Tach auch ... gibt es eine Frist, nach derer eine Abmahnung nicht mehr rechtens ist? Ich hab irgendwas dunkel in Erinnerung, dass eine Abmahnung nur innerhalb von 14 Tagen nach 'Tatbestand' ausgesprochen werden darf. Oder bring ich da was durcheinander... ??? ...

Das Recht, einen Arbeitnehmer abzumahnen, ist an keine Frist gebunden. Der Arbeitgeber muss also die Abmahnung nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erklärt haben.
Jedoch kann das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen, verwirkt werden. Ein solcher Verwirkungstatbestand kommt in Betracht, wenn sich der Arbeitnehmer nach einem Fehlverhalten längere Zeit vertragstreu verhält und der Arbeitgeber während der gesamten Zeit nicht mehr auf den Vorfall zu sprechen kommt.
Ebenso kann Verwirkung eintreten, wenn der Arbeitgeber weitere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers unbeanstandet hingenommen hat und hierdurch bei dem Arbeitnehmer der Eindruck erweckt wurde, das Fehlverhalten werde geduldet.
Ein Indiz dafür, dass der Arbeitgeber aus einem Fehlverhalten keine Rechte mehr herleiten will, kann es sein, wenn der Arbeitgeber zu erkennen gegeben hat, dass er die Angelegenheit "begraben hat". Das Gleiche gilt, wenn er den Arbeitnehmer später sogar befördert hat.
Wann das Recht, eine Abmahnung auszusprechen, verwirkt ist, kann aber nicht generell beurteilt werden. Immer kommt es auf den Einzelfall an. Dabei sind die Zeitspanne, die der Arbeitgeber verstreichen lässt, sowie die Art und Schwere des vorangegangenen Verstoßes ausschlaggebend. (Zitat: Website Dr.Hildebrandt.de)

Du verwechselst das leider mit der fristlosen Kündigung... Die Abmahnung muss nur in einem "angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat" ausgesprochen werden, was von Fall zu Fall eine unterschiedliche Zeitspanne sein kann.
Ööh, eine fristlose Kündigung ist wie der Name sagt, fritlos. Also von jetzt auf gleich und nicht innerhalb von 14 Tagen.
MikeFFM am 1. März 2009 16:16 Sorry, ich habe die Frage ohne "Copy and Paste" beantwortet. Vielleicht hilft es trotzdem...

Die Antwort von Teardrop ist so gut, da kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen. Eins vielleicht noch, wenn es hilft, die schriftl. Abmahnung ist nach 1 Jahr, wenn keine weiteren Verstöße zu Tage treten aus der Personalakte zu entfernen. der Arbeitnehmer tut gut daran, den Arbeitgeber daran zu erinnern. Es wird oft vergessen.MfG
das nenn ich ma ausführlich ... ich danke dir ...
So isses! Doch muß bedacht werden das eine Abmahnung zeitnah erfolgen sollte. Das beinhaltet ja auch der obige Kommentar. Wichtig ist das immer eine Gegendarstellung oder Richtigstellung abgegeben werden. Das ist dann nicht zeitgebunden.