1

Abmahnung Kornmeier u. Partner

Frage von rothhausen rothhausen

Am 13. Jan. berichtete ich, dass mein Freund vom RA Kornmeier in Sachen EMI Music Germany... eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten hatte .Auf diese Abmahnung hat er schriftlich geantwortet und zwar sinngemäß, dass er Widerspruch einlege, weil zu dem Zeitpunkt sein Anschluss nicht genutzt wurde und er bzw. Zugangs- berechtigte noch nie ein Download von Musikdateien von EMI Music oder anderen Anbietern vorgenommen habe. Ferner wurde von Ihm ausdrücklich darauf hingewiesen, ihn aufgrund seiner Ausführungen in der Angelegenheit nicht weiter zu behelligen. Inzwischen hat RA Kormeier mit einem 4seitigen Schreiben plus Datenblatt (IP-Adresse) geantwortet und will offensichtlich in der Sache nicht nachgeben. An den Fakten hat sich nichts geändert. Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, ein kurzes Schreiben an die Anwälte zu richten mit dem Inhalt, dass seinen Ausführungen vom Januar 2012 nichts hinzuzufügen sei und er sich über eine richterliche Auseinandersetzung schon freue. Wie seht ihr das, bzw. gibt es ähnliche Erfahrungen? Danke für eure Antworten im Voraus.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 5
    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Schau mal was ein anderer Anwalt über o.g Anwalt schreibthttp://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Abmahnung-Kornmeier-Filesharing-Urheberrech...

  • 2
    Antwort von DracoSodalis DracoSodalis

    Es gab mal ein guter Bericht in der Sendung "Akte 2010" http://www.youtube.com/watch?v=qfnaz3EHZpI

    und viele andere interessante Videos und hilfen..

    Wichtig ist, das er nicht eigenmächtig handelt oder irgendetwas unterschreibt.. Sondern sich direkt einen Anwalt sucht..

  • 1
    Antwort von michnicht michnicht

    ja, alles richtig gemacht. man könnte noch eine modifizierte unterlassungserklärung ( suche im netz danach ) für EMI mitschicken, mit dem hinweis, daß dies keinerlei schuldeingeständnis bedeutet, sondern lediglich zur beschleunigung des abschlusses dieses fehlerhaften vorgangs dient. aber wenn es eh auszuschliessen ist, daß überhaupt einmal etwas in der richtung gemacht wurde, auch das nicht.

    auf jeden fall nochmal den tatbestand bestreiten und nichts hinzufügen. die geben dann irgendwann auf. diese schreiben werde tausendfach rausgeschickt und wenn nur 50 drauf antworten und zahlen, hat es sich für die schon gelohnt.

  • 1
    Antwort von Honigtoepfchen Honigtoepfchen

    ich würde mir da anwaltlichen Rat holen, da sowas richtig teuer werden kann und ein Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos, einfach mal nachfragen

  • 0
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, ein kurzes Schreiben an die Anwälte zu richten mit dem Inhalt, dass seinen Ausführungen vom Januar 2012 nichts hinzuzufügen sei und er sich über eine richterliche Auseinandersetzung schon freue.

    Hilfst Du ihm dann auch zahlen, wenn er nach der "richterlichen Auseinandersetzung" vor einem riesigen Schuldenberg steht?

    Du solltest Dich auch mal dringend mit dem Begriff der "Störerhaftung" vertraut machen - sofern die Verkehrsdaten (IP-Adresse, Uhrzeit) korrekt erhoben wurden, geht fast jedes Gericht davon aus, dass die Urheberrechtsverletzung von dem Anschluss aus begangen wurde, den der Provider für den betreffenden Zeitpunkt nennt.

    Eure Verteidigungsstrategie ist - vorsichtig ausgedrückt - blauäugig.

  • 0
    Antwort von Thalydia Thalydia

    Mit einer Unterlassungserklärung ist nicht zu spaßen. Allerdings sollte er auf keinen Fall die beigelegte unterschreiben! Diese ist fast immer viel zu weit gefasst und öffnet Klagen Tür und Tor. Es empfiehlt sich aber vorsorglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben (wer sich im Netz ein bißchen in den Abmahnwahn einliest wird da bald fündig) ohne Schuldanerkenntnis. Nicht zahlen. In den meisten Fällen ist danach auch Ruhe, weil der Klageweg sich nicht lohnt. (zu betonen ist "in den meisten Fällen"....ganz ausgeschlossen ist der Weg vor Gericht nicht)

    Ein Gespräch beim Rechtsanwalt ist mit Sicherheit nicht verkehrt. Allerdings ist Filesharing bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen, so er eine hat. Es braucht also einen Beratungsschein oder Geld auf dem Konto um das zu verwirklichen. Kostenlose Rechtsberatung hat meist Wartezeiten, die mit den Fristen der Abmahnung nicht zu vereinbaren sind.

  • 0
    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    persönlicher -schriftverkehr mit kornmeier sind zwecklos, erreichen kann man nur über sein eigenen ra. etwas, denn kein privatmann wie ihr es seit kennt sich in der -ausdrucksweise und § aus, zur not könnte er es über die rs.vers. des vaters laufen lassen, alles andere ist zwecklos,

    die >(IP-Adresse)< daten kann jede x beliebige selbst im internet finden, e-mail adressen genügt

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    zur not könnte er es über die rs.vers. des vaters laufen lassen

    Keine Rechtsschutzversicherung deckt Urheberrechtsverletzungen ab!

    die >(IP-Adresse)< daten kann jede x beliebige selbst im internet finden, e-mail adressen genügt

    Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage...

  • 0
    Antwort von Timeless89 Timeless89

    ich würd dir raten das er sich mak mit dem Anwalt dran setzt um alle Fakten durch zu gehen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.