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ABMAHNUNG Gerecht ?

Frage von sapersy2 sapersy2

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem:

Ich wurde von meinen Arzt Krankgeschrieben und ich habe vor Arbeitsbeginn so wie nach meinen Arztbesuch meinen Arbeitskollegen angerufen und mich dort Abgemeldet der wiederum sofort den Chef angerufen hat und Ihn das mitgeteilt hat. Jetzt bekomme ich eine Abmahnung das ich mich nicht persönlich bei meinen Arbeitgeber gemeldet habe und somit die Anzeigepflicht gegen über meinen Arbeitgeber nach § 5 des Entgelt Forzaalungsgesetz geleistet hätte. Habe mir sogar Schriftlich bestätigen lassen von meinen Kollegen das er unverzüglich den Vorgesetzten bescheid gegeben hat. Trotz allen weigert sich die Firma die Abmahnung zurück zu nehmen. Was kann ich machen und vor allen kann ich überhaupt etwas da gegen machen.

Über eine Antwort von euch würde ich mich echt Freuen.

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Antworten (14)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Chianti Chianti

    zu meiner bereits geschriebenen stellungnahme, ist es natürlich entscheidend, dass eine abmahnung nur dann zulässig und gültig ist, dass zwischen dem bekanntwerden des abmahnsgrundes und der abmahnung ein gewisses zeitfenster nicht überschritten wird (ca. 7 tage). ansonsten ist die abmahnung unwirksam. auch muss der betriebsrat (sofern vorhanden) informiert werden.

    Kommentar von martinrosenheim martinrosenheimmartinrosenheim

    Ich glaube da irrst Du Dich ... es gibt keine geregelte Frist in Deutschland für Abmahnungen (auch wenn eine Abmahnung nach einem Jahr sicher Ihre von der Rechtsprechung zuerkannten Funktionen - Hinweis, Warnung - verliert). Es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür.

  • 3
    Antwort von Morti Morti

    Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch beim AG zu melden hast, dann ist das so. Der Chef überweist dein Gehalt ja auch nicht an deinen Kollegen damit er es dir geben kann.

  • 2
    Antwort von Jessy2712 Jessy2712
    Kommentar von Ithome IthomeIthome

    Sehr interessant vor allem:

    Eine Abmahnung genügt, um im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen zu können. (Dachte auch immer es muss 3x abgemahnt werden) Danke Habe mir den Link gleich mal gespeichert

    Kommentar von Jessy2712 Jessy2712Jessy2712

    bitteschön gerne ;o)

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Was kann ich machen''

    Es einfach beim nächsten mal richtig machen. Der Arbeitgeber hat ja recht.


    ''Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.''

    http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22684.htm

  • 1
    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Das einzige was Du tun kannst ist eine Gegendarstellung schreiben und die muß dann in Deine Akte mit rein, wird also nur schriftlich gewertet.

  • 1
    Antwort von pierrot pierrot

    GEh zur Gewerkschaft,da kann man dir helfen.Eigentlich ist das kein Grund,dich abtumahnen.Vielleicht mag dich dein Chef dich nicht:Pierrot

  • 1
    Antwort von Chianti Chianti

    die abmahnung ist gerechtfertigt, denn eine entgegennahme einer arbeitsunfähigkeitmitteilung obliegt dem arbeitgeber oder seinen dazu autorisierten mitarbeitern (zb personalabteilung) nicht aber "normale" kollegen.

  • 0
    Antwort von sapersy2 sapersy2

    Vielen dank für eure antworten Ich habe auch grade mal Etwas im Netz gefunden mich würede eure meinung dazu intresiren:

    "Arbeitsunfähigkeit-Anzeigepflicht“ Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Arbeitnehmer (Angestellter wie Arbeiter) verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzliche Neuregelung des EFZG ist dabei nahezu wortgleich mit der entsprechenden Regelung in § 37a Abs. 1 BAT. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich am ersten Tag der Erkrankung, und zwar zu Arbeitsbeginn, den Arbeitgeber zu informieren hat. Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit verschuldet oder unverschuldet ist. Die Mitteilung hat dabei unverzüglich mündlich, telefonisch oder ggf. per Fax zu erfolgen, eine normale briefliche Anzeige ist verspätet. Die Mitteilung kann auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer zur Feststellung einer möglichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen will. Auch hier ist dem Arbeitgeber bereits vor dem Arztbesuch entsprechend Mitteilung zu machen. Schreibt der Arzt den Arbeitnehmer krank, hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Von Verlängerungen der Krankschreibung ist der Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich zu informieren, auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums. Der Arbeitgeber kann bestimmen, wer der Adressat der Mitteilung zu sein hat. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können den Arbeitgeber zur Vornahme einer ordentlichen Kündigung berechtigen (BAG, Urt. v. 16.08.1991 - 2 AZR 604/90). Vorab wird jedoch regelmäßig der Ausspruch einer Abmahnung erforderlich sein."

    Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme63/article570138.html

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    Antwort von Furchi Furchi

    Ich bin in der gleichen Situation allerdings von der anderen Seite betrachtet. Ich finde es außergewöhnlich frech wenn man sich nicht Ordentlich abmelden kann. Ein kurzes Telefonat mit dem Chef, "Hallo, bin Krank, muss zum Arzt", und schon ist alles Gut! Der Kollege wurde ja auch angerufen, warum also nicht gleich der Chef???

    Kommentar von sapersy2 sapersy2

    Dar der Chef nicht immer in der Firma ist und auch nicht am Standort über das Personal Endscheiden kann deswegen Rufe ich den Kolegen an damit er sich Fertretung Organisiren kan den der Chef macht das nicht das müssen die Kolegen vor Ort selbst machen

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Warum hast du denn nicht gleich deinen Chef angerufen, statt deinen Kollegen? Du weißt ja auch nicht ob oder wann dein Kumpel es dem Cherf ausgerichtet hat, daher ist die Abmahnung rechtens. Wenn dein Chef pedantisch wäre, könnte er dich sogar kündigen!

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    Antwort von amdros amdros

    Hast Du Dir sonst schonmal etwas zu Schulden kommen lassen, daß er Abmahnungen gegen Dich sammelt, um Dich später zu kündigen? Mußtest Du die Abmahnung unterschreiben? Du kannst ja, das was Du hier geschrieben hast, Deinem AG auch schriftlich als Gegenargument geben.

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    Antwort von akademikus akademikus

    man dein chef ist aber ein korinthenkacker... nun was sagt denn darüber dein arbeitsvertrag. steht da drin das du dem chef persönlich bescheid geben musst?

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    Antwort von winnie79 winnie79

    meines wissens ist man nicht verpflichtet, den chef direkt anzurufen, wenn das nicht ausdrücklich gewünscht ist. mein chef hat das auch mal so haben wollen...die haben doch ein übertriebenes geltungsbedürfnis.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Chefs müssen ihre Leute einteilen und sollten daher frühzeitig wissen, wer kommt und wer nicht kommt. Das hat mit Geltungsbedürfnis wenig zu tun.

    Kommentar von winnie79 winnie79winnie79

    ja? ich musste nicht eingeteilt werden. mein chef wollte uns nur einschüchtern, damit man sich nicht krank meldet und sich dann am telefon aufblasen.

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    Antwort von turalo turalo

    Weshalb rufst Du einen Kollegen an und nicht den Boss? Man meldet sich in der Personalabteilung ab und beauftragt nicht einen Kollegen damit.

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