larentina am 25.09.2009 um 10:22 Uhr
hallo
habe heute eine abmahung erhalten wegen folgender lächerlichkeit:
"werbung mit selbstverständlichem"
auf meiner startsteite steht:
Service: - 14 tage widerufsrecht - umtauschservice
ist das wirklich ein abmahngrund? ich kann mir das nicht vorstellen! soll gegen wettbewerbsrecht verstoßen, obwohl es nur eine info für die kunden ist!
danke für antworten
larentina
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www.abmahnwelle.de Schick sie dort mal hin. Das stinkt nach Abzocke!

Vielleicht hättest du das Wort "Service" einfach weglassen müssen.

ja, ist es prinzipiell, denn es ist keine besondere Serviceleistung von dir sondern steht gesetzlich jedermann zu. so wie du es geschreiben hast liest es sich, als ob dies eine besondere Leistung von dir ist. Blöd formuliert, Anwalt konsultieren. Denn reagieren musst du nun.

eigentlich musst du bei onlineshops sogar einen monat widerrufsrecht einräumen! du kannst aber erstmal prüfen lassen, ob der abmahner überhaupt zur abmahnung berechtigt war.
Bitte erzähl hier nicht so einen Unsinn. 4 Wochen muß man nur einräumen, wenn man nicht vor dem Kauf auf das Widerrufsrecht in schriftlicher Form hinweist. Das ist z.B. bei Ebay der Fall.
In einem normalen Shop wo ein Kauf erst durch Annahme des Kaufsgesuches stattfindet braucht man nur 14 Tage geben.
Vielleicht kommt es drauf an, wo und wie es auf der Seite präsentiert wird. Bin aber nicht sicher...
Es nervt einfach, wenn 7 von 10 Antworten in der aktuellen Übersicht nur aus blödsinnigen, nervigen und albernen Antworten bestehen.
Hast Du in Bezug auf Fragen schon mal bei GF geschrieben. Das gilt wohl auch für Antworten, insbesonderen für Deine, wenn Du wie hier eine unsichere Antwort gibst. Was soll der Fragende damit anfangen?
Es sollte einfach nur dazu anregen, darüber nachzudenken, warum die Abmahnung gekommen ist. Wenn es vom Besucher der Seite als Werbung, und damit als Alleinstellungsmerkmal interpretiert werden könnte, was bei der Konkurrenz nicht so zu finden ist, dann wäre das ggf. schon die Lösung.
Jede Abmahnung ist rechtens, zumal ja immer eine Gegendarstellung schreiben kann.

gib mal den Link zu Deiner Seite.... das kann ich so sonst nicht genau sagen.

Gesetzlich vorgeschriebene Dinge darf man nicht als "besonderen Service" bezeichnen. Das ist hier dein Problem. Laut BGB hat man beim Kauf übers Internet ein Rückgaberecht, das ist kein Service von Dir! Und als lächerlich würde ich das nicht bezeichnen. Immerhin suggerierst Du daß du besser bist als andere, das stimmt aber nicht, du erfüllst lediglich die gesetzlichen Vorgaben. Ein besonderer Service wäre es, wenn man 4 Wochen Rückgaberecht oder so hätte ...
Deine Werbung ist nicht ohne weiteres irreführend, sofern sie nicht bei den Intressenten falsche Vorstellungen über Deine wahren Absichten bzw,. den echten Geschäftsinhalt erweckt. Letzteres ist z. B. der Fall bei "geschenkten Hotelübernachtungen", bei denen der Gast "nur" jeden Tag sich für ab ca,. 50 € verpflegen lassen muss, o.ä.. Prüfe Deine Werbung unter diesem Gesichtspunkt nach un d verbessere sie gegebenenfalls. Nur bei Täuschungen ist die Abmahnung rechtmäßig.
Ja. So darf man nicht werben. Du darfst auch nicht schreiben: Bei unseren Preisen ist die Umsatzsteuer schon enthalten und kommt nicht mehr hinzu.
Das ist zwar richtig suggeriert aber das es bei anderen nicht so ist.
Genauso hat ein Internetkunde überall ein Widerrufsrecht. Also darf man damit nicht explizit werben.
> gib mal den Link zu Deiner Seite.... das kann ich so sonst nicht genau sagen.
Ich denke Larentina meint die Website outdoor - renner .de für die sie schon die ganze Zeit über gutefrage.net indirekt Werbung macht.