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Abmahnung- Unterzeichnung verweigern?

Frage von Girlfriend Girlfriend

Hallo, ich bin Auzubildene, 21 J. alt.

Wenn ich eine Abmehnung bekomme & der Meinung bin, diese sei nicht gerechtfertigt, bin ich verpflichtet sie zu unterschreiben? Und wenn nicht, mein Chef mich aber dazu zwingen möchte, habe ich dann das Recht aufzustehen, zu sagen ich nehme mir den Rest des Tages frei um zur IHK zu gehen und dies dann auch tun?

lg

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Antworten (17)

  • 14
    Antwort von turalo turalo

    Wer in der Ausbildung eine Abmahnung bekommt, sollte diese als Chance sehen, sein Verhalten etwas zu überdenken.

    Aufstehen und gehen..... damit gefährdest Du Deine Ausbildungsstelle, das käme einer Arbeitsverweigerung gleich.

  • 10
    Antwort von kugel kugel

    Eine Abmahnung mußt Du weder annehmen noch unterschreiben - die kommt halt dann ohne Deine schriftliche "Zustimmung" (sprich Unterschrift) in Deine Personalakte.

    Das "Recht" aufzustehen um zur IHK zu rennen hast Du in diesem Moment nicht, das wäre unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz und Du hättest ein noch größeres Problem, als eine nicht unterschriebene Abmahnung.

    Im Übrigen, dass Azubi´s eine Abmahung bekommen, da gehört schon einiges dazu...

    Kommentar von Fenchurch FenchurchFenchurch

    Das meine ich auch. Ich bin seit über 10 Jahren in meinem Betrieb und habe es erst 1x erlebt, dass jemand eine bekam. Und das war ein "alter" Angestellter, der sich zu viel rausgenommen hatte. Lange Pausen gemacht ohne auszustempeln..

    Kommentar von Fenchurch FenchurchFenchurch

    Unsere Azubis werden zunächst mal mündlich belehrt und verwarnt. Sind ja noch halbe Kinder, da muss man nicht gleich mit Kanonen schießen.

    Kommentar von kugel kugelkugel

    Eben - Abmahnungen werden ja nicht wie Smarties unters Volk geschmissen...

  • 7
    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Du kannst dir nicht einfach frei nehmen. Eine Abmahnung ist eine ernste Sache, die ein Ausbilder nicht ohne weiteres erteilt. Bist du sicher, dass du die nicht verdient hast? Worum ging es denn? Im Übrigen kannst du eine schriftliche Stellungnahme zu der Abmahnung verfassen.

  • 7
    Antwort von Goebi Goebi

    Eine Abmahnung ist eine einseitige Willenserklärung.

    Deine Unterschrift ist nur dafür da, daß Du die Abmahnung zur Kenntniss genommen hast.

    Kommentar von eldude eldudeeldude

    So seh ich das auch und ne Abnahmung, mein gott was macht das schon ...

    Kommentar von Goebi GoebiGoebi

    Nun ja, in der Ausbildung kann das ein Grund sein, später nicht übernomen zu werden.

  • 5
    Antwort von Glueckwunsch49 Glueckwunsch49

    hier sind gute Infos zu Abmahnungen. lies dir die mal durch.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Abmahnung.html

  • 3
    Antwort von jockl jockl

    Eine Abmahung unterschreibt der/das Abmahnende nicht der/die Abgemahnte. Sollte der/die Abmahner mit der Unterschrift eine Empfangsbestätigung wollen, kann der/die diese per Einschreiben, ggf. mit Rückschein zustellen lassen. Danach steht es dem/der Abgemahnten frei gegen diese Abmahnung vorzugehen oder nicht.

  • 3
    Antwort von Nellina Nellina

    Du hast das Recht die Annahme zu Verweigern.

    Du musst aber erst den freien Tag beantragen, ansonsten entfernst Du Dich unerlaubt von der Azubi-Stelle.

    Du kannst allerdings bei der IHK anrufen, dass kann man Dir nicht verbieten.

    Kommentar von Girlfriend GirlfriendGirlfriend

    Ich habe mich bereits mit der IHK in Verbindung gesetzt und es sind viele Dinge aufgetaucht, welche mein Chef nicht tun darf.

    Kommentar von kugel kugelkugel

    Frage am Rande: Wieviel ist Dir Deine Ausbildung wert? Ich kenne KEINEN Arbeitgeber, der stets nach Recht und Gesetz handelt.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    "...die er nicht tun darf." Du bist in der Ausbildung, da backt man kleine Brötchen. Jeder will Häuptling sein, jeder will auf sein Recht pochen - und wehe, ein Chef ordnet mal etwas an, das SO nicht im Vertrag steht. Du wirst in Deinem Leben noch viele Dinge hinnehmen müssen, die SO nicht vorgesehen waren.

    Kommentar von kugel kugelkugel

    @turalo: DICKES DH!!!!!

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Dann beantrage einen freien Tag und gehe hin. Nicht einfach vom Arbeitsplatz entfernen, sonst hat er einen weiteren Grund, Dich abzumahnen.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Eine Abmahnung kann man nicht verweigern.

