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Abmahnung bei eBay - Brauche dringend Hilfe!!

Frage von HansMe HansMe

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit begonnen vermehrt Artikel bei eBay zu versteigern. Es handelt sich zumeist um CDs und Platten. Zur Zeit komme ich auf ca. 30 Stück pro Monat. Ich habe jetzt eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei in Hamburg erhalten. Die behaupten, ich hätte gewerblich gehandelt. Da ich nur einen privaten ebay Account habe, habe ich natürlich auch nicht über rechtliche Dinge informiert, wie beispielsweise Widerrufsbelehrung etc. Die Anwaltskanzlei fordert von mir über 700,- EUR Gebühren, ansonsten drohen die mir mit einer einstweiligen Verfügung. Bin ich wirklich bei 30 Verkäufen pro Monat schon als Gewerbetreibender einzustufen? Was soll ich tun?

Danke

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Antworten (16)

  • 4
    Antwort von Ermittler Ermittler

    NICHT BEZAHLEN!

    Erst einen eigenen Anwalt aufsuchen!

    UND ZWAR MORGEN!

    Kommentar von Silly1975 Silly1975

    Genau, möglicherweise kommst du aus der Sache nämlich noch raus. Einem Arbeitskollegen ist von einigen Monaten das Gleiche passiert. Der ging dann zu einem befreundeten Rechtsanwalt, der sich wohl mit Ebay und gewerblichem Rechtsschutz ganz gut auskannte. Wie der im einzelnen aus der Sache raus gekommen ist, kann ich dir aber nicht sagen.

    Kommentar von HansMe HansMe

    Hi Silly, ich komme aus Krefeld. Vielleicht kannst du mir sagen, bei welchem Anwalt der konkret war. Ich bin schon mit einer Reihe von Rechtsanwälten auf die Nase gefallen. Ich denke so eine Stunde Fahrt würde ich auf mich nehmen. Bereits vorab Danke.

    Kommentar von Silly1975 Silly1975

    Hallo Hans,

    also ich habe meinen Kollegen kurz mal angerufen. Der Rechtsanwalt ist in Köln und heißt PETER KIEL. Die Adresse kann ich dir nicht sagen, dürfte aber wahrscheinlich auf der Internetseite zu finden sein. Die lautet www.anwaltskanzlei-kiel.de. Also ich drück dir die Daumen.

    Kommentar von darknesswoman darknesswomandarknesswoman

    Hallo Hans, alles schwachsinn und falls sie nicht rechtsschutzversichert sind,sehr kostspielig. So lange schriftlich kein Mahnbescheid vom Gericht zugegangen ist, hat man nichts zu befürchten. Ich denke die versuchen nur die Leute einzuschüchtern und manche zahlen dadurch auch, damit verdienen die ihr Geld.

  • 3
    Antwort von einanderer einanderer

    Die wollen Dich nur abzocken! Das kannst Du ganz beruhigt vergessen. Ich würde die Typen direkt bei Ebay melden. Und anschließend gleich bei der Polizei, wenn Dir das nicht zu viel Aufwand ist für solche Schmarotzer.

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Das sehe ich genauso.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Gute Antwort! DH

    Kommentar von chris678 chris678chris678

    Nur weil einem eine Antwort gefällt ist sie leider noch nicht automatisch richtig...!! Ob die Abmahnung rechtens ist kann man ohne eine genaue Prüfung des Sachverhaltes nicht feststellen. Ganz so abwegig ist es aber jedenfalls nicht!

    Kommentar von einanderer einanderer

    Niemals wird jemand per Email(!) 700 Euro oder auch nur einen Cent wegen eines angeblichen Verstosses rechtmäßig verlangen können. Wenn schon, dann kommt ein Einschreibebrief mit allen Angaben des Absenders und einer ausführlichen Erklärung. Hier handelt es sich um einen ganz eleganten Betrugsversuch, der sofort angezeigt werden muss.

