kugel am 12.10.2009 um 11:24 Uhr
Wir haben gestern mit Bekannten diskutiert; der "männliche Part" hat eine mündliche Abmahnung vom Chef bekommen hat.
Ist die nun rechtens oder nicht?
abmahnung muss schriftlich sein. Vielleicht kommt die schriftliche noch nach...

Was heißt "ist die nun rechtens"? Das können wir doch nicht wissen! Was hat er denn verbockt? Jedenfalls ist sie sozusagen als "letzter Warnschuß" zu verstehen! Letzte Stufe vor der schriftlichen Abmahnung!
kugel am 12. Oktober 2009 11:38 Ist doch wurscht, aus welchem Grund die Abmahnung ausgesprochen wurde... tztztz
So eine Abmahnung hat schließlich auch eine rechtliche Konsequenz - egal aus welchem Grund sie nun ausgesprochen wurde
RBMannheim am 12. Oktober 2009 12:09 Ach nee, stell Dir mal vor! Dann mußt Du halt die Frage entsprechend stellen! "Ist sie rechtens" heißt, ob sie begründet ist! Und nichts anderes!

soweit ich informiert bin, ist eine mündliche abmahnung so wie garkeine. es muss schon schriftlich erfolgen. sagen kann man ja schliesslich viel. und dann steht aussage gegen aussage. schriftlich kann man nicht sagen das man von nichts weis.

Mündlich ist nicht Rechtskräftig es sei denn die Abmahnung wurde unter Zeugen ausgesprochen
Auch eine müdnlich ausgesprochene Abmahnung ist rechtsrelevant. Allerdings natürlich ggf. schwieriger nachzuweisen.

müdlich geht nur wenn man eine schriftliche innerhalb eines gewissen zeitraumes nachreicht.
Wenn der Chef Zeugen hat ja, sonst wird es für ihn schwer, das zu beweisen.
Sorry, aber das ist Unsinn.