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Abmahnung Ebay Unterlassungserklärung

Frage von Brauer Brauer

Hallo,

ich wurde für meinen privaten Handel auf Ebay, welcher leider gewerbliche Ausmaße angenommen hat, abgemahnt und musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Ebay-Account lief auf meinen Namen, ich habe auch gehandelt und die Ware verschickt. Die Überweisungen der Käufer gingen jedoch auf das Bankkonto meines Mannes. Hängt er nun in der Sache auch mit drin. Kann er so wie ich ebenfalls noch abgemahnt werden. Ist es hier allein entscheidend wem der Ebay-Account gehört? Könnte mein Mann nun ohne "Vorbelastung" den Verkauf unter seinem Namen gewerblich weiter führen? Vielen Dank für eure Antworten!

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Antworten (5)

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Wenn dir der Account gehört, hat dein Mann nichts damit zu tun.

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    Antwort von Wicket Wicket

    Eigentlich hast Du vieleicht noch Glück gehabt. Vor was, etwa 2 Wochen war einer im Fernsehen, der Post von einem Anwalt bekam. Und das nur weil er einen alten Drucker loswerden wollte. Anscheinend gibt es eine neue Geschäftsidee. Sobald Du viel verkaufst, ist es gewerblich, egal ob die Dinge alt, kaputt oder nur wenig gebraucht sind. Wenn Dein Mann einen eigenen Account hat, ist er bestimmt nicht vorbelastet oder verantwortlich. Wie auch immer. Aber seit 3 Wochen würde ich dafür meine Hand nun nicht mehr ins Feuer legen.

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    Antwort von greimel greimel

    Verantwortlich für den Handel bei eBay ist immer der Inhaber des Accounts, da spielt es keine Rolle wohin letztendlich das Geld überwiesen wurde. Mein Mann hat also damit nichts zu tun.

    Kommentar von orinoco77 orinoco77orinoco77

    dein mann sowieso nicht :P

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    Antwort von wildsurfer wildsurfer

    Wem der Ebay Account gehört, der ist dafür verantwortlich. Dein Mann könnte nur dran kommen wenn das Geld aus ilegalen Geschäften stammt, Thema Geldwäsche, aber das ist jetzt wohl ein bißchen weit her geholt-hoffe ich, andererseits Abmahnanwälte.

    (die Pest des 21ten Jahrhunderts ;-)

    Ciao Wolfgang

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    Antwort von ChrisMa ChrisMa

    Sobald Dein Mann regelmäßig verkauft, gilt das auch als gewerblich.

    Das heißt, er sollte sich wettbewerbsrechtlich beraten lassen, damit er keine Abmahnungen kassiert.

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