Hallo alle zusammen,
Wir haben heute eine Abmahnung in Höhe von 450,00 € der APW Anwaltskanzlei bekommen, in der uns vorgeworfen wird, mit BitTorrent den Fast and Furious 5 Film "öffentlich zugänglich" gemacht zu haben. Das angegebene Datum bzw. die angegebene Uhrzeit beziehen sich auf den 30-04-2011, 06:13:57.0 Uhr.
- BitTorrent hat keiner von uns jemals gedownloadet, installiert oder benutzt.
- Fast and Furious 5 hatte erst am 28.04.2011 den deutschen Kinostart und abgesehen von der ältesten Tochter unserer Familie sieht niemand Filme auf englisch an, diese versichert aber den Film noch nie gesehen oder sich für ihn interessiert zu haben.
- Es gibt zwar eine mit Fast and Furious 5 in Verbindung stehende Datei auf dem FamilienPC, aber das ist ein Soundtrack, der erst seit dem 27.05.2011 00:18:27.0 Uhr auf dem PC ist.
- Wir benutzen WLAN aber es "sollte" geschützt sein (WPA2-Personal). Außer dem FamilienPC gab es in diesem Zeitraum keinen anderen PC oder Laptop in unserer Familie, der genutzt wurde, da der einzige Laptop, der das WLAN genutzt hätte, zu der Zeit gerade kaputt und in Reperatur war.
Wie sollen wir nun vorgehen? Die Abmahnung in Höhe von 450,00 € zu bezahlen kommt unter diesen Umständen für uns nicht infrage. Wir sind alle von unserer "Unschuld" überzeugt und finden auch keine Hinweise an den Aussagen einer der Familienmitglieder zweifeln zu können.
Natürlich haben wir schon in Erwägung gezogen uns Rechtsbeistand zu besorgen, aber haben durch Recherchen bei Google desöfteren gelesen, dass bei so geringen Beträgen die Anwaltskosten die Abmahnungsforderungen bei weitem übersteigen.
Hinzu kommt, dass es uns finanziell weder möglich ist die 450,00 € zu bezahlen, noch einen Rechtsanwalt zu bezahlen, dessen Honorat sich letztendlich auf gleicher Kostenhöhe bewegt.
Hat jemand persönliche Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht? Sind die Anwaltskosten wirklich immer so hoch?
Wir bitten um Eure Hilfe!
Eben weil wir wissen, dass APW keine grundlosen Abmahnungen verschickt, stehen wir vor diesem Problem. Da BitTorrent aber noch nicht mal auf unserem PC installiert ist oder war, KANN es doch gar nicht sein, dass wir diese Datei von uns runter- und wieder hochgeladen wurde. Falls es doch einen Weg gibt, übersteigt dieser mein leider nicht besonders umfangreiches PC-Wissen.
Ja, es gibt auch andere Programme, die als Torrent Anwendung fungieren können. Viele Downloadmanager können das.
Du könntest aber die Kanzlei mal darum bitten, dir einen Nachweis zu schicken. Also die benutzte IP, das benutzte Programm mit dem der Film bereitgestellt wurde, und die Unterlagen des Internetanbieters, der deine IP aufgeschlüsselt hat. Aber die Kanzlei ist gegenüber dir nicht verpflichtet, diese Unterlagen rauszurücken.