  • 2
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Wenn Sie die Abmahnung unterzeichnen sollen, dann nur um deren Empfang zu bestätigen. Ihr Chef kann Sie nicht dazu zwingen eine unberechtigte Abmahnung durch Unterschrift anzuerkennen.

    Sollte die Abmahnung ungerechtfertigt sein, lassen Sie eine schriftliche Stellungnahme zur Personalakte nehmen.

    Einfach aufstehen und mit einer kurzen Ansage sich den Rest des Tages freizunehmen (um zur IHK zu gehen) ist sehr unklug und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht freigibt.

    Hier noch ein guter Link.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Abmahnung.html

    Peter Kleinsorge

  • 2
    Antwort von schelm1 schelm1

    Sie können alles nach Ihrem Willen unternehmen um Ihre künftige Karriere zu beeinflussen. Die Abmahnung gilt auch dann als zugestellt, wenn der Chef einen Vertreter bittet die Übergabe zu bezeugen! Schonmal Ihr eigenes betriebliches Verhalten überdacht oder haben Sie bei der IHK einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht?

  • 2
    Antwort von db180669 db180669

    Die Abmahnung braucht man zwar nicht zu unterschreiben, aber man kann auch nicht dazu gezwungen werden. Einfach aufstehen und "frei" nehmen geht auch nur mit der Zustimmung. Somit musst du das mit der IHK entweder erst mal telefonisch klären oder in deiner Freizeit.

  • 2
    Antwort von Hallotwix Hallotwix

    Zu einer Unterschrift kann Dich niemend zwingen, das mal als erstes. Einfach frei nehmen ist eine andere Sache, das solltest Du nicht machen, besser einen Tag Urlaub nehmen iund dann zur IHK oder einem Anwalt für Arbeitsrecht. Gibt es einen Betriebsrat? - dann erstmal dahingehen!

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Abmahnungen werden im Vorfeld mit dem Betriebsrat besprochen.

  • 1
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Du solltest den Empfang der Abmahnung mit Unterschrift bestätigen. Die Unterschrift bestätigt nicht, dass Du mit dem Inhalt einverstanden bist. Und nein, Du hast nicht das Recht während der Arbeitszeit zur IHK zu gehen, wenn Dein Chef Dir nicht frei gibt.

  • 0
    Antwort von wollyuno wollyuno

    weiß nicht wie groß euer Laden ist,vor schriftlicher Abmahnung kommt doch normal eine mündliche Aufforderung um Unstimmigkeiten zu beheben.War 40 Jahre in einem Betrieb,da wurde schon mal Klartext geredet,wenn einer nicht klarkam hatte er immer noch den Betriebsrat.Solltest mal schreiben um was es geht,dann kann man konkret Stellung nehmen

  • 0
    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Man kann Wiederspruch einlegen was aber nicht viel bringt.

    Aufstehen und gehen wird eine erneute Abmahnung wegen unerlaubten Entfernen vom Arbeitsplatz und Arbeitsverweigerung nach sich ziehen, da ist die Fristlose Kündigung nicht mehr weit. Das wäer Feuer mit Benzin zu bekämpfen, eine selbst verschuldete Abmahnung hat man dadurch auf jeden Fall und die andere wird wohl kaum wirkungslos werden!

  • 0
    Antwort von imager761 imager761

    Niemand zwingt sich etwas zu unterschreiben. Das ist auch nicht nötig: hilfsweise unterschreibt ein Zeuge des Abmahnenden, dass dir die Abmahnung mündlich erteilt wurde oder stellt sie dir per Einschreiben schriftlich zu. Damit gilt sie als zur Kenntnis genommen, ist wirksam.

    Damit erreichst du garnichts, im Gegenteil. Einmal zur spät zur Berufsschule, und dein Ausbildungsverhältnis ist zu Ende.

    Besser wäre es, die Vorhaltungen ernst zu nehmen, denn eine Abmahnung IST eine ernste Sache.

    Und es steht dir frei, eine Erwiderung der Vorhaltungen schriftlich zur Personalakte nehmen zu lassen.

    HTH G imager761

  • 0
    Antwort von frisco frisco

    Deine Einstellung zum Thema Arbeit, Ausbildunf lässt leider etwas zu wünschen übrig. Denk bitte auch daran, dass Du später nach Ausscheiden aus demBetrieb ein Zeugnis bekommst und es ist bestimmt nicht in deiner Interesse, dass ein soches Verhalten hinein fließt

  • 0
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Du musst die Abmahnung nicht unterschreiben. Der Chef will vielleicht nur eine Brestätigung, dass du sie erhalten hast. Aber auch das ist nicht notwendig. Wenn er sicher gehen will, soll er sie per Einschreiben schicken.

    Wenn du die Abmahnung für ungerechtfertigt hältst, dann lass dich beraten, z.B. bei der IHK oder dem Betriebsrat. Du hast keinen Zeitdruck, du kannst später jederzeit noch gegen die Abmahnung vorgehen. Wenn du eine Gegendarstellung schreibst, solltest du dich im Detail beraten lassen.

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