Mein Sohn ist 17 Jahre und im 1.Lehrjahr.Er hat eine Abmahnung wegen seinem nicht abgegebenen Berichtsheft bekommen.Die Abmahnung wurde an ihn Adressiert. Da mein Sohn nicht volljährig ist,hätte daher nicht die Abmahnung an mich dem Erziehungsberechtigten im Briefkopf adressiert sein müssen.(Formfehler)???Er mußte die Abmahnung auch unterschreiben.Da er nicht volljährig ist müßte das doch ein weiterer Formfehler sein ???Ich will gegen die Abmahnung Einspruch/Beschwerde bei der Betriebsleitung und dem Betriebsrat einlegen.Bringt das was oder soll ich es so hinnehmen??? Im voraus vielen Dank für eure Meinungen.
Gruß:
Wolli
genau !