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Abmahnung?

gefragt von TonicaTonica am 03.08.2008 um 2:46 Uhr

In meiner Firma haben wir eine neue Personaldisponentin. Ich habe Ihr wohl schon 3-5 Mal gesagt, wie sehr mir das stinkt, habe aber die Aufträge erfüllt. Heute habe ich eine Abmahnung erhalten, da ich kein polizeiliches Führungszeugniss vorgelegt habe. Das hat aber bisher keiner von mir gefordert? Und wer zahlt das jetzt? Wie bekomme ich das? Und ist eine Woche Frist angemessen? L.G.


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WebZecke
beantwortet von WebZecke am 3. August 2008 02:50
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wolltest du nicht sowieso kündigen?

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 3. August 2008 02:53
Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. August 2008 02:54

Ja. Es wird immer schlimmer.Aber das ist jetzt echt nicht O.K.. Ich habe mich immer gewundert,warum ich in einem so sensiblen Bereich kein Führungszeugniss brauche, und jetzt das!!! Ich hab as nicht verschlafen und nehm das auch nicht auf mich. L.G.

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 3. August 2008 02:59

würde mir kurz oder lang mal wirklich überlegen ob das die Firma ist,wo du sein willst

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. August 2008 03:00

Ja, und die Probezeit ist vorbei, da ich keine Rücklagen habe kann ich nicht kündigen. Aber zum Arzt gehen kann ich. L.G. Hilft nur nicht viel

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. August 2008 03:03

Nein, ich will da nicht sein. Die Arge hat mich vermittelt, ich will arbeiten und das war das kleinste Übel. Aber ich möchte in meinen Beruf zurück!!! L.G.

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 3. August 2008 03:11

ich kanns verstehen,ist ne dumme Sache :-(


Joshua492
beantwortet von Joshua492 am 3. August 2008 03:21
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Kluger "Schach-Zug" von ihr.....! Sie will dich damit zum Äußersten bringen (sprich: freiwillige Kündigung OHNE Abfindung etc.)

Das polizeiliche Führungszeugnis kann NIEMAND verlangen - aber man kann es ja mal "anfragen" :)

Laß dich von der Frau nicht aufs Glatteis führen und kämpfe mit IHREN Waffen.... Sei freundlich und nett und lad sie zum Café mal ein....lol DAS wirkt WUNDER (P.S. ich hab 3 davon ;) )

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. August 2008 03:48

''Das polizeiliche Führungszeugnis kann NIEMAND verlangen''

Das trifft - so pauschal - nicht ganz zu. Siehe z.B. http://kuerzer.de/uLTNVSbRj

Kommentar von F6ffe8abf32686f123b94d558f1bf94asmallJoshua492 am 3. August 2008 04:29

Ich habe dn LINK nicht losgemacht! Aber kann dir trotzdem sagen: NADA! Das Persönlichkeitsvorbehaltsrecht ist im GRUNDGESETZ verankert.... und da kann nichtmal KARSRUHE etwas dran ändern. BASTA! Lass dich nicht verarschen von so einem rhetorischen Gelaber...man

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 3. August 2008 08:21

wenn es notwendig ist, kann ein Unterneumenund MUSS es auch ei Führungszeugnis vom AN verlangen..was du scheibst ist Nonsens @ Joshua

Kommentar von F6ffe8abf32686f123b94d558f1bf94asmallJoshua492 am 3. August 2008 11:58

Du Sagst "UNTERNEHMEN"

nur als Beispiel nenne ich mal.. POST

Wer darf von mir 1 polizeiliches Führungszeugnis abverlangen? WER? NIEMAND! Mein Privatleben ist GESCHÜTZT

Jetzt kommt aber die Seite B.... Man kann sowas "anfragen" Wer es FREIWILLIG macht ist ein guter Kandidat Wer sich WEIGERT - der hat was zu "verbergen" So...wird es ausgelegt....

Aber ZWINGEN - geht nicht!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. August 2008 22:22

Dann hättest du einfach mal den link anschauen sollen, bevor du hier ''NADA'' brüllst. Es gibt nämlich sehr wohl Gründe weswegen der AG ein Führungszeugnis verlangen kann. Bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen z.B. Man kann sich natürlich auch sperren und ''NADA!'' rufen, nur dann wird man in dem Bereich (egal ob man darin ne Ausbildung oder sonstige Qualifikation hat oder nicht) eben nicht eingestellt. So einfach ist das.

Wenn Kraudischen mit Kindern/Jugendlichen arbeitet, dann hat die Firma irgendwo geschlafen, wenn sie das Führungszeugnis nicht gleich verlangt hat. Das heißt aber trotzdem nicht, dass sie recht bekäme, wenns hart auf hart kommt und z.B. bei Nichteinreichung das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.


connyXxX
beantwortet von connyXxX am 3. August 2008 02:48
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das führungszeugniss bekommst du im rathaus beim bürgeramt kostet glaub ich 10€

das zeugniss bekommst du dann nach hause geschickt ine woche ist denke ich ein bisschen zu wenig...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. August 2008 08:22
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das polizeiliche Führungszeugnis kostet ca. 10 Euro und muss auf dem Bürgeramt angefordert werden. Nach ca. 14 Tagen erhälst du es aus Karlsruhe. die Kosten trägst du selbst.