  • 2
    Antwort von roterhahn roterhahn

    vergiss es du hast eben eine große sammlung .

    die wollen geld verdienen mit deiner angst !

    wär schön hier den namen des anwaltes zu lesen

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Ja, den wüsste ich auch gerne. Womöglich via Email was??? Das kann kein richtiger Anwalt sein - ich glaube das nicht!

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    anwalt denk ich schon ist aber einfach eine assoziale sache die leute so fertigzumachen

  • 2
    Antwort von Background Background

    erstmal ist zu klären wenn der anwalt vertritt? kannst du mir das mal sagen?ist der tatsächlich von ebay?

  • 1
    Antwort von roterhahn roterhahn

    und wie wollen die dir nen gewerblichen handel beweisen hast beweisbahr angekauft und verkauft

    lass dich nicht verdummen lösch deinen acount bei ebay wenn die dich dort blöd anmachen

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Allein die hohe Anzahl von Verkäufen über einen längeren Zeitraum reichen als Beweis vor deutschen Gerichten.

    http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/11/05/wann-ist-die-schwelle-vom-privatverkaeufer-zum-unternehmer-ueberschritten/

  • 1
    Antwort von Theonlypink Theonlypink

    Ja les mal in gewissen Foren nach. Ich glaube du darfst höchstens 2 Artikel im Monat als Privatmann verkaufen. 30 ist ein bisschen viel, da wittern die direkt Geschäfte. Dubiose Anwaltskanzlei, weiß auch nicht was der Quatsch soll von denen.

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    die Stückzahl allein ist nicht ausschlaggebend. Ich kann ja auch jeden Löffel einzeln anbieten aus einem Besteck.

    Kommentar von Theonlypink TheonlypinkTheonlypink

    Ja eben, ich denke es wäre nicht so schlimm wenn du das Besteck zusammen reinstellst, aber einzeln schon!

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    warum ich hatte ca 3ooo schallplatten gesammelt die kann ich jederzeit privat verklopen

    Kommentar von Background BackgroundBackground

    richtig.... und somit ist das privat und fertig! ein gewerbe muss nachgewiesen werden in diesem fall vom anwalt und das scheint eher ein "hutspieler" zu sein da ebay warnt vor bei verdacht. vollmacht des anwaltsklinten einfordern und dann weiterschauen

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Das ist totaler Blödsinn mit der Stückzahlbegrenzung. Da wird irgendjemand - wahrscheinlich ein Powerseller ihn als Konkurenten sehen und ihn angeschwärzt haben. Wenn er gebrauchte CD`s verkauft, dann kann er soviele reinsetzen wie er möchte. Ich habe auch mal meine Kleiderschränke aussortiert und über 50 Teile u. a. auch Bücher und anderen Kram reingesetzt. Wenn er jeden Monat einen hohen Umsatz macht damit, dann sieht die Geschichte schon anders aus

    Kommentar von Theonlypink TheonlypinkTheonlypink

    Aber du kannst dich ja auch als privat anmelden und dann für Freunde, Bekannte, Nachbarn die gebrauchten Klamotten verkaufen, DANN bist du nämlich Händler und tarnst dich nur als Privat.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    wieder Müll was Du schreibst - nciht böse sein - aber Du hast keine Ahnung Theonlypink

    Kommentar von Theonlypink TheonlypinkTheonlypink

    nee bin nicht böse, lass mich gerne belehren. Aber warum ist es falsch? Versteh ich nicht wenn ich mich doch als privat tarne aber eigentlich Handel betreibe? Ach hätt ich jetzt gerne eine Diskussionsrunde von Angesicht zu Angesicht^^

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Du aber auch nicht, Panikgirl. Genaueres kann man hier nachlesen:
    http://www.wettbewerbszentrale.de

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    Neeeeeeee, ich kann auch für meinen Nachbarn da er kein Internet hat.

