dir einen Anwalt.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:15

Du hast offensichtlich KEINE Ahnung worum es geht...

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 8. April 2009 08:16

Ich schliesse mich mal migrowe an :-) Das kann ganz böse nach hinten los gehen und vor Gericht gegen dich ausgehen.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. April 2009 08:17

Eine Abmahnung ignorieren? Dann kann man auch gleich sein Geld verbrennen - weg ist es dann so oder so!

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 8. April 2009 08:47

wegen 3 t-shirts? waren die denn original verpackt oder wie?

Kommentar von 62e6cd03f268d203ac1bbfa832ba1d96smallIronJohn am 8. April 2009 11:03

die Shirts waren nicht original verpackt. Aber neu mit Schild und Etikett.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 20:13

der schlechteste Rat von allen..


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 8. April 2009 08:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schalte einen anwalt ein. denn ich denke das es hier um eine kleinigkeit geht die die anwälte untereinander regeln können,

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:15

muhahaaaa! Ich lach mich tot...

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 8. April 2009 08:17

nix Kleinigkeit, echter Streitwert und bares Geld!

Kommentar von dirkiemaus am 8. April 2009 08:18

ich meine für die anwälte ist es ne kleinigkeit


IronJohn
beantwortet von IronJohn am 8. April 2009 08:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es waren übrigens 3 T-Shirts!

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 08:37

Waren es auch sicher Originale? Das ist hier die viel wichtigere Frage

Kommentar von 62e6cd03f268d203ac1bbfa832ba1d96smallIronJohn am 8. April 2009 11:02

Vorgeworfen wird mir das es Fälschungen waren. Wenn die das schon anhand der Bilder die ich bei Ebay drin hatte gesehen haben, gehe ich auch mal ganz stark davon aus das es keine originalen waren. Ich habe die Shirts selber mal als original gekauft. Nur das hilft mir jetzt auch nicht weiter.

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 12:49

Es kann auch sein das sie ein Exemplar von dir gekauft haben. Die müssen dir nämlich nachweisen das es Fälschungen waren, Bilder reichen dafür normalerweise nicht aus. Da du Fälschungen verkauft hast könne die dich natürlich Abmahnen, da kann dir nur noch ein Anwalt helfen


schildi
beantwortet von schildi am 8. April 2009 08:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

würde mir einen Anwalt nehmen

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:20

Na, da ist ja wieder, die übliche Anwaltsempfehlung! Ratet doch mal, wie sich die Gebühren berechnen und wie hoch sie für einen eigenen Anwalt sind: 1780,20€; weil sie sich nach dem Streitwert (geschätzt 30.000€) richten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 8. April 2009 08:24

bei einem Streitwert von 30.000 Euro wären die Anwaltsforderungen sicher ein vielfaches davon!

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:29

Geschäftsgebühr für EINEN Brief und U-Erklärung? Glaubich nicht. Allerdings trägt der Verlierer alle Kosten - dann wird es doppelt teuer...

Kommentar von 62e6cd03f268d203ac1bbfa832ba1d96smallIronJohn am 8. April 2009 10:58

Streiwert ist 100.000 Euro


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Deutscher Ebay Acc mit EBay.UK

    abmahnungen ebay ed hardy

    Versandkosten bei Ebay anteilig

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.