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Ablösung einer Grundschuld

gefragt von clausz1309 am 14.11.2007 um 11:36 Uhr

Für einen Kredit in Höhe von 100000,00 Euro der GmbH meines Sohnes habe ich eine Grundschuld in Höhe von 40000,00 Euro Auf meine Immobilie eintragen lassen. Die GmbH mußte Insolvenz anmelden und die Bank verlangte von mir einen Betrag von 60000,00 Euro obwohl keine Zahlungsrückstände vorhanden waren. Darf die Bank die vollen Grundschuldzinsen aufrechnