3

Abmahnung gerechtfertigt?

Frage von Rapunzel1987 Rapunzel1987

Hallo, bin heute aus allen Wolken gefallen, als ich nach Hause kam. Man hatte mir eine Abmahung geschickt. Angeblich hätte ich keine Krankmeldung eingereicht, was aber nicht stimmt. Die habe ich meinem Chef gegeben und der hat diese Woche leider Urlaub, weshalb er sie auch noch nicht an die Verwaltung schicken konnte. Ich glaube dass die Abmahung nur kam, weil ich in letzter Zeit öfter wegen gesundheitlichen Problemen gefehlt habe. Ist die Abmahnung gerechtfertigt? Und nach wievielen Abmahungen droht die Kündigung?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Andokai Andokai

    Schreibe einen Widerspruch:

    Betreffzeile: Widerspruch gegen die Abmahnung vom...

    Sehr geehrte...

    bezugnehmend auf die Abmahnung vom... merke ich folgendes an:

    Die Krankschreibung übergab ich an Herrn... am... Da Herr... am... in den Urlaub ging... muß die Übersendung der Krankschreibung einfach untergegangen sein.

    Aus vorgenanntem Grund lege ich gegen die Abmahnung Widerspruch ein. Mit freundlichen Grüßen

    Name Datum

    Kommentar von Andokai AndokaiAndokai

    Korrektur: Es muß heißen: die Übersendung der Krankschreibung an Sie einfach untergegangen sein.

    Kommentar von connor08 connor08connor08

    in einen widerspruch gehören keine mutmaßungen. muß, könnte, wahrscheinlich und ähnliches gehören da nicht rein

    Kommentar von Rapunzel1987 Rapunzel1987Rapunzel1987

    ist es gerechtfertigt dass sie mir meinen jahresurlaub damit verrechnen wollen, obwohl ich eine krankmeldung hatte?

    Kommentar von Andokai AndokaiAndokai

    @Rapunzel: Wenn wir während des Urlaubs krank geschrieben sind, bleiben die Urlaubstage bestehen!!!

    Kommentar von Andokai AndokaiAndokai

    @connor08: Aha. Ich habe jeden Tag damit zu tun. Bedenke, dass es sich um einen Azubi handelt, der sich zwar auszudrücken weis, aber nicht weis, dass sowas da nicht rein gehört. Übrigens: Wo ist denn Dein Textvorschlag??? Gruß A.

  • 1
    Antwort von Katrindeluxe Katrindeluxe

    Du hast doch als Azubi Kündigungsschutz. Wenn du deine Krankmeldungen immer einreichst, dann kannst du nicht gekündigt werden. Stelle das doch einfach klar, wenn der Chef wieder im Haus ist und mach dir keinen Kopf.

    Kommentar von Rapunzel1987 Rapunzel1987Rapunzel1987

    wie läuft das denn mit dem kündigungsschutz bei azubis???

    Kommentar von Katrindeluxe KatrindeluxeKatrindeluxe

    http://www.azubi-magazin.com/2007/06/15/kuendigungsschutz-fuer-auszubildende-und-berufsanfaenger/

    Hier kannst du mal reinschauen und schreib am besten noch einen Widerspruch gegen die Abmahnung, mit der Begründung, dass du die Krankmeldung eingereicht hast.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Der Kündigungsschutz hilft auch Azubis nicht, wenn sie unentschuldigt fehlen!

    Kommentar von Rapunzel1987 Rapunzel1987Rapunzel1987

    ich hab ja nicht unentschuldigt gefehlt sondern war krankgeschrieben!!!

  • 1
    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Du kannst ja eine Gegendarstellung schreiben, würde ich auch empfehlen.

  • 1
    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Wenn Du die Krankmeldung Deinem Chef rechtzeitig gegeben hast, würde ich genau das der abmahnenden Stelle mitteilen. Eine Abmahnung kommt nämlich in die Personalakte, das ist nie gut. Dein Chef kann den Sachverhalt ja dann nach Urlaubsende bestätigen.

  • 1
    Antwort von Leichnam69 Leichnam69

    wenn Du alles pünktlich abgegeben hast ist diese Abmahnung nicht gerechtfertigt!

  • 0
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Empfänger einer Krankmeldung ist immer der Arbeitgeber, in Form seiner Personalstelle und niemals der fachliche oder disziplinarische Vorgesetzte! Insofern hat die Firma nicht falsch gehandelt! Allerdings überzogen! Kläre das mit deinem Chef! Der soll das gerade bügeln, schließlich hat er das verbockt!
    Eine Kündigung kann in diesem Bezug auch ohne Abmahnung direkt erfolgen! Insgesamt wird es spätestens nach der zweiten Abmahnung eng!

