hallo
habe heute eine abmahung erhalten wegen folgender lächerlichkeit:
"werbung mit selbstverständlichem"
auf meiner startsteite steht:
Service: - 14 tage widerufsrecht - umtauschservice
ist das wirklich ein abmahngrund? ich kann mir das nicht vorstellen! soll gegen wettbewerbsrecht verstoßen, obwohl es nur eine info für die kunden ist!
danke für antworten
larentina
Bitte erzähl hier nicht so einen Unsinn. 4 Wochen muß man nur einräumen, wenn man nicht vor dem Kauf auf das Widerrufsrecht in schriftlicher Form hinweist. Das ist z.B. bei Ebay der Fall.
In einem normalen Shop wo ein Kauf erst durch Annahme des Kaufsgesuches stattfindet braucht man nur 14 Tage geben.