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    abe erst wenn ich geld nehm fürs eintellen ein reiner freundschaftsdienst oder nachbarschaftshilfe ist noch lange kein gewerbe

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    schau mal im Rechtsportal bei Ebay nach

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Ich habe schon für meine Cousine Kinderkleidung bei Ebay verkauft - ihr natürlich den Erlös minus Einstellungsgebühren gegeben. Sie kennt sich damit nicht aus - weder mit Computer noch mit Ebay..........sowas mache ich so oft es mir gefällt, wenn ich anderen damit einen Gefallen tun kann. Und deshalb bin ich längst noch keine Gewerbliche - ist ausgemachter Blödsinn. VOR ALLEN DINGEN: Wer will mir denn beweisen, dass die gebrauchten Kindersachen nicht meine eigenen sind? Welcher Schwachsinnige soll sich denn dafür interessieren, wenn ich 5 Pullöverchen meines Patenkinds reinsetze und die für 3 - 5 Euro das Stück verkaufe - nicht lächerlich jetzt machen bitte........-:(

    Kommentar von Theonlypink TheonlypinkTheonlypink

    es kommt ja auch drauf an in welchem Zeitraum du das machst. Du sprichst ja hier von einer nicht so großen Anzahl, klar mache ich auch für meine Freundin. Ich sage auch nicht das du dann Händler BIST sondern das es so aussieht und man deshalb diese Mahnschreiben bekommt :-) Und jetzt reg dich nicht auf. Sonst sag ich eh: Du hast recht und ich mein Ruh ;-)

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Und warum tust Du das nicht endlich???lol***

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Wen es interessiert: da gibt´s Urteile, wann deutsche Gerichte jemanden für einen gewerblichen Verkäufer hielten. (z.B. schon bei 242 Bewertungen in 24 Monaten)
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/11/05/wann-ist-die-schwelle-vom-privatverkaeufer-zum-unternehmer-ueberschritten/

    Kommentar von Theonlypink TheonlypinkTheonlypink

    Werde ich morgen durchlesen (danke), leg mich jetzt aufs Ohr und träume von Abmahnungen. Gute Nacht

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Also zig Stempel im Monat die würde ich auch für gewerblich halten - wer bitteschön hat denn sowas zuhause??? Und dann bestenfalls noch 20 Stück aufeinmal mit dem selben Druck............das ist was ganz anderes und kann man überhaupt nicht vergleichen...........Für was man aber einen draufkriegen KÖNNTE, wenn es jemanden auffallen sollte, wäre, wenn man z. B. ein halbes Jahr lang jeden Monat einen Umsatz von mehr als 300 Euro macht konstant.............dann sollte man lieber etwas seine Verkäufe - auch prívater Natur eindeutig reduzieren............habe früher auch mal mit dem priv. Kram 2 Monate hintereinander locker 500 Euro eingenommen, wovon allerdings noch Gebühren abgingen..........tja, da habe ich mal ein paar Monate es ganz sein lassen....das war aber in den Anfängen, wo ich erst mal Ebay kennenlernte und alles verkaufte, was ich nicht mehr wollte. Man darf aber nie vergessen, dass man dafür MwsT selbst bezahlt hat - bei Ebay ebenfalls Märchensteuer bezahlt und ausserdem hat man dafür weitaus mehr hingelegt und bekommt dafür manchmal nur 1 Euro. Also nix übertreiben mit Anwalt - also über kleine Steuerkacker regen die sich auf - andere widerum machen Steuerhinterziehungen in Millionhöhe - die sollten die eher mal heranziehen........lacht* So und jetzt ist gut mit Ebay;-)

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    auch die Summe ist uninteressant, ich habe 1,5 Kilo Gold verkauft für über 30 000

  • 1
    Antwort von Maltimore Maltimore

    ich weiß es nicht genau, aber ist das nicht erst bei einem monatlichen Umsatz von 400€ der Fall!?

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    war es denn Gebraucht oder ausschliesslich eingeschweisste Neuware?

