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Abmahnung - Falschberatung

Frage von brickus brickus

Nabend zusammen.

ich fasse es mal kurz: Mitte der 2000er hab ich eine Abmahnung erhalten für Bilder, die ich auf meiner pirvaten Seite verwendet habe. Damals wusste ich nicht, dass es illegal ist irgendwelche Bilder aus dem Netz zu verwenden" (PALÜMM), hatte Panik und bin wohl an einen Anwalt geraten, der davon nicht viel verstand. "Das ist jetzt nicht mein Fachgebiet, aber diese Unterlassungserklärung sollten Sie auf jeden Fall unterschreiben". Nun hab ich immer abgezahlt was ich konnte...

Aber vor Monaten war kein Geld da zum abbezahlen... Da hab ich den Vorschlag gemacht, dass ich zahle wenn ich Geld habe. Ich hab aber immer noch nicht mehr als was ich für Spagetti ausgebe zum Leben also konnte ich NICHTS zahlen. Seitdem bekomme ich keine Post mehr und die krassen Zinsen von damals decken mittlerweile schon die krassen Abmahngebühren von über 2000€... Was soll das?! Mitleid? Das bezweifle ich eigentlich...

Wurde ich falsch beraten (siehe die unmodifizierte Unterlassungserkörung, die ich abgeben sollte) und die Beteiliigten wissen das ganz genau und melden sich deswegen nicht mehr, weil bei mir nichts mehr zu holen ist...?!

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Antworten (6)

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    Antwort von jonas50 jonas50

    etwas dürftig ist die Info schon, um eine konkrete Antwort zu geben, aber "gefühlsmäßig" würde ich nach Erfahrung mit solchen Abmahnungen sagen, dass eine Falschberatung vorliegt, bei dem Rat, die vorformulierte Erklärung einfach zu unterschreiben. Auch bei berechtigter Abmahnung hätten bei geringer privater Nutzung wohl gut Aussichten bestanden, einen Schadensersatz (und damit auch die Anwaltskosten) geringer durch zu bringen und die Vertragsstrafenverpflichtung individuell zu gestalten, z. B nach dem sogenannten "neuen Hamburger Brauch". Es bestehen also schon Aussichten, Schadensersatz durchzusetzen.

    Vielleicht können Sie, unabhängig davon, ja selbst noch mal mit dem Gläubiger nachverhandeln, wenn er sich wieder melden sollte.

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    Antwort von speeedi speeedi

    Du hast eine Unterlassungserklärung mit einer Schadenersatzleistung unterschrieben. Eine Unterlassungserklärung heisst, nur, dass Du etwas nicht nochmal machst.

    Aber einen Schadenersatz anerkennen, ist was ganz anderes. Das wirst Du vermitlich auch nicht den Anwalt für verantwortlich machen können, weil Du lesen kannst.

    Wenn der Anwalt sagt, er versteht nichts davon, bist Du verpflichtet zu jemandem zu gehen, der etwas davon versteht.

    Und das würde ich jetzt auch mal langsam tun. Los, steh auf, geh zur Schuldnerberatung und kriege Dein Leben und die Schulden in den Griff. Oder soll das so weitergehen?

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    Antwort von Scaver Scaver

    Ja, Du wurdest falsch beraten und Anwälte haften für ihre Beratung (Anwaltshaftung).

    Du bist hier aber in der Pflicht zu beweisen, dass der Anwalt damals schuldhaft seine Pflicht verletzt hat, z.B. bei falscher rechtlicher Beratung. Wenn Du dies kannst, wäre der Anwalt zum Schadenersatz verpflichtet.

    Allerdings sehe ich da keine guten Aussichten, da es generell sehr schwer ist, dies zu beweisen.

    Etwas zu dem Thema findest Du bei Wikipedia (Anwaltshaftung). Siehe da auch "Beweislast".

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ohne die Unterlassungserklärung und die Beträge zu kennen, kann man dazu ja nun schwerlich etwas sagen^^ Nur so ganz grundsätzlich: Ein Verstoß gegen das Urheberrecht rechtfertigt auch einen Unterlassungsanspruch. Vielleicht verstand der Anwalt der Gegenseite auch nicht viel von der Materie. Aber so ganz grundsätzlich war das alles sicherlich berechtigt.

    Kommentar von brickus brickus

    An die 3000€ für eine handvoll Views ... Dazu noch 5% Zinsen... Soll ich die Verhältnismäßigkeit noch berechnen...?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    5% Zinsen über dem Basiszinssatz sind bei Schulden absolut üblich. DARAN gibts nichts auszusetzen. Warum es 3000,- geworden sind, erschließt sich aus Deinen Schilderungen allerdings noch nicht.

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    Antwort von Locke334 Locke334

    Die werden sich schon noch melden, keine angst, schliesslich haben sie einen Titel und der ist 30 Jahre gültig, bis dahin werden sie sich schon noch melden !!

    Kommentar von brickus brickus

    Aha. Ein bahnbrechender Beitrag... Ich kann dir gute Filme empfehlen, falls du langeweile hast...

    Ehrlich mal... Geh ich heute zu nem Anwalt sagt der "Unterschreiben sie das ja nicht unverändert!!!" und damals wurde mir das explizit geraten und ich habe vertraut und geblutet... über Jahre...

    Also spar dir deinen Sarkasmus bitte... Danke...

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Das war kein Sarkasmus, das ist die Realität oder glaubst du vielleicht das sich der Gläubiger denkt,: Ach der Arme Kerl, hat da etwas falsches unterschrieben, jetzt schenke ich ihm mal eben die 2000,- Deine Filme solltest du dir besser selber ansehen, und weiter träumen !!

    Kommentar von brickus brickus

    2000€ schenken...? Kannst du bitte nur Ratschläge geben, wenn du den Sachverhalt kennst bzw. gelesen hast?

    Ich habe gefragt ob ich falsch beraten wurde... wurde ich das...? Ja oder nein...? Du sagtest oben "hat da etwas falsches unterschrieben"... ich wurde deiner Meinung nach wirklich falsch beraten und habe etwas falsch unterschrieben also... und dann kommst du mir mit irgendeinem Bonzen-Gewäsch..."Dein Pech"... ?!

    In dieser Welt lebst du also? Und das findest du akzeptabel? Mein Beileid... wirklich...

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Mag ja sein, das man dich falsch beraten hat, du hast das Teil aber trotzdem unterschrieben, oder etwa nicht ?? Was willste denn da jetzt noch retten, der Drobs ist schon längst gelutscht !! Und Zahlen darfst du auch dafür !! Und wenn du dafür keine Kohle hast, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher und klebt dir einen Kuckuck auf den Rechner !! Das ich das akzeptabel finde ist nur deine Meinung !!

    Kommentar von brickus brickus

    Hast ja recht. Hatte gestern wohl einen Hulk-Tag. Nichts für ungut.

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Kein Thema, wenn ich mal wieder meinen Hulk-Tag bekomme, endet das meistens mit einer 24 Stunden Sperre :)

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    Antwort von michnicht michnicht

    gut möglich, daß Du überhaut nie hättest zahlen müssen, weil die diese Masche tausendfach versuchen .. nur ein Bruchteil zahlt dann auch ... meist ist die Erklärung so verfasst, da Du Dich damit selbst belastest, wenn man alles pauschal abstreitet ist es also oftmals sogar besser

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