Abmahnung, da ich mit dem Dienstwagen , beim Einparken, gegen einen Poller gefahren bin...

3 Antworten

Kann der machen, ja.

Rechtlich einwandfrei, denn Du hast an Betriebseigentum aus Unachtsamkeit einen Schaden verursacht, das ist abmahnfähig.

Gerecht oder ungerecht ist hierbei nicht die Frage, zunächst.

Die Abmahnung gilt, solange Du nicht gegen diese rechtlich vorgehst.

Tust Du das nicht, gilt das Ding. Tust Du das, ist es keine Entschuldigung, dass andere auch Verfehlungen in dieser Hinsicht haben, es geht eigentlich nur um Deine Verfehlung. Zudem wird ein dagegen Vorgehen ohne Anwalt kaum möglich sein und bei Angelegenheiten rund um Arbeitsverhältnisse zahlt jeder seinen Anwalt stets selbst, egal ob man verliert oder gewinnt.

Um die Abmahnung jedoch gütlich zu löschen schlage ich vor, Du gehst zu Deinem Chef und bietest ihm an, Du zahlst den Schaden in voller Höhe und er nimmt die Abmahnung zurück.

Das ist sicherlich billiger als alleine Dein Anwalt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung.

So ein Schmarrn, für eine Abmahnung muss er grob fahrlässig gehandelt haben, das heißt im Klartext er muss bei seiner Handlung einen Schaden billigend in Kauf genommen haben. Das wäre der Fall wenn er z. B. mit vereisten Scheiben rückwärts gefahren wäre. Davon gehe ich nicht aus, daher ist die Abmahnung auch nicht gerechtfertigt. Mitarbeiter dürfen Fehler machen, auch wenn mal ein Schaden daraus entsteht. 

@CCCPtreiber

Du verstehst das nicht.

Die Abmahnung kann fehlerhaft sein, soviel sie will. Wird sie nicht angefochten, ist sie gültig.

Fechtet man sie an, wird es teuer, selbst wenn man gewinnt (es sei denn rechtsschutz).

Es steht gar nicht zu Debatte, was rauskommt, es steht zur Debatte, was der einfach mal so macht.

Und eine grobe Fahrlässigkeit, die kann man geschickt schon begründen bei einem Draufrauschen auf einen Poller, alles eine Frage dessen, wie man das anstellt (zumal wir die genauen Umstände gar nicht wissen). Das Anfesten ist das Problem, tut man es nicht, ist man der Mops, tut man es, ist man vielleicht die Abmahnung los, vielleicht, auch nicht immer, aber die Kosten sind nicht unerheblich.

Also, ohne Rechtschutzversicherung, die in dem Fall auch einspringt, wie hoch ist der Schaden? 200 - 500? Zahlen, Deal anbieten, fertig.

Danke erstmal! Ich habe ihm angeboten den Schaden zu bezahlen, darauf ist er gar nicht eingegangen... Ungerecht finde ich es nur, dass bisher kein anderer Mitarbeiter diesbezüglich eine Abmahnung erhalten hat... Mein Eindruck ist, dass er hier vorbeugen und ein Exempel statuieren möchte

Teil zwei ist leider richtig, aber momentan gibt es mehr angebotene Stellen als Mitarbeiter. Lass die Abmahnung Abmahnung sein und schreibe Bewerbungen. Ich hatte einen ähnlichen Fall, ich war auch bereit den Schaden zu übernehmen, aber mein Chef bestand auf die Abmahnung. Da habe ich gesagt, wenn er das macht bin ich die längste Zeit sein MA gewesen, das hat er nicht geglaubt und ein halbes Jahr später war ich weg, bekam einen Dienstwagen und 30% mehr Gehalt. 

Welche Begründung steht für die Abmahnung?

Nein leider nicht, nur das er sich emotional nicht damit beschäftigen möchte und er es Formel abarbeiten will....

@mawaschi

Das ist kein ausreichender Grund für eine Abmahnung.Liegt dir die Abmahnung überhaupt in schriftlicher Ausführung vor?Wenn es bei euch einen Betriebsrat gibt wende dich dort hin.Ansonsten Gewerkschaft oder Arbeitsgericht.

Nein, bisher nur als sms, dass schriftliche kommt bestimmt die Tage. Betriebsrat haben wir nicht