  • 0
    Antwort von Kryxos Kryxos

    Hallo und guten Tag. Da ich erst gestern meinen Prozess bezüglich Abmahnung hatte, kann ich da einiges dazu sagen. Zuerst einmal überhaupt nicht darauf reagieren. Dann kannst Du schon mal folgendes vorbereiten: Stelle Dir eine Liste zusammen, mit den Verkäufen. Datum, Ware, Preis und Käufer. Die Menge der Angebote kann unwichtig sein, wenn der Verdienst zu hoch ist. Hier drohte man mir sogar mit der Steuerfahndung. Dann such Dir mal einen Rechtsanwalt. Hier hatte ich einen für Vertragsrecht. Für Internetrecht brauchst Du keinen, da man Dir Wettbewerbsverzerrung bei Fernabsatzverträgen vorwirft. Ich würde mir sofort einen Kleingewerbeschein auf der örtlichen Behörde besorgen. Dann handelst Du ab sofort gewerblich, was Du Ebay natürlich angeben mußt und Dich etwas teuerer kommt als Privatverkauf. Und dann spar etwas Geld zusammen. Bei mir waren es etwa 2500 Euro. Denn der Rechtschutz lehnt das ganze ab. Das ganze war in der Instanz Landgericht für mich dann im Vergleich erledigt. Eine Instanz weiter beim OLG vervierfacht sich das Geld das es kostet. Und nun wünsche ich Dir alles Gute, sei stark und denk einfach: Das Geld ist nicht weg, nur irgendwo anders.

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    Antwort von Kryxos Kryxos

    Hallo und guten Tag. Da ich erst gestern meinen Prozess bezüglich Abmahnung hatte, kann ich da einiges dazu sagen. Zuerst einmal überhaupt nicht darauf reagieren. Dann kannst Du schon mal folgendes vorbereiten: Stelle Dir eine Liste zusammen, mit den Verkäufen. Datum, Ware, Preis und Käufer. Die Menge der Angebote kann unwichtig sein, wenn der Verdienst zu hoch ist. Hier drohte man mir sogar mit der Steuerfahndung. Dann such Dir mal einen Rechtsanwalt. Hier hatte ich einen für Vertragsrecht. Für Internetrecht brauchst Du keinen, da man Dir Wettbewerbsverzerrung bei Fernabsatzverträgen vorwirft. Ich würde mir sofort einen Kleingewerbeschein auf der örtlichen Behörde besorgen. Dann handelst Du ab sofort gewerblich, was Du Ebay natürlich angeben mußt und Dich etwas teuerer kommt als Privatverkauf. Und dann spar etwas Geld zusammen. Bei mir waren es etwa 2500 Euro. Denn der Rechtschutz lehnt das ganze ab. Das ganze war in der Instanz Landgericht für mich dann im Vergleich erledigt. Eine Instanz weiter beim OLG vervierfacht sich das Geld das es kostet. Und nun wünsche ich Dir alles Gute, sei stark und denk einfach: Das Geld ist nicht weg, nur irgendwo anders.

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    Antwort von darknesswoman darknesswoman

    Gibt es einen Mahnbescheid(wird in einem gelben Umschlag per Post zugestellt)? Wenn nicht-haben die kein Recht Geld von Dir zu verlangen, denn ohne den Mahnbescheid-Titel geht gar nichts, weiß das aus Erfahrung. Sollte Dir so ein Mahnbescheid zugestellt werden, bitte widerspreche diesem Antrag innerhalb von 2 Wochen. Trotz allem würde ich auch mit ebay telefonieren und klar stellen das du nur privat cd´s verkauft hast, die Service Nummer lautet: 01805-463229 da kann man das Gespräch auf Wunsch auch aufzeichnen lassen, gut für evtl. spätere Gerichtsverhandlungen. Bitte halte wenn Du dort anrufst Deine Kunden-ID und Deine Pin bereit, falls Du noch keine hast, die kannst Du bei Mein ebay/Mein Verkäuferkonto bekommen. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen

    LG darknesswoman

  • 0
    Antwort von vitessa vitessa

    Ganz wichtig ist jetzt richtig zu reagieren, und das geht nicht ohne Anwalt, wie schon richtig geraten wurde. Mehr s. a. hier: http://www.anwaltseiten24.de/internetrecht/ebay-abmahnung.html

    Es muss geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Dafür muss geprüft werden, ob Deine etlichen Verkäufe schon gewerblich einzustufen sind. Ich hoffe mal für dich, dass du mit einem blauen Auge davon kommst.

