Am 13. Jan. berichtete ich, dass mein Freund vom RA Kornmeier in Sachen EMI Music Germany... eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten hatte .Auf diese Abmahnung hat er schriftlich geantwortet und zwar sinngemäß, dass er Widerspruch einlege, weil zu dem Zeitpunkt sein Anschluss nicht genutzt wurde und er bzw. Zugangs- berechtigte noch nie ein Download von Musikdateien von EMI Music oder anderen Anbietern vorgenommen habe. Ferner wurde von Ihm ausdrücklich darauf hingewiesen, ihn aufgrund seiner Ausführungen in der Angelegenheit nicht weiter zu behelligen. Inzwischen hat RA Kormeier mit einem 4seitigen Schreiben plus Datenblatt (IP-Adresse) geantwortet und will offensichtlich in der Sache nicht nachgeben. An den Fakten hat sich nichts geändert. Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, ein kurzes Schreiben an die Anwälte zu richten mit dem Inhalt, dass seinen Ausführungen vom Januar 2012 nichts hinzuzufügen sei und er sich über eine richterliche Auseinandersetzung schon freue. Wie seht ihr das, bzw. gibt es ähnliche Erfahrungen? Danke für eure Antworten im Voraus.
Abmahnung Kornmeier u. Partner
Antworten (8)
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5Antwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
Schau mal was ein anderer Anwalt über o.g Anwalt schreibthttp://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Abmahnung-Kornmeier-Filesharing-Urheberrech...
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2Antwort von
DracoSodalisDracoSodalis
Es gab mal ein guter Bericht in der Sendung "Akte 2010" http://www.youtube.com/watch?v=qfnaz3EHZpI
und viele andere interessante Videos und hilfen..
Wichtig ist, das er nicht eigenmächtig handelt oder irgendetwas unterschreibt.. Sondern sich direkt einen Anwalt sucht..
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1Antwort von
michnichtmichnicht
ja, alles richtig gemacht. man könnte noch eine modifizierte unterlassungserklärung ( suche im netz danach ) für EMI mitschicken, mit dem hinweis, daß dies keinerlei schuldeingeständnis bedeutet, sondern lediglich zur beschleunigung des abschlusses dieses fehlerhaften vorgangs dient. aber wenn es eh auszuschliessen ist, daß überhaupt einmal etwas in der richtung gemacht wurde, auch das nicht.
auf jeden fall nochmal den tatbestand bestreiten und nichts hinzufügen. die geben dann irgendwann auf. diese schreiben werde tausendfach rausgeschickt und wenn nur 50 drauf antworten und zahlen, hat es sich für die schon gelohnt.
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HonigtoepfchenHonigtoepfchen
ich würde mir da anwaltlichen Rat holen, da sowas richtig teuer werden kann und ein Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos, einfach mal nachfragen
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0Antwort von
outfreynoutfreyn
Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, ein kurzes Schreiben an die Anwälte zu richten mit dem Inhalt, dass seinen Ausführungen vom Januar 2012 nichts hinzuzufügen sei und er sich über eine richterliche Auseinandersetzung schon freue.
Hilfst Du ihm dann auch zahlen, wenn er nach der "richterlichen Auseinandersetzung" vor einem riesigen Schuldenberg steht?
Du solltest Dich auch mal dringend mit dem Begriff der "Störerhaftung" vertraut machen - sofern die Verkehrsdaten (IP-Adresse, Uhrzeit) korrekt erhoben wurden, geht fast jedes Gericht davon aus, dass die Urheberrechtsverletzung von dem Anschluss aus begangen wurde, den der Provider für den betreffenden Zeitpunkt nennt.
Eure Verteidigungsstrategie ist - vorsichtig ausgedrückt - blauäugig.
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ThalydiaThalydia
Mit einer Unterlassungserklärung ist nicht zu spaßen. Allerdings sollte er auf keinen Fall die beigelegte unterschreiben! Diese ist fast immer viel zu weit gefasst und öffnet Klagen Tür und Tor. Es empfiehlt sich aber vorsorglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben (wer sich im Netz ein bißchen in den Abmahnwahn einliest wird da bald fündig) ohne Schuldanerkenntnis. Nicht zahlen. In den meisten Fällen ist danach auch Ruhe, weil der Klageweg sich nicht lohnt. (zu betonen ist "in den meisten Fällen"....ganz ausgeschlossen ist der Weg vor Gericht nicht)
Ein Gespräch beim Rechtsanwalt ist mit Sicherheit nicht verkehrt. Allerdings ist Filesharing bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen, so er eine hat. Es braucht also einen Beratungsschein oder Geld auf dem Konto um das zu verwirklichen. Kostenlose Rechtsberatung hat meist Wartezeiten, die mit den Fristen der Abmahnung nicht zu vereinbaren sind.
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rudelmoinmoinrudelmoinmoin
persönlicher -schriftverkehr mit kornmeier sind zwecklos, erreichen kann man nur über sein eigenen ra. etwas, denn kein privatmann wie ihr es seit kennt sich in der -ausdrucksweise und § aus, zur not könnte er es über die rs.vers. des vaters laufen lassen, alles andere ist zwecklos,
die >(IP-Adresse)< daten kann jede x beliebige selbst im internet finden, e-mail adressen genügt
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Timeless89Timeless89
ich würd dir raten das er sich mak mit dem Anwalt dran setzt um alle Fakten durch zu gehen
Keine Rechtsschutzversicherung deckt Urheberrechtsverletzungen ab!
die >(IP-Adresse)< daten kann jede x beliebige selbst im internet finden, e-mail adressen genügt
Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage...