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Abmahnung auch mündlich oder nur schriftlich?

gefragt von kugelkugel am 12.10.2009 um 11:24 Uhr

Wir haben gestern mit Bekannten diskutiert; der "männliche Part" hat eine mündliche Abmahnung vom Chef bekommen hat.

Ist die nun rechtens oder nicht?

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Abmahnung x 194 mündlich x 30 schriftlich x 15

anonym
beantwortet von cbize am 12. Oktober 2009 11:25
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abmahnung muss schriftlich sein. Vielleicht kommt die schriftliche noch nach...

Kommentar von Simple_avatar9smallWetWilly am 12. Oktober 2009 11:26

Sorry, aber das ist Unsinn.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. Oktober 2009 11:26
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Was heißt "ist die nun rechtens"? Das können wir doch nicht wissen! Was hat er denn verbockt? Jedenfalls ist sie sozusagen als "letzter Warnschuß" zu verstehen! Letzte Stufe vor der schriftlichen Abmahnung!

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 12. Oktober 2009 11:38

Ist doch wurscht, aus welchem Grund die Abmahnung ausgesprochen wurde... tztztz

So eine Abmahnung hat schließlich auch eine rechtliche Konsequenz - egal aus welchem Grund sie nun ausgesprochen wurde

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 12. Oktober 2009 12:09

Ach nee, stell Dir mal vor! Dann mußt Du halt die Frage entsprechend stellen! "Ist sie rechtens" heißt, ob sie begründet ist! Und nichts anderes!


katti1980
beantwortet von katti1980 am 12. Oktober 2009 11:26
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soweit ich informiert bin, ist eine mündliche abmahnung so wie garkeine. es muss schon schriftlich erfolgen. sagen kann man ja schliesslich viel. und dann steht aussage gegen aussage. schriftlich kann man nicht sagen das man von nichts weis.


Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 12. Oktober 2009 11:26
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Mündlich ist nicht Rechtskräftig es sei denn die Abmahnung wurde unter Zeugen ausgesprochen


WetWilly
beantwortet von WetWilly am 12. Oktober 2009 11:26
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Auch eine müdnlich ausgesprochene Abmahnung ist rechtsrelevant. Allerdings natürlich ggf. schwieriger nachzuweisen.


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 12. Oktober 2009 11:25
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müdlich geht nur wenn man eine schriftliche innerhalb eines gewissen zeitraumes nachreicht.


anonym
beantwortet von rumpi am 12. Oktober 2009 11:25
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Wenn der Chef Zeugen hat ja, sonst wird es für ihn schwer, das zu beweisen.


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