IronJohn am 08.04.2009 um 8:09 Uhr
Habe bei Ebay als Privatperson T-Shirts einer bekannten Marke angeboten. Habe nun eine Abmahnung von einem Anwalt in Berlin bekommen und soll nun 1.780,20 Euro zahlen und eine Unterlassungsklage unterzeichnen.
Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen was ich jetzt machen soll. Die Zeit rennt natürlich nun davon.
BITTE NUR ECHTE HILFEN!!

tjaaa.. es scheint wohl um Ed Hardy zu gehen und du wirst keine Chance haben da herumzukommen..die sind da swehr eisern und haben leider schon recht bekommen..das bezieht sich nämlich auf die Auschließlichkeitsklausel, dass nur von dieser firma authorisierte Unternehmen Sachen verkaufen und anbieten dürfen...
leider ist es nunmal so, dass eine Rotte gelangweilter Anwälte Tag für Tag das Internet udn besonders Ebay nach solchen Dingen durchforstet und die Abmahnwelle durch das Land zieht und diese Kanzleien sich damit über Wasser halten..

Waren es neue oder gebrauchte Shirts? Gebrauchte darfst Du ohne Probleme verkaufen. Ansonsten (hat mir mein Chef mal gesagt), kann es helfen, die Unterlassungserklärung zwar zu unterzeichnen, aber den "Streitwert" auf einen Euro herabzusetzen. (Das ist dann auch das, was letzten Endes eingeklagt werden kann.) Das würde ich aber vorher nochmal ganz sicher mit einem Anwalt abklären, bevor das in die Hose geht. Und such Dir einen Anwalt, der sich auf Abmahnung und Unterlassung spezialisiert hat, sonst kann das auch ein Reinfall werden! Der gegnerische Anwalt macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes - der hat Übung!
Wende dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale -biede müßten die eigentlich weiterhelfen können
Helfen kann nur seine Bank - mit einem Kredit über 1.780,20 EURO !!!
Weshalb bist du denn genau abgemahnt worden? Bloß wegen des Verkaufs von ein paar T-Shirts? Das ist keine Markenrechtsverletzung.
Tja, DANN ist das Problem ja gelöst... ;-)
Wenn er Original T-Shirts privat verkauft hat bei alle anderen kann das anders aus sehen.
aber nur wenn er die Dinger kartonweise verkauft, dann ist er aber auch nicht mehr als Privatperson unterwegs.
Kartonweise ist da nicht nötig es reicht wenn er nachweislich regelmäßig orginalverpackte Ware verkauft. Man wird schneller als mancher denkt als gewerblicher Verkäufer angesehen.
wenn es sich um Markenfälschungen gehandelt hat, würde ich das bezahlen und meine Lehre daraus ziehen. Ansonsten zum Anwalt.

Kann es sein das Du evtl. ein gefälschtes Shirt verkauft hast, dann ist das normal und hat seine Richtigkeit!

Vorgeworfen wird mir daß es sich um eine Fälschung handelt. Ich hatte den Hinweis bereits einen Tag nach dem Einstellen bei Ebay von einem anderen Kunden mitgeteilt bekommen. Darauf hin hatte ich die Shirts (einen Tag nach dem Einstellen und ohne Gebot) selber wieder rausgenommen.
Trotzdem bekam ich dieses Schreiben vom Anwalt.
Dann könntest du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen...!
Dann ist die Abmahnung nicht mehr nötig gewesen, denn eine Abmahnung hat ja gerade die Aufgabe den Verkauf zu unterbinden. Es kommt natürlich darauf an auf wann die Abmahnung datiert ist.
andreas48 am 8. April 2009 20:14 Warum sollte ein anwalt auf Geld verzichten?
Es gibt nur eine Grund dafür weil er muß. Das ist in diesem Fall aber nicht sicher
Was genau wird dir den vorgeworfen?
War das T-Shirt eine Fälschung? Hast du Fotos verwendet die du nicht selber gemacht hast?
Nur weil du ein Original T-Shirt privat verkauft hast kann dir den Markeninhaber nichts anhaben, es sei den du hast eine Vertrag mit ihm der dir das verbietet.
Geh zu eine auf so etwas spezialisierten Anwalt und kläre ab ob das dir Vorgeworfene überhaupt zu trifft.
Absolut korrekt. Erstmal abklären und uns erklären, was dir überhaupt genau vorgeworfen wird.

