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Abmahnung bei begründetem/entschuldigtem Fernbleiben an Gesamtdienstbesprechung?

Frage von kassi1 kassi1

Ist eine Abmahnung rechtlich haltbar wenn eine Mitarbeiterin zur alle 2 Monate stattfindenden Gesamt-Dienstbesprechung (Werkstatt/Wohnheim) entschuldigt fernbleibt, wenn zeitgleich ein wichtiger Elternabend in der Schule der Kinder stattfindet?

Mitarbeiterin ist alleinerziehend. Es wird ein Protokoll der DB erstellt. DB wird als Überstunden gerechnet.

Danke für hilfreiche Antworten

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Antworten (3)

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    Antwort von Kraven Kraven

    Also in deinem Fall: Ein Elternabend is ja vielleicht okay, wenn man sich da vorher abmeldet is das auch evtl. gestattet oder man versucht bei beiden Veranstaltungen zumindest die Hälfte mitzubekommen. Oder man informiert sich bei den Eltern der Mitschüler der eigenen Kinder über das Besprochene vom Elternabend. Aber wie willst du das zweite Fehlen begründen? Gibt es absolut niemanden, der die... vielleicht 4 Stunden nachschauen könnte? Sind die Kinder nicht vielleicht alt genug, dass sie selbst ins Bett gehen können(setze ich mal vorraus, wenn sie zur Schule gehen - ob sie zu angemessenen Zeiten schlafen ist etwas anderes, aber dazu kannst du ja auch einen Kontrollanruf machen oder die Nachbarin rüberschicken)?

    Ich würde meinen ja, diese Abmahnung ist gültig. Außerdem ist es erstmal nur eine Abmahnung. Die soll dir nur als Warnung dienen und dich auf ein gewünschtes Verhalten hinweisen.

    Kommentar von kassi1 kassi1kassi1

    der fall hat nicht stattgefunden (noch nicht)

    wir haben alle zwei monate dienstbesprechung abends von 20.00 bis 21.30 uhr, und es gibt von seitens der GF eine Anordnung, dass nur im Urlaub und im Krankheitsfall (mit AU) gefehlt werden darf.

    Nun fällt die nächste DB auf den Elternabend einer Kollegin, wo es um die Vorstellung der Lern und Zielbilanzen (Berufsorientierung) für die Kinder geht. Sie hatte bei der GF um Freistellung für die DB gebeten, da der Elternabend sehr wichtig ist. Die Antwort war, entweder Urlaub nehmen oder Abmahnung.

    Kommentar von Kraven KravenKraven

    na, dann geb ich die alternative lösungsmöglichkeit: entweder setzt sich die kollegin von dir mit anderen eltern in verbindung (am besten sogar vorher, dann können die gewählten eltern auch die fakten mitschreiben und somit das als protokoll weitergeben) oder sie versucht bei der klassenlehrerin oder der schulleitung einen termin zu bekommen, wo sie diese informationen bekommt.

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    Antwort von Ljubljanica Ljubljanica

    Woraus bestand denn die "Entschuldigung"? Hast du deinem Chef gesagt "ich bin beim Elternabend"? Oder hattest du einen Krankenschein? Ansonsten dürftest du allein den Elternabend als wichtiger empfunden haben.

    P.S. Ein Betriebsrat kann nicht erwirken, dass eine Abmahnung entfernt wird. Das muss man leider über Fachanwälte regeln, ggf. über das Arbeitsgericht. Der BR ist lediglich unterstützend an der Sache beteiligt, sofern er Handlungsbedarf sieht.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Generell kann ein entschuldigtes (!!!) Fernbleiben nicht abgemahnt werden.

    Mit Hilfe vom Betriebsrat darauf bestehen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.

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