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Abmahnung fast 2 Monate später, ist das rechtens?

gefragt von charly2103charly2103 am 08.03.2009 um 17:47 Uhr

Meine Freundin hat in Ihrer Firma eine Abmahnung bekommen, ob zu Recht oder nicht ist ja egal. Was mich beschäftigt; sie hat diese Abmahnung gut 6 Wochen später bekommen. Ist das rechtens? Muß eine Abmahnung nicht zeitnah erteilt werden? Die Firma wußte von dem Vorfall bereits einen Tag später.

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Arbeitsrecht x 2.176 Abmahnung x 194

andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. März 2009 17:48
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deine Annahme ist richtig, denn dazu gab es in dieser oder vergangener Woche ein Grundsatzurteil


FrikadellenFan
beantwortet von FrikadellenFan am 8. März 2009 17:49
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genau,eine Abmahnung muss Zeitnah erfolgen,damit Du auch eine Chance zu Äußerung darüber hast. Googel Arbeitsrecht!


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 8. März 2009 17:57
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Übrigens muss in einem evtl. später stattfindenden Kündigungsschutzprozess der Arbeitgeber den Sachverhalt belegen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 8. März 2009 17:55
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Grundsätzlich ist es wichtiger, den Grund der Abmahnung zu prüfen! Vieles darf nämlich gar nicht abgemahnt werden. Ob zu Recht oder Unrecht ist keinesfalls egal!! Ihr solltet die Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Außerdem könnte der Betriebsrat hier auch einschreiten, sofern er seine Befugnisse kennt und nutzt!

Abmahnungen wegen Mängel in der Arbeit sind rechtswidrig! Jedem MA können Fehler passieren. Da würde eine Abmahnung die Arbeitsleistung eher verschlechtern, weil der MA sich auch noch prüfen muß, ob er/sie nichts vergessen hat.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 8. März 2009 17:54
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Sie muss der Abmahnung widersprechen, also eine Stellungnahme der Personalakte beilegen lassen. Du hast wohl recht: Zeitnah, damit man sich noch daran erinnern kann. Der Text der Abmahnung muss den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall zumindest sinngemäß eine Kündigung androhen. Also Deine Freundlin muss aktiv werden. Eine Herausnahme der Abmahnung kann man glaube ich nur einklagen. Und zum Beweis des Widerspruchs sollte sie sich natürlich eine Unterschrift der Übergabe geben lassen


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 8. März 2009 17:52
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http://www.gutefrage.net/frage/abmahnung-frist Hab hier schon vor einiger Zeit auf eine ähnliche Frage geantwortet.


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. März 2009 17:51
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Für eine Abmahnung gibt es keine allgemeingültig festgelegte Frist. Vielleicht musste die Firma die Vorwürfe ja auch erst mal überprüfen(?)

Nähere Umstände wären von Bedeutung.


anonym
beantwortet von Huggy am 8. März 2009 17:48
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Nein, sie verfällt nicht.

Zitat: "Eine Abmahnung verliert grundsätzlich nicht deshalb ihre Wirkung, weil sie schon einige Zeit zurückliegt. Die zwischen Abmahnung und Kündigung liegende Zeit ist jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen."

http://www.bus-recht.de/busos/menufrageantwort/inhalt/frageantwort_detail.htm?ID=123

bisschen Googlen hilft :) €: Andreas weiß es anscheinend - sorry :)


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