1

Abmahnung ... Frist ...

Frage von deFleescha deFleescha

Tach auch ... gibt es eine Frist, nach derer eine Abmahnung nicht mehr rechtens ist? Ich hab irgendwas dunkel in Erinnerung, dass eine Abmahnung nur innerhalb von 14 Tagen nach 'Tatbestand' ausgesprochen werden darf. Oder bring ich da was durcheinander... ??? ...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Das Recht, einen Arbeitnehmer abzumahnen, ist an keine Frist gebunden. Der Arbeitgeber muss also die Abmahnung nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erklärt haben.

    Jedoch kann das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen, verwirkt werden. Ein solcher Verwirkungstatbestand kommt in Betracht, wenn sich der Arbeitnehmer nach einem Fehlverhalten längere Zeit vertragstreu verhält und der Arbeitgeber während der gesamten Zeit nicht mehr auf den Vorfall zu sprechen kommt.

    Ebenso kann Verwirkung eintreten, wenn der Arbeitgeber weitere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers unbeanstandet hingenommen hat und hierdurch bei dem Arbeitnehmer der Eindruck erweckt wurde, das Fehlverhalten werde geduldet.

    Ein Indiz dafür, dass der Arbeitgeber aus einem Fehlverhalten keine Rechte mehr herleiten will, kann es sein, wenn der Arbeitgeber zu erkennen gegeben hat, dass er die Angelegenheit "begraben hat". Das Gleiche gilt, wenn er den Arbeitnehmer später sogar befördert hat.

    Wann das Recht, eine Abmahnung auszusprechen, verwirkt ist, kann aber nicht generell beurteilt werden. Immer kommt es auf den Einzelfall an. Dabei sind die Zeitspanne, die der Arbeitgeber verstreichen lässt, sowie die Art und Schwere des vorangegangenen Verstoßes ausschlaggebend. (Zitat: Website Dr.Hildebrandt.de)

    Kommentar von deFleescha deFleeschadeFleescha

    das nenn ich ma ausführlich ... ich danke dir ...

    Kommentar von opiguru opiguru

    So isses! Doch muß bedacht werden das eine Abmahnung zeitnah erfolgen sollte. Das beinhaltet ja auch der obige Kommentar. Wichtig ist das immer eine Gegendarstellung oder Richtigstellung abgegeben werden. Das ist dann nicht zeitgebunden.

  • 2
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Du verwechselst das leider mit der fristlosen Kündigung... Die Abmahnung muss nur in einem "angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat" ausgesprochen werden, was von Fall zu Fall eine unterschiedliche Zeitspanne sein kann.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Ööh, eine fristlose Kündigung ist wie der Name sagt, fritlos. Also von jetzt auf gleich und nicht innerhalb von 14 Tagen.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Sorry, ich habe die Frage ohne "Copy and Paste" beantwortet. Vielleicht hilft es trotzdem...

  • 1
    Antwort von zickenfred zickenfred

    nee - der Zeitraum gilt doch sehr viel länger

  • 0
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Die Antwort von Teardrop ist so gut, da kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen. Eins vielleicht noch, wenn es hilft, die schriftl. Abmahnung ist nach 1 Jahr, wenn keine weiteren Verstöße zu Tage treten aus der Personalakte zu entfernen. der Arbeitnehmer tut gut daran, den Arbeitgeber daran zu erinnern. Es wird oft vergessen.MfG

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.