Zunächst einmal, ohne Anwalt und weiteres Brimborium, lege gegen die Abmahnung insgesamt ausdrücklich Widerspruch ein. Das kannst du auch per eMail machen, sofern der Anwalt in seinem Briefkopf diese Adresse vermerkt hat. Und dann mach dich erst mal frei vom Druck und überlege in Ruhe die nächsten Schritte...

Tja, das ist mir auch schon passiert mit Tupperzeug. Meine Frau hatte mal ein Originalfoto verwendet. Setzte dich mal mit einem Anwalt in verbindung und schildere den Fall. Große Hersteller haben dafür extra Kanzleien beauftragt, die auf den Markenschutz achten. Ist die Abmahnung gerechtfertigt dann kannst du de facto nur versuchen, den Streitwert herab zu setzen, damit du weniger bezahlen musst. Eine Unterlassungserklärung wirst du wohl auch unterzeichnen müssen.
Eine Unterlassungs-Klage sollst du mit Sicherheit nicht unterzeichnen, sondern eine Unterlassungserklärung! Das Geld wirst du wohl zahlen müssen. Kommt drauf an, ob du schuldig bist; das weißt DU besser als WIR! Immer noch besser, als wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird - was dann die Nachbarn sagen...!

Bei 3 T-Shirts gleich eine Abmahnung MIT Geldstrafe? Ignoriere das Schreiben - das kann nicht sein. Sollte nochmal eine Zahlungsaufforderung kommen, nimm dir einen Anwalt.
Du hast offensichtlich KEINE Ahnung worum es geht...
Schnulli00 am 8. April 2009 08:16 Ich schliesse mich mal migrowe an :-) Das kann ganz böse nach hinten los gehen und vor Gericht gegen dich ausgehen.
ErsterSchnee am 8. April 2009 08:17 Eine Abmahnung ignorieren? Dann kann man auch gleich sein Geld verbrennen - weg ist es dann so oder so!
andreas48 am 8. April 2009 20:13 der schlechteste Rat von allen..
schalte einen anwalt ein. denn ich denke das es hier um eine kleinigkeit geht die die anwälte untereinander regeln können,
muhahaaaa! Ich lach mich tot...
Schnulli00 am 8. April 2009 08:17 nix Kleinigkeit, echter Streitwert und bares Geld!
ich meine für die anwälte ist es ne kleinigkeit

Es waren übrigens 3 T-Shirts!
Waren es auch sicher Originale? Das ist hier die viel wichtigere Frage
IronJohn am 8. April 2009 11:02 Vorgeworfen wird mir das es Fälschungen waren. Wenn die das schon anhand der Bilder die ich bei Ebay drin hatte gesehen haben, gehe ich auch mal ganz stark davon aus das es keine originalen waren. Ich habe die Shirts selber mal als original gekauft. Nur das hilft mir jetzt auch nicht weiter.
Es kann auch sein das sie ein Exemplar von dir gekauft haben. Die müssen dir nämlich nachweisen das es Fälschungen waren, Bilder reichen dafür normalerweise nicht aus. Da du Fälschungen verkauft hast könne die dich natürlich Abmahnen, da kann dir nur noch ein Anwalt helfen

würde mir einen Anwalt nehmen
Na, da ist ja wieder, die übliche Anwaltsempfehlung! Ratet doch mal, wie sich die Gebühren berechnen und wie hoch sie für einen eigenen Anwalt sind: 1780,20€; weil sie sich nach dem Streitwert (geschätzt 30.000€) richten.
bei einem Streitwert von 30.000 Euro wären die Anwaltsforderungen sicher ein vielfaches davon!
Geschäftsgebühr für EINEN Brief und U-Erklärung? Glaubich nicht. Allerdings trägt der Verlierer alle Kosten - dann wird es doppelt teuer...
IronJohn am 8. April 2009 10:58 Streiwert ist 100.000 Euro
Ed Hardy kann einer Privatperson nicht verbieten seine gebrauchten Ed Hardy Klamotten zu verkaufen. Anders sieht die Sache natürlich bei einem Gewerblichen verkauf aus, wobei man beachten sollte man nicht unbedingt Privatverkäufer gilt nur weil man das selber sagt. Wenn ich z.B, in größeren Mengen Originalverpackte Ware verkaufe kann man davon ausgehen das das gewerblich ist.
Ed Hardy hat den verkauf im Internet grundsätzlich verboten und das dürfen sie..