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Abmahnung an den Mieter

Frage von aycawolf aycawolf

Unser Mieter

  • verschließt einfach unsere privaten Räume, an denen der Schlüssel hing, nimmt den Schlüssel mit.
  • dessen Hund beschmutzt permanent den Garten und kläfft den ganzen Tag
  • dessen Besuch brüllt im Haus herum und beleidigt uns mit "Ihr Dreckschweine" und "Euer Drecksköter" usw.
  • Fernseher ständig viel zu laut
  • missachtet die Hausordnung
  • beleidigt uns bei jeder Begegnung
  • erzählt Lügen über uns im Dorf
  • droht damit, unseren Hund mit der Latte zu erschlagen

Kann ich den abmahnen und mit einer fristlosen Kündigung drohen? Wie hat diese Abmahnung auszusehen und muss die über einen Gerichtsvollzieher überbracht werden. Also hat die Abmahnung auch Sinn, wenn ich die dem Mieter persönlich in den Briefkasten stecke?

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Antworten (7)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Kann ich den abmahnen und mit einer fristlosen Kündigung drohen?

    Ja, kann man!

    Wie hat diese Abmahnung auszusehen und muss die über einen Gerichtsvollzieher überbracht werden.

    Alles aufschreiben was nicht in in Ordnung ist und die Mieter auffordern es zu unterlassen.

    Den Mieter mit der Kündigung drohen,wenn sich nichts ändert.


    Sehr geehrte/r Herr / Frau (Name),

    leider sehe ich mich dazu gezwungen, Sie in Ihrer Eigenschaft als Mieter der Mietsache (Wohnungsnummer, Anschrift) abzumahnen.

    Das Ihnen vorgeworfene, vertragswidrige Verhalten besteht darin, dass (genaue Beschreibung des Sachverhalts, wenn möglich mit Angabe von Zeugen, z.B. unerlaubte Tierhaltung, Untervermietung der Wohnung, Nutzung der Wohnung zu anderen Zwecken, Lärmbelästigung oder Beschädigung und Verunreinigung des Treppenhauses).

    Ich fordere Sie hiermit dazu auf, ein solches Verhalten mit sofortiger Wirkung und in Zukunft zu unterlassen. Sollte ich feststellen, dass sich eine derartige oder vergleichbare Verletzungshandlung wiederholt, werde ich dies zum Anlass nehmen, das Mietverhältnis zu kündigen.

    Mit freundlichem Gruß,

    (Unterschrift Vermieter)


    Hier noch eine Seite mit Tipps:

    http://www.vorlage-formulare.com/abmahnung-mieter/index.php

    Also hat die Abmahnung auch Sinn, wenn ich die dem Mieter persönlich in den Briefkasten stecke?

    Ich persönlich mache so etwas immer als Einwurfeinschreiben.

    Dann gilt es als zugestellt.weil es im Machtbereich des Empfängers gelangt ist.

    Ich Hoffe ich konnte helfen

    MFG

    johnny

    Kommentar von aycawolf aycawolfaycawolf

    Vielen Dank für die freundliche und ausführliche Hilfe. Nein, ein Einwurfschreiben hat vor Gericht keine Beweislast, da der Zusteller nicht bezeugen kann, was IN dem Schreiben stand. Leider. - Aber alles andere vielen Dank.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Dann den Brief persönlich übergeben und den Empfang unterschreiben lassen oder unter Zeugen den Brief in den Briefkasten des Mieters einwerfen!

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Wenn es triftige Gründe sind kann fristlos gekündigt werden,siehe:

    Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB

    Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden. Es sollte in jedem Fall zeitnah gekündigt werden. Langes Warten führt zu der Vermutung, daß die Unzumutbarkeit wohl doch nicht gegeben war.

    • Der Mieter schlägt oder beleidigt den Vermieter;

      Der Mieter stört den Hausfrieden hartnäckig trotz erfolgter Abmahnungen.

