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Abmahnung durch angeblich "fehlenden" Krankenschein?

Frage von gambit2k gambit2k

Guten morgen,

habe schon einige beiträge gelesen nur leider spiegelt iwie keiner meine Situation wieder...

Ich war Krankgeschrieben vom 18.05 (Mo.) - einschließlich 20.05 (Mi.) habe mich bei meinem AG mitgeteilt das ich voraussichtlich am 22.05 (Fr.) wieder zur Arbeit komme aber nicht sicher sei weil der Arzt auch meinte ich solle nochmal wiederkommen wenns Fr. nicht besser sei - Do. war Feiertag.

Fr. bin ich tatsächlich nochmal zum Arzt und der hat mich nochmals "rausgenommen". So. abend rief mich ein Arbeitskollege und an sagte mir das ich morgen ne Abmahnung bekomme - verstehe die welt nichtmehr ^^.

So nun habe ich eine Abmahnung bekommen weil meine Krankmeldung für Mo. - Mi. angeblich nicht eingetroffen ist habe sie aber am Di. abgeschickt zeitgleich mit dem Schreiben für die KK der komischerweiße angekommen ist, am 20.05. was in der 3 Tage frist wäre - mein Betrieb und meine KK haben auch noch selben Postverteiler. Sagen aber sei nichts da. Das die Krankmeldung fehlt habe ich erst mit der Abmahnung erfahren...

In der Abmahnung geht es in pkt. 1 darum das ich beim Kranmkmelden angeblich gesagt habe ich komme definitiv Fr, wieder und wegen der fehlenden Krankmeldung...

Habe gegendarstellung geschrieben unteranderem auch ein Duplikat meiner Krankmeldung und ein bestätigungsschreiben von der KK das mein Schein bei der KK am 20.05 ankam beigefügt.

Was tun?

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Antworten (5)

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Mach Dich nicht verrückt! Deine Gegendarstellung muss vom Arbeitgeber zur Abmahnung in die Personalakte genommen werden und würde gegebenenfalls mit der Abmahnung zusammen vom Arbeitsgericht überprüft werden, falls es irgendwann zu einer ähnlich begründeten Kündigung käme. Mehr kannst und solltest Du zur Zeit nicht tun...

    Kommentar von erweh erweherweh

    Allerdings kann es nicht schaden mal zum Betriebsrat zu gehn, falls Ihr da sowas habt. Ansonsten DH

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Was tun?''

    Abwarten. War so okay, was du gemacht hast bis jetzt (Gegendarstellung).

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    Antwort von Sellerman Sellerman

    Duplikat abgeben und abwarten. Eine Abmahnung hat nicht viel zu sagen. Nur peinlichst darauf achten, das sowas nicht wieder vor kommt!!!!!!!!!

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    Antwort von Sachse1 Sachse1

    Eine Abmahnung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich rechtswidrig und der Arbeitnehmer kann nach §§ 611, 242 BGB die Entfernung aus der Personalakte entfernen. Das wird man mit dem BAG als vertraglich vereinbarte Nebenpflicht ansehen.Ein Anspruch kann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Abmahnung und auf Entfernung der Abmahnung aus den Personalakten in entsprechender Anwendung der §§ 1004, 242 BGB bestehen.

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    Antwort von Rocka Rocka

    Denke mehr als du getan hast geht nicht, warte die Reaktion auf deine Gegendarstellung ab!

    Kommentar von gambit2k gambit2k

    achso habe ich nicht reingeschrieben mein AG meint die Abmahnung bleibt bestehen weil es nichts an meinem Fehlverhalten ändern würde

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