Ich habe als Privatverkäufer auf Ebay gehandelt, der Verkauf lief gut und ich wollte alles offiziell und gerwerblich machen. Leider bekam ich kurz zuvor noch eine Abmahnung durch den Anwalt eines Ebay Verkäufers der selben Branche. Ich musste eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Nun möchte ich gerne weiter mit der bewährten Ware auf Ebay handeln. Dieses mal natürlich als gewerblicher Händler. Jedoch gehe ich davon aus, dass mein Konkurrent mich sehr genau beobachten wird und mich bei kleinsten Unregelmäßigkeiten erneut abmahnen wird. Dann würde eine horrende Vertragsstrafe fällig.Was tun? Würdet ihr das Risiko eingehen? Abmahnsichere Widerrufsbelehrungen gibt es doch nicht.
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Abmahnung Handel auf Ebay
Frage von
Hugo8
Antworten (2)
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2Antwort von
PeterR Grundsätzlich sollen Sie bei Abmahnung einen Anwalt hinzuziehen und keine Unterlassungserklärung ohne dessen Zustimmung unterschreiben. Hier lohnt sich ein Anwalt immer. Hier gibt es einen Ebay-Mustershop mit allen erforderlichen rechtlichen Angaben: legalershop.de
Gruss Peter
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1Antwort von
HerrLichHerrLich
Keinesfalls darfst Du dieses Risiko eingehen. Solche Abmahn-Anwälte verdienen sich auf Ebay leichtes Geld, Du wirst ganz sicher weiter beobachtet. Lass Dich von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt beraten.
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