Hallo... ich habe eine Frage...bin momentan in der Wiedereingliederung, habe in der zeit eine Abmahnung bekommen, weil ich mich in der wiedereingliederungszeit öfter zu spät krankgemeldet habe, z.B statt spätestens um 8 uhr, erst um 7.48. Das es mein Verschulden ist ist mir bewusst. Aber darf der Arbeitgeber überhaupt einen Arbeitnehmer "in" der Wiedereingliederung abmahnen ??
schön wenn jemand das sicher weiss...
Es hat nicht nur, mit schweren Tätigkeiten zu tun!!!!
Außerdem heißt es Wiedereingliederung!!!!!!
Deswegen steht da EVTL
Und deswegen kann der Arbeitnehmer deiner Ansicht nach machen was er will oder wie?
Lies die Gesetzestexte. Falsche Behauptungen werden auch mit 20 Ausrufezeichen nicht richtiger!