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Abmahnung - Filesharing

Frage von japistole japistole

Es heißt ja, dass es neuerdings Abmahnungen sowohl gegen Up- als auch Downloader bei Filesharing hagelt. Aber wie kriegen die Anwälte die Identität der Leute heraus? Der einzige mögliche Weg, der mir einfällt ist mit gerichtlichem Beschluss zu der Filesharing Firma hingehen und von User XY die IP geben lassen usw. Weil sich die Firmen oft im Ausland befinden, müsste das zudem ein internatinal gültiger Beschluss sein. Alles ziemlich kompliziert für einen x-beliebigen Anwalt finde ich. Wie machen sie das? Meiner meinung nach, versenden die alle nur auf Verdacht oder gut Glück.

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Antworten (4)

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    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Die Firmen können auf leichte Weise die IP ermitteln, indem sie den Datenverkehr als getarnter Teilnehmer der illegalen Tauschbörsen beobachten und dokumentieren.

    Mit der IP und einem Gerichtsbeschluss gehen sie zum DSL-Provider, der kann und MUSS Auskunft geben, wem welche IP wann zugeordnet war.

    Der Rest geht automatisch.

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das ist gut so.

    Der Anschlussinhaber haftet IMMER für Straftaten, die von seinem Anschluss verübt worden sind.

    Kommentar von japistole japistolejapistole

    Hör doch bitte auf mich zu belehren. Es geht mir nur um die Theorie. Ich hab bisher nichts downgeloaded und werd das auch weiterhin tun. Aber wenn ich wollte, würde ich, ich brauche deine Belehrung nicht. Und jetzt zum eigentlichen Thema zurück:

    Ist es nicht so, dass die Server des Firma, die einzigen sind, die von zwei Leuten, die Daten austauschen die IPs kennen? Ich dachte gerade dadruch wird die Anonymität hergestellt.

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    Antwort von Eylenspiegel Eylenspiegel

    Zusatzfrage: Wie ist es mit in dubio pro reo?

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Wie ist es mit in dubio pro reo?

    Dieser Grundsatz aus dem Strafrecht findet im Zivilrecht keine Anwendung.

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Filesharing bedeutet: Jeder der lädt, shared auch. Damit kann seine IP von jedem, der von ihm lädt, gesehen werden.

    Der Rest ist einfach: § 101 (9) UrhG.

    Meiner meinung nach, versenden die alle nur auf Verdacht oder gut Glück.

    Mit dieser Meinung stehst Du ziemlich allein. Kein bedeutendes Gericht (LG, OLG, BGH) ist dieser Argumentation bisher gefolgt.

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    Antwort von seirios seirios

    Watwat, Filesharing Firma? Wenn die Typen jemanden erwischen, wie er über einen Torrent was freigibt, dann haben sie seine IP und müssen damit grundsätzlich nur zum entsprechenden Internetprovider gehen, der dann die zugehörigen Daten rausgibt.

    Kommentar von japistole japistolejapistole

    Wie erwischen die Typen denn jemanden?

    Kommentar von seirios seiriosseirios

    Indem sie sich selber in den Torrent einklinken. Die IP derer rauszufinden, mit man sich darüber verbindet, istn Klacks.

    Kommentar von japistole japistolejapistole

    Verbindet man sich denn direkt miteinander? Ich dachte die Verbindung läuft über die Server und sie wären die einzigen, die die IPs der Leute kennen. Daher haben jetzt die Leute Angst, die bei MegaUpload einen Premium-Account hatten, weil sich ihre Daten noch auf den Servern befinden könnten.

    Kommentar von seirios seiriosseirios

    Ah, anscheinend sprechen wir von verschiedenen Dingen. Was ich meine, ist das Peer to Peer-System, worunter eben z.B. Torrents fallen: dabei verbindet man sich direkt mit anderen Nutzern.

    Megaupload ist n völlig anderes System, dabei ist es tatsächlich schwieriger, rauszufinden, wer was runtergeladen hat. Aber eben auch nicht völlig unmöglich.

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