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Abmahnung in der Wiedereingliederung

Frage von dollay dollay

Hallo... ich habe eine Frage...bin momentan in der Wiedereingliederung, habe in der zeit eine Abmahnung bekommen, weil ich mich in der wiedereingliederungszeit öfter zu spät krankgemeldet habe, z.B statt spätestens um 8 uhr, erst um 7.48. Das es mein Verschulden ist ist mir bewusst. Aber darf der Arbeitgeber überhaupt einen Arbeitnehmer "in" der Wiedereingliederung abmahnen ??

schön wenn jemand das sicher weiss...

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Sicher darf er das. Die Wiedereingliederung soll dich Stufenweise ins Arbeitsleben zurück führen. Außer dass du von der Arbeitszeit her und evtl. verschiedener schwerer Tätigkeiten noch "geschont" werden sollst heißt das nicht, dass du deine grundsätzlichen Arbeitnehmerpflichten ungestraft vernachlässigen darfst.

    Kommentar von flametree flametreeflametree

    Es hat nicht nur, mit schweren Tätigkeiten zu tun!!!!

    Außerdem heißt es Wiedereingliederung!!!!!!

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv
    Es hat nicht nur, mit schweren Tätigkeiten zu tun!!!!
    

    Deswegen steht da EVTL

    Außerdem heißt es Wiedereingliederung!!!!!!
    

    Und deswegen kann der Arbeitnehmer deiner Ansicht nach machen was er will oder wie?

    Lies die Gesetzestexte. Falsche Behauptungen werden auch mit 20 Ausrufezeichen nicht richtiger!

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    Antwort von dollay dollay

    ich meinte statt bis 7:30 erst um 7:48 gemeldet...

    Kommentar von Biker4ever Biker4ever

    Das ist dann aber sehr kleinlich. Ich würde sagen, Nein. Je nach dem, was du hast, bist du eventuell gar nicht in der Lage, dich so früh zu melden. Die AU muß auf jeden fall spätestens am 3. Tag nach krankmeldung dem Arbeitgeber vorliegen. Aber schau am besten nochmal in deinen Arbeitsvertrag.

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