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abmahnug erhalten

Frage von cemos cemos

gibt es da eine frist wo sie automatisch dan nicht mehr anfechtbar ist?,ich habe die abmahnung nicht unterschrieben also nich zu kenntnis genommen.ICH BIN SEIT 10 JAHRE IN diesem betrieb und da ist jetzt abteilungleiter geänder und der kann mich die leiden.manche leute steht es im gesicht gestanden was für a.....loch es ist.irgend wie habe ich gar keine lust mehu unter der reji zu arbeiten.am liebsten würde ich eine abfindung kassieren ind mich anders orientiern .wie stelt man das am cleversten an abfindung zu erhalten.ohne vom arbeitsamt eine sperre zu bekommen?

ps :ich bedanke mich schon jetzt auf die antworten

ES GEGT IMER WEITER AUF UND NIEDER IMMER WIEDER

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Zunächst einmal ist die Abmahnung auch mit verweigerter Unterschrift gültig. Wenn der Sachverhalt NICHT stimmt schreibe eine Gegendarstellung. Stimmt der Sachverhalt ändere Deine Arbeitsweise bzw. Dein Verhalten. Du schreibst sehr emotional und der Abteilungsleiter ist anscheinend alleine für alles verantwortlich. Du hast aber hier mit Deiner negativen Einstellung ganz viel Anteil daran. Das läuft früher oder später auf eine verhaltensbedingte Kündigung hinaus. Mit einer Abfindung brauchst du in dem Fall nicht zu rechnen, eher mit 12 Wochen Sperre beim Arbeitsamt, da du deinen Arbeitsplatz fahrlässig gefährdet hast. Krieg dich wieder ein oder such dir eine andere Stelle. Schon alleine deshalb, weil du mit dazu beiträgst, das Betriebsklima zu vergiften.

    Kommentar von cemos cemos

    ja klar bin ich sehr aufgebracht ich werde beschuldigt wegens betrug,wier haben ein akordsystem und es wird dur computern überprüft.ich habe ne störung gehabt dadurch habe ich auf dem pc störung eigescant und wolte die störung beheben .das wo ich dann auch gemacht habe,anschliesend habe ich ein werkstück gerade in der hand gehabt wo ich ablegen wolte aber dieses werckstück wahr komplett fertig usser einmal mit der draht bürste drüber faren dauer c.a 15 sekunden.in dem momment ist gerade der abteilungsleiter gekommen und sagte was machen sie da?das hat ausgesehn wie ob ich mir dadurch zeit gut machen möchte ,ob wol das nicht so wahr.das mit dem akkordsystem ist ein bischen komplieziert.aber auf alle fälle wahren das gesamt 10 minuten wo ich auf störung wahr !hies es gleich betrug und das ist kein leichter brocken für mich.es gibt tage das die maschien 80 minuten in 8 stunden steht.ihr antworten können eventuell licht sein.ich bedanke mich jetzt schon

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    also.... Auf jedem Fall nicht, in dem man Abmahnungen sammelt. Darauf wird nämlich irgendwann mal eine verhaltensbedingte Kündigung und somit ist die Sperre beim Arbeitsamt sicher. Von daher ist natürlich für Dich ohnehin erst einmal die Frage nicht nach einer Abfindung, sondern nach dem Erhalt des Arbeitsplatzes gegeben. Eine Abmahnung muss auch nicht unbedingt inhaltlich unterschrieben werden. Der Erhalt ist aber zu quittieren, wenn es verlangt wird. Man kann hier auch eine Gegedartstellung zu schreiben und in der Personalabteilung vorlegen. Dies verhindert die Abmahnung zwar nicht. ist aber bei einer Klage nachher auch inhaltlich ggf. relevant. Warst Du schon bei Deinem Betriebsrat?

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Sehr gute Antwort.

    Ergänzen könnte man noch: Es gibt auch die Möglichkeit eine Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernen zu lassen. Dazu muss man vorm Arbeitsgericht den Arbeitgeber verklagen. Das Gericht kann den Arbeitgeber ggf. dazu verurteilen die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.

    Was war denn der Grund für die Abmahnung,das muss ja aufgeführt sein?

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    Antwort von helgerz helgerz

    die abmahnung geht trotzdem in deine personalakte, auch wenn du sie nicht unterschrieben hast. du hast aber die möglichkeit ein "gegenargument aus deiner sicht" zu der abmahnung in deine akte zupacken.

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    Antwort von Holzhamster Holzhamster

    Etwas muß ich korrigieren, mit der mündlichen Info der Abmahnung bzw. wenn du sie gelesen hast, hast du sie in Kenntnis genommen bzw. bist du in Kenntnis gesetzt worden. Mit der Unterschrift würdest du sie anerkennen, also deine Schuld an was auch immer zugeben. Nach der Kenntnisnahme hat der Arbeitgeber dir ne Woche Zeit zu geben, dich zu der Sache zu äußern, was du tun kannst, aber nicht mußt. Wenn du es tust, dann schriftlich. Vergiß das mit der Abfindung, das klappt nicht.

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Der AN unterschreibt den Erhalt der Abmahnung, nicht den Inhalt. Eine Verweigerung der Unterschrift in diesem Fall ist Kinderkram.

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    Antwort von Malustra Malustra

    Erste Abmahnung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?

    Sofort zum Anwalt!!!

    Ich vermute, man will Dich loswerden ohne Dich abzufinden.

    Kommentar von toedti2000 toedti2000toedti2000

    Ohne genaues Wissen des Vorfalls sollte man mit solchen Meinungen vorsichtig sein. Auch nach 10 Jahren kann mal eine Abmahnung erforderlich sein.

    Kommentar von Malustra MalustraMalustra

    Da bin ich anderer Meinung.

    Nach 10 Jahren spricht man darüber, was nicht in Ordnung ist.

    Hier ist es nur ein Vorgesetzter, der ausgetauscht wurde. Bei mir war es eine Übernahme des Betriebes nach Insolvenz.

    Und wenn man Kosten einsparen will, dann sind Mitarbeiter, die lange im Betrieb sind, Kostenfaktoren, welche man durch günstigere ersetzen möchte.

    Danach kommt Mobbing, und zwar vom feinsten.

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Ja, und Mobbing geht auch von unten nach oben. Immer diese Drohungen mit dem Anwalt. Erst reden! Das machen hier beide nicht. Es kann aber auch mal der Mitarbeiter klüger sein als der Vorgesetzte und den ersten Schritt tun. Wenn mir ein Mitarbeiter gedroht hat ist es mir im Allgemeinen viel schwerer gefallen, auf ihn zuzugehen als bei den anderen, die um ein Gespräch gebeten haben. Und was willst du erreichen: Prozess vor dem Arbeitsgericht oder ein gutes Betriebsklima? Beides zusammen geht schon mal gar nicht.

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    Antwort von tabeah tabeah

    dies zu einer evtl zu erwartenden Abfindung:

    So gilt für alle Abfindungen die sogenannte Fünftel-Regelung. Statt die Summe auf einen Schlag zu versteuern und so die Abgaben des Abgefundenen in ungeahnte Höhen zu katapultieren, gestattet sie die Verrechnung auf fünf Jahre – trotzdem wird alles auf einmal ausgezahlt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz in den Folgejahren nur gering. Und wer im Anschluss erst einmal arbeitslos bleibt, hat einen traumhaft niedrigen Steuersatz.

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    Antwort von Gammaray74 Gammaray74

    Wurdest du wegen schlechter Rechtschreibung abgemahnt?! ;-)

    Habt ihr keine MAV oder nen Betriebsrat oder bist du in keiner Gewerkschaft?

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