Kann ich den abmahnen und mit einer fristlosen Kündigung drohen?
Ja, kann man!
Wie hat diese Abmahnung auszusehen und muss die über einen Gerichtsvollzieher überbracht werden.
Alles aufschreiben was nicht in in Ordnung ist und die Mieter auffordern es zu unterlassen.
Den Mieter mit der Kündigung drohen,wenn sich nichts ändert.
Sehr geehrte/r Herr / Frau (Name),
leider sehe ich mich dazu gezwungen, Sie in Ihrer Eigenschaft als Mieter der Mietsache (Wohnungsnummer, Anschrift) abzumahnen.
Das Ihnen vorgeworfene, vertragswidrige Verhalten besteht darin, dass (genaue Beschreibung des Sachverhalts, wenn möglich mit Angabe von Zeugen, z.B. unerlaubte Tierhaltung, Untervermietung der Wohnung, Nutzung der Wohnung zu anderen Zwecken, Lärmbelästigung oder Beschädigung und Verunreinigung des Treppenhauses).
Ich fordere Sie hiermit dazu auf, ein solches Verhalten mit sofortiger Wirkung und in Zukunft zu unterlassen. Sollte ich feststellen, dass sich eine derartige oder vergleichbare Verletzungshandlung wiederholt, werde ich dies zum Anlass nehmen, das Mietverhältnis zu kündigen.
Mit freundlichem Gruß,
(Unterschrift Vermieter)
Hier noch eine Seite mit Tipps:
http://www.vorlage-formulare.com/abmahnung-mieter/index.php
Also hat die Abmahnung auch Sinn, wenn ich die dem Mieter persönlich in den Briefkasten stecke?
Ich persönlich mache so etwas immer als Einwurfeinschreiben.
Dann gilt es als zugestellt.weil es im Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
Ich Hoffe ich konnte helfen
MFG
johnny
Vielen Dank für die freundliche und ausführliche Hilfe. Nein, ein Einwurfschreiben hat vor Gericht keine Beweislast, da der Zusteller nicht bezeugen kann, was IN dem Schreiben stand. Leider. - Aber alles andere vielen Dank.
Dann den Brief persönlich übergeben und den Empfang unterschreiben lassen oder unter Zeugen den Brief in den Briefkasten des Mieters einwerfen!