Kommentar von Regenmacher am 3. August 2008 11:42

Aus Karlsruhe? Das ist doch Quatsch hoch 3!

Das polizeiliche Führungszeugnis wird am Standesamt des Geburtsortes geführt.

Und wenn du in Karlsruhe geboren wurdest, stimmt das.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. August 2008 23:32

''Das polizeiliche Führungszeugnis wird am Standesamt des Geburtsortes geführt.''

Falsch. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister außerdem -> http://kuerzer.de/Zwvp46hpH

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 4. August 2008 07:07

@ regenmacher..erst sachkundig machen , dann pfeifen...


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 3. August 2008 07:21
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Du hast keine Lust und weißt nicht schadlos aus der Misere zu kommen ! Vermutlich hast Du etwas bei der Einstellung verschwiegen, es kommt auf die Art des Unternehmens an , ob überhaupt ein Polizeiliches-Führungszeugnis überhaupt verlangt werden kann ! Das Zeugnis kommt aus Berlin, 6 Wochen kannst Du schon rechnen ! Wenn Du vorbestraft bist, es nicht angegeben hast brauchst Du Dir über den weiteren Verlauf keine Sorgen zu machen, das regelt der Arbeitgeber !

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. August 2008 22:50

Danke für die Unterstellung! Ich habe gefragt, ob es O.K. ist mich Abzumahnen fur etwas, was noch nie von mir gefordert wurde! 2. Ich habe das noch nie gebraucht und weiß nicht wie ich es bekomme. 3. Kostet das Geld. Vor der Einstellung hätte das Arbeitsamt das bezahlt, aber wer zahlt es jetzt? Ich zahle das nicht, denn das hat mein Arbeitgeber verschlafen. L.G.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. August 2008 23:44

Und mit keine Lust hat das gar nichts zu tun. Ich habe einen Beruf gelernt, mit dem ich meinen Lebensunterhalt finanzieren kann und auch möchte. Die Arge vermittelt wie sie Lust hat, nur nicht in den Beruf. Das was ich mache macht mir wohl Spass, aber ich verdiene so wenig, das ich nicht davon Leben kann. Ich bin auch noch verpflichtet ein Auto zu besitzen und trage die ganzen Benzinkosten. Letzten Monat war das nicht so wild, aber ich hatte auch schon Monate, da waren es 200-300€. In solchen Monaten kann ich nicht einmal die laufenden Kosten decken( Strom Gas Wasser). Das hat nichts mit keine Lust zu tun. L.G.


anonym
beantwortet von Pflaumen am 3. August 2008 07:59
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Das Geht ganz ein fach gehe auf das Rathaus wo du gemeldet bist da erhälst du es! Die kosten hat mein Arbeit geber übernomen doch so kostet nur 10Euro! eine woche reicht da du es sofort mitnehmen kannst!Aber nur kurz info den Rest bekommst du zugeschickt! Wenn nichte drine steht brauchst du auch kkeine Angst haben!

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. August 2008 22:52

Da kann nichts drinstehen, außer das ich gelegendlich Hunde und Katzen finde und bei der Polizei als gefunden melde. L.G.


Minnie1988
beantwortet von Minnie1988 am 3. August 2008 09:29
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In deier Gemeinde bekommst du das oder Rathhaus


anonym
beantwortet von Rolfe am 3. August 2008 18:18
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Quelle: Wikipedia

Führungszeugnis aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie (Weitergeleitet von Polizeiliches Führungszeugnis) Wechseln zu: Navigation, Suche Ein Führungszeugnis (Deutschland), Strafregisterbescheinigung (Österreich, früher Leumundszeugnis), im Gebrauch der EU criminal record certificate, ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten (Vorstrafen) einer Person.

Deutschland [Bearbeiten] Sittenzeugnis der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studenten Theodor Heuss, 1907: „Dem ... Studierenden ... wird hinsichtlich seiner Führung an der hiesigen Universität ... bezeugt, daß etwas Nachteiliges nicht zu bemerken ist.“Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.

Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob, und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 (2) BZRG).

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG), erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind. Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.

Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.

Diese Regelung gilt auch in anderen Fällen, in denen Antragsteller ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen müssen. Nachstehend der Wortlaut des § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG: „Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird.“ Dieselbe Regelung gilt für die Einsichtnahme in den Bundeszentralregisterauszug (§ 42 BZRG)

Führungszeugnisse (sowohl private - Belegart N, als auch behördliche - Belegart O) werden beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt und dann per Post dem Empfänger zugestellt (beim privaten), bzw. an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim behördlichen), wobei vorherige Übersendung an das Amtsgericht möglich ist (Belegart P), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird.

Bestimmte Behörden (genannt in § 41 BZRG - z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) haben ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim Bundesamt für Justiz anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.

Ein Führungszeugnis ist kostenpflichtig (13 Euro). Die Anforderung des Bundeszentralregisterauszugs zur Einsichtnahme ist kostenlos.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. August 2008 22:23

Und was hat das ganze jetzt mit der Abmahnung von kraudischen zu tun?


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