Ein Mitbewerber wirbt in seinem Internetshop unzulässigerweise mit Nettopreisen. Da schauen wir mit den Bruttopreisen natürlich nicht so gut aus. Wie veranlasst man eine Abmahnung, oder gibt es jemanden, der den Shopbetreiber als fremder Dritter auf den Fehler hinweisten kann?
Abmahnung Internetshop
Antworten (7)
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9Antwort von
KabarkKabark
Jedermann kann den Betreiber auf einen Fehler hinweisen. Eine Abmahnung lässt Du am besten über Deinen Rechtsanwalt machen.
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3Antwort von
rudiratlos du kannst über die industrie- und handelskammer ohne kosten für dich abmahnen lassen. einfach dort anrufen, die sagen dir dann, welche daten sie brauchen und leiten alles weitere in die wege.
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3Antwort von
sendorra Wenn er nur den Nettopreis angibt, liegt darin ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Hier ein informativer Link dazu: http://www.123recht.net/article.asp?a=18467
Eine Abmahnung würde ich aber auch auf jeden Fall über einen Rechtsanwalt, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat, laufen lassen. Viele Rechtsanwälte habe die Suche nach Wettbewerbsverstößen mittlerweile zu einem ihrer Hauptaufgabengebiete gemacht.
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2Antwort von
WestiWesti
Der Verbraucherschutz darf Abmahnungen aussprechen. Informiere ihn einfach. Auch wenn Du selber dort kein Kunde bist, so trifft es die Verbraucher dennoch. LG
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2Antwort von
rainer31600 warum schreibst du ihn nicht erstmal selber an und weist ihn drauf hien ?
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2Antwort von
anne123 Es gibt Anwälte, die sich auf "Internet" spezialisiert haben. Setzen Sie so jemanden auf den Shopbetreiber an. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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1Antwort von
dirkpeetersdirkpeeters
ich kann ihnen da die anwaltskanzlei ströhmer > Internetrecht · Markenrecht · Wettbewerbsrecht · Urheberrecht > http://www.netlaw.de nur ans herz legen.
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Das gilt sicherlich für Deutschland, aber wer weiß, wie das in Österreich gehandhabt wird?