      • Der Mieter bringt eine Parabolantenne trotz gerichtlichen Urteils und Vollstreckung wieder an.
    • Der Mieter zahlt die vereinbarten Nebenkosten nicht, die schon eine erhebliche Höhe (über eine Monatsmiete) erreicht haben. (vorher Abmahnung erforderlich). Im Einzelfall ist immer eine Abmahnung mit vorheriger Fristsetzung zur Beseitigung des vertragswidrigen Verhaltens erforderlich, es sei denn, die Setzung einer Frist oder die Erteilung einer Abmahnung wäre offensichtlich erfolglos oder der Mieter ist im Zahlungsverzug oder die sofortige Kündigung aus anderen Gründen gerechtfertigt ist. Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache, § 543 BGB Der Vermieter kann kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt. nach oben Beispiele: Siehe: Kündigungsgründe des Vermieters, Einzelfälle Verspricht eine Fristsetzung oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg oder sind die Belange des Vermieters unter Abwägung beiderseitiger Interessen größer als die Belange des Mieters, kann auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden.

    Kommentar von aycawolf aycawolfaycawolf

    Herzlichen Dank. Wir schreiben jetzt die Abmahnung und stecken die dem in den Briefkasten. Immerhin hat er ja die Drohung, unseren Hund zu erschlagen, direkt vor der Polizei ausgesprochen. Da sieht man mal den IQ von dem Idioten ;-(((

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Du bräuchtest dazu einen unparteiischen Zeugen, der den Brief einwirft und evtl. den Inhalt zuvor gelesen hat. Ansonsten könnte der Mieter behaupten, den Brief nicht erhalten zu haben und er würde vor Gerich recht bekommen. Am sichersten ist, trotz aller falschen Unkenrufe hier im Forum, die Zustellung per Einwurfeinschreiben. Der Zusteller protokolliert das und damit ist Beweis möglich. Der Postzusteller muss nicht wissen, was drin steht. Das Märchen, es könnte wohl ein leeres Blatt gewesen sein, ist längst auch vor Gericht vom Tisch.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Am sichersten ist, trotz aller falschen Unkenrufe hier im Forum, die Zustellung per Einwurfeinschreiben.

    Ich schreibe das auch immer wieder und dann kommen so Kommentare:

    Da könnte ja auch ein leeres Blatt im Umschlag sein und es würde vor Gericht nicht zählen.

    Du bräuchtest dazu einen unparteiischen Zeugen, der den Brief einwirft und evtl. den Inhalt zuvor gelesen hat.

    Das ist dann wohl die sicherste Variante.

  • 2
    Antwort von schweppes02 schweppes02

    alles per einschreiben, zum nachweis! aber am allerbesten man lässt sich beim anwalt beraten. und könnte auch passieren das der die fristlose kündigung nicht wahr nehmen wird. das heißt dann klagen für eine räumungsklage und das kostet. und sie als vermieter bleiben meist auf den kosten sitzen:-(

    aber auf alle fälle würde ich mich wehren, ist ja nicht normal, und man muss ja angst haben das schlimmeres passiert.

  • 2
    Antwort von ChrisundVinnie ChrisundVinnie

    Bei Beleidigung,Drohung,üble Nachrede und Lärmbelästigung die Polizei rufen. Unbedingt da mal anrufen und alles schildern.. Am besten noch Zeugen aufsuchen, die bezeugen können, dass eurer Mieter Lügen über euch erzählt.

    Kommentar von aycawolf aycawolfaycawolf

    Das erzählen die im Haus ihrem Besuch, so dass wir das mit hören können. Bis die Polizei da ist, haben die ihre Tür schon wieder zu gemacht.

    Kommentar von grinsefisch grinsefischgrinsefisch

    dann nimm das auf mit nem hand, diktiergerät oder was weiß ich...

    vor gericht wär das wahrscheinlich nicht zulässig, aber für den anwalt wär das gut, das alles zu hören...

    Kommentar von ChrisundVinnie ChrisundVinnie

    Aber wenn die drohen, damit den Hund zu erschlagen,sie Euch beleidigen, oder der Fernseher zu laut ist, kann die Polizei was machen. Sie drohen euch, was ein Tatbestand ist, genauso wie Beleidigungen, die direkt an euch gerichtet sind.(reden sie mit ihrem Besuch schlecht über euch, kannst nichts machen, aber wenn sie dich mit z.B. Arsc****** beleidigen, kannst zur Polizei)

  • 2
    Antwort von lina21lina21 lina21lina21

    Hallo ein anwalt besucht kostet nix lass dich beraten und der wird dir schon sagen was du machen sollst ...Ja mach das sowas darf man sich net gefallen lassen.

    Kommentar von schweppes02 schweppes02schweppes02

    ein beratungsgespräch beim anwalt kostet auch geld.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Hallo ein anwalt besucht kostet nix lass dich beraten und der wird dir schon sagen was du machen sollst

    Das wäre mir neu :-)

    Natürlich kostet es was.