  • 0
    Antwort von pierrot pierrot

    Wenn du die Krankmeldung abgegeben hast,kann dir der Chef nicht mit Kündigung drohen.Es sei denn,du "feierst" oft krank,obwohl dir nichts fehlt.Soll kein Vorwurf an dich sein,aber es gibt leider solche Leute. Ich wünsche dir dennoch alles Gute!Pierrot

  • 0
    Antwort von moon73 moon73

    Die Abmahnung scheint nicht gerechtfertigt zu sein, normalerweise wird nicht abgemahnt, weil man zu oft krank war, sondern wenn man unentschuldigt gefehlt hat oder wegen Unpünktlichkeit.

    In der Abmahnung muß auch genau stehen, weswegen die dich abmahnen.

    Du hattest ja eine Krankschreibung, also kläre das Ganze einfach.

    http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-weiterbildung/ausbildung/a-z-der-berufsbil...

  • 0
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Abmahnungen sind hinfällig, wenn der Grund für diese nicht wie beschrieben ist. Du kannst entweder bei deinem Arzt nach einem Ersatzattest nachfragen, die Kosten sollte der AG übernehmen, oder aber warten bis dein Chef da ist. Der Grund für die Abmahnung steht ja in dieser. Vermutungen sind da fehl am Platze. Und ja, unentschuldigtes Fehlen ist sogar ein Kündigungsgrund. Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die Anzahl von Abmahnungen vor einer Kündigung beschreibt, AG halten sich, je nach Abmahnungsgrund, an drei Abmahnungen.

  • 0
    Antwort von connor08 connor08

    diese abmahnung hat keine wertigkeit. auf jedenfall solltest du ihr aber widersprechen, schriftlich. keine sorge wegen krankheit kann man nicht abgemahnt werden. dies ist nicht zulässig.

    Kommentar von Rapunzel1987 Rapunzel1987Rapunzel1987

    aber wenn man die krankmeldung zu spät abgegeben hat... so steht es in der abmahnung

    Kommentar von connor08 connor08connor08

    abmahnungen sind ein gern genutztes druckmittel. du kannst aber davon ausgehen, dass nicht einmal die hälfte aller abmahnungen gerechtfertig sind, bzw. vor einem arbeitsgericht bestand haben. die verspätete abgabe muß dir nachgewiesen werden. und hier ist es ja wohl ein versäumnis des chefs. aber auf jedenfall schriftlichen widerspruch einlagen. sonst akzeptierst du die abmahnung auch ohne unterschrift. das nennt man stillschweigendes anerkenntnis.

  • 0
    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Krankmeldungen vor allem in häufigeren Fällen immer nur per Einschreiben an die zuständige Personalabteilung. Es reicht eine Abmahnung, sozusagen als Gelbe Karte für eine anschließende Kündigung, die kommen wird, wenn ich mir diesen Fall betrachte. Gehe sofort zu einem Anwalt um diese Abmahnung anzufechten!

  • 0
    Antwort von benji2005 benji2005

    Soviel ich weiß nach 2. Aber dass muss ja wohl zum abklären sein, wenn sie dein Chef hat, der wird das wohl aufklären können. geh am Montag gleich zu ihm und erklärt der Verwaltung wie es dazu gekommen ist.

    Kommentar von ChrisTralins ChrisTralinsChrisTralins

    Ich vermute, dass der Chef hier sogar die treibende Kraft ist. Niemals vergisst das ein Chef.

    Kommentar von benji2005 benji2005benji2005

    Das könnte natürlich auch sein, oder er war schon einfach so urlaubsreif. Auch Chefs sind nur Menschen....

    Kommentar von Andokai AndokaiAndokai

    @ChrisTralins: Ha! Da hattest Du aber noch nicht so viele Chefs. Ich hatte sogar mal einen, der tagelang die Kohle nicht abgeholt hat. Es handelte sich dabei um mehrere 1000 Euros... Gut, dass ich da nicht mehr arbeite, denn der vergisst auch, dass er schon Geld erhalten hat... und das ist dann nicht mehr witzig...

    Kommentar von Rapunzel1987 Rapunzel1987Rapunzel1987

    heißt das die 2. ist dann gleich die kündigung oder nachdem 2. fehlverhalten dann beim nächsten mal?

    Kommentar von benji2005 benji2005benji2005

    Ich glaube 2 und beim 3. Mal fliegst, aber mach erstmal nen Einspruch gegen diese Abmahnung...

  • 0
    Antwort von Rapunzel1987 Rapunzel1987

    achso bin noch azubi im 3. lehrjahr

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.