    Für die Zukunft: Nie mehr so regelmäßig viele gleichartige Dinge bbei ebay verkaufen, auch wenn sie gebraucht sind! Entweder ausreichend zeitlichen Abstand einplanen oder mit mehreren Accounts arbeiten, in denen die Angebotsgestaltung recht unterschiedlich erscheint.

  • 0
    Antwort von Jaunty Jaunty

    Auf den Ebay Hilfeseiten kann man stundenlang lesen ohne daß zu finden was wirklich wichtig ist. Aus meinem Ebay-Handbuch weiß ich daß Artikel in der Größenordnung bis 30 Stck. nicht neu sein dürfen. Gebrauchte Artikel dürfen nur aus Privatbesitz/Privatgebrauch als privat verkauft werden. Die Umsatzgrenze ist da leider auch ziemlich verschwommen.

  • 0
    Antwort von PeterR PeterR

    Da ich gleiche schon 2 mal erlebt habe, kann ich nur eins sagen: Auf jeden Fall falsch ist es, nichts zu tun. So bitter es auch klingt, würde ich dir raten auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten, da jedes Gericht es irgendwie anders sieht, wann es noch privat und wann schon gewerblich ist. Ich hatte gute Erfahrung mit anwalt.de. Gruss Peter

  • 0
    Antwort von DickeBertha DickeBertha

    Du dürftest mit 30 Verkäufen einen Grenzfall darstellen. Es gab schon Gerichte, die haben bei weniger Umsatz ein Gewerbe unterstellt, andere sind mit der Menge davon gekommen. Schau Dich mal hier um http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/ecommerce/faq/4/#textmarke3
    Such dir einen guten Anwalt-

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    dann lese Deinen Beitrag mal richtig durch. Wenn ich natürlich 30 exakt gleiche Artikel verkaufe dann sieht das natürlich gewerblich aus.

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Meinst Du das? :
    Maßgeblich für die Annahme einer Unternehmereigenschaft im vom OLG Hamburg entschiedenen Fall sei insbesondere auch der Umstand, dass der Beklagte nicht in erster Linie eine Vielzahl unterschiedlicher Gegenstände zum Verkauf anbiete, sondern selbst offensiv mit dem Verkauf gleichartiger bzw. sachlich in Zusammenhang stehender Waren in großem Umfang werbe

    Dann erkläre mir doch bitte mal warum hier genannte Schallplatten und CD´s keine gleichartigen, bzw. sachlich im Zusammenhang stehende Waren sind? Hat mit "exakt gleich" ja mal überhaupt nix zu tun.

    Also lese den Artikel noch mal und lese Dich vielleicht auch bei der Wettbewerbszentrale ein und bemühe auch mal Google.

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    du verstehst eben nicht

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Ob ich das jetzt wohl zurück gebe? :-)

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    ich habe über 1000 CD´s privat und wenn ich davon 500 verkaufe weil ich die nicht mehr hören kann so sind es alle unterschiedliche Gebrauchtwaren mit rein privaten Charakter und das steht mir jederzeit frei dies zu tun ob in der Zeitung oder bei Ebay. Es sind Waren auf die ich MWst entrichtet habe.

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Wo kein Kläger...
    Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück bei dem Spaß. :D

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    da können Kläger kommen wie sie wollen ,wenn ich mein Hausrat verkaufe dann kann ich das verkaufen wie ich das möchte. Wo leben wir denn.

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    In Deutschland, aber ich sehe, in dem Punkt bist Du beratungsresistent. Aber ist ja auch nicht meine Brieftasche. Man schreibt sich irgendwo.

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    ich glaube Du bist auch noch Gläubig, dann erklärt sich das.