    Kommentar von schweppes02 schweppes02schweppes02

    diese anwälte würde ich ja gern mal kennen lernen die umsonst arbeiten:-) das wenigste was du gleich bezahlen musst wenn du die kanzlei betrittst sind 100-150e kostenlos dagegen sind beratungsgespräche am amtsgericht.

    Kommentar von lina21lina21 lina21lina21

    erst gespräch kostet nix du stellst ihm nur die fragen und das wars fragen kostet nix!!! So bald du alles selber machst musst du nicht zahlen aber wenn du möchtest das der anwalt es macht dann musst du sicher zahlen !!

    Kommentar von lina21lina21 lina21lina21

    man kann auch per telefon anrufen und nach fragen ...

  • 2
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Besser wäre wenn ein Zeuge zugegen ist,aber wenn der Mieter sich so aufführt,wie du es Beschreibst,kannst du ihm Fristlos vor die Tür setzen

  • 1
    Antwort von mona511 mona511

    Eine kündigung sollte immer per einschreiben mit rückantwort kommen , notfalls gilt die 3-monatsfrist, gründe müssen da nicht genannt werden.

    Kommentar von aycawolf aycawolfaycawolf

    Falsch. Ein Einschreiben hat eben keine Beweislast vor Gericht. Man kann auch einen leeren Umschlag versenden. Auf der Rückantwort steht nur, dass sie einen Brief bekommen haben, nicht aber der Inhalt.

    Kommentar von mona511 mona511mona511

    Oh... solche krassen leute gibts auch?? hammer, was sich manche leute einfallen lassen... also ich hatte zum glück noch nie solch aussagen,wenn ich nen einschreiben verschickt hatte... aber man lernt nie aus;-))

    Kommentar von grinsefisch grinsefischgrinsefisch

    schick es als fax, dann hast du den sendebericht... wenn du das über simplefax.de machst, steht der sendebericht direkt auf der kopie des schreibens... das ist ein eindeutiger beweis.

    oder schreib den brief, warte bis die wieder randalieren, ruf die polizei und übergib dem penner das schreiben (ohne umschlag, damit der das auch gleich anguckt) im beisein der polizei... die beamten hast du dann als zeugen... evtl. werden die sogar zeugen einer schimpftirade von dem.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Ein Einschreiben hat eben keine Beweislast vor Gericht. Man kann auch einen leeren Umschlag versenden.

    Dann beauftrage einen GV mit der Zustellung. Der beglaubigt dann auch den Inhalt.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Nein! Einwurfeinschreiben (zumindest an Privatpersonen).

    Kommentar von anitari anitarianitari

    notfalls gilt die 3-monatsfrist, gründe müssen da nicht genannt werden.

    Vom Vermieter schon. Und notfalls, je nach Wohndauer, gilt eine Frist von bis zu 9 Monaten.

    Kommentar von lina21lina21 lina21lina21

    gründe müssen nicht genannt werden wenn man 6 mon kündigungsfrist hat wenn es weniger ist dann muss man aufjedenfall denn grund nennen ..den haben die aufjedenfall! einen zeugen brauchen die auch falls es zu gericht kommt

  • 0
    Antwort von grinsefisch grinsefisch

    umgehend zu nem anwalt!

    hier darf dir keiner eine rechtsberatung geben, außer er wär zugelassener anwalt und die verteilen ihre tipps nicht kostenlos im www.

    du kannst den auf jedenfall anzeigen wegen - bedrohung - beleidigung - verleumdung - diebstahl

    ich würde dem fristlos kündigen und dem erzählen, es gäbe eigenbedarf. bei eigenbedarf MUSS der dann raus und kann auch nix dagegen tun, bei ner räumungsklage (kostet richtig asche) kann der sich quer stellen und das kann noch bis zu nem jahr dauern, bis ihr den evtl. los seid... dann lieber sagen, das ihr das jetzt selbst braucht für n büro oder was weiß ich...

    Kommentar von aycawolf aycawolfaycawolf

    Darum verhält der sich ja so. Wir haben dem schon wegen Eigenbedarf gekündigt.

    Kommentar von grinsefisch grinsefischgrinsefisch

    hättest du oben reinschreiben sollen, ist ja nicht unwichtig!

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Eigenbedarfskündigung müssen klar begründet sein und gerechtfertigt!

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