  • 0
    Antwort von 48Clemens 48Clemens

    Mit diesne Abmahnungen ist leider nicht zu spassen, also hier aufpasssen, das keine Frist versäumt wird - natrürlich gehts's nur ums Geld, leider ist die Abmahnerei absolut legal, davon leben ein großteil der Anwälte

    3o CD monatl. hört sich verdammt gewerblich an, da solltest du dir einen Anwalt leisten können - möglicherweise gehts auch um Urhberrechtsverletzungen, kann schnell sehr teuer werden

    Kommentar von Background BackgroundBackground

    wie soll denn bei lp die urheberrechte verletzt werden bitte? nicht überall was zu schreiben wenn man nicht weiß was los ist. und die abmahnung ist illegal!!!

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    sorry, es gibt Leute, die lösen ihre komplette Sammlung auf und stellen AUFEINMAL 150 CD`s rein - sehr sehr oft sogar - alles Privatleute - also wenn ich nur mehr so einen Blödsinn lese, dann bekomme ich dicke Backen-:(

    Kommentar von chris678 chris678chris678

    Panikgirl, hast du dir die komplette Rechtsprechung zu §§13, 14 BGB durchgelesen? Oder wieso machst du hier alle Antworten pauschal fertig, die in die Richtung gehen, es liegt Gewerbsmäßigkeit vor??

    Dann nenne doch bitte die Kriterien, die die Gerichte entwickelt haben, dass Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Ob es hier tatsächlich gegeben ist, kann man mit diesen wenigen Infos gerade nicht sagen! Manche Gerichte bejahen die Gewerbsmäßigkeit schon bei weniger als 30 Verkäufen im Monat.

    Also im Zweifel etwas rücksichtsvoller, wenn man nur glaubt Ahnung vom Gewerberecht zu haben

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    fristen einhalten ist schön abe der sachverhalt ist in dem fall nicht haltbar

  • 0
    Antwort von sunpoint sunpoint

    Du hast ganz schlechte Karten. Ruf sie an und rede mit Ihnen. Vielleicht kannst Du was an Kosten "runterhandeln". Ohne Grund wirst Du diese Abmahnung nicht bekommen haben. Wenn Du Dir einen Anwalt dazu nimmst wirst Du weitere Kosten haben. Aber am Ende kommst Du doch nicht um die Gebühren herum.....Ansonsten mußt Du auch unbedingt auf die Abmahnung reagieren. Die Zeit läuft.

    Kommentar von einanderer einanderer

    Mach dem armen Jungen keine Angst mit Deinen Scherzen !

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    von den abzockern würde ich auch mal gerne einen an die angel bekommen

    Kommentar von Background BackgroundBackground

    das klingt eher nach einer abzocke, ebay warnt vor und nach der beschreibung klingt das eher nach einen "hutspieler" anwalt

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    warum schlechte KARTEn ? Ich kaufe und verkaufe für unseren Modelleisenbahnverein jeden MOnat bis 50 Artikel rein privater Natur. So etwas ergibt sich bei diesem Hobby. Wer soll mich da anmahnen ? ? ? Lachhaft, es sei denn ich verkaufe nachweislich immer Neuware die gewerblicher Natur ist.

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    so seh ich das auch

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Das ist nicht lachhaft. Lies mal genau durch. Durch das Fehlen der Widerufsbelehrung kannst Du auch eine Abmahnung bekommen. Und dies ist nach Deutschem Recht zulässig...

    Kommentar von Background BackgroundBackground

    noch einmal wenn keine ahnung hast ...pssst. bei verkauf von artikeln bei ebay werden automatisch die bvelehrung mit eingefügt, habe heut erst was reingestellt... deutsche rechte sind schön und gut aber man sollte sich auch auskennen.

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Richtig. Das gilt besonders für Dich Background. Dann schau mal auf welch schmalen Grad Du bei eBay wandeln kannst um eine Abmahnung zu bekommen.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    DH Gerd - wenn das so wäre, dann würde Ebay keinen mehr reizen und es tummeln sich grösstenteils Privatleute darin herum und an uns verdient Ebay auch - Kleinviech macht dort erstaunlich viel Mist;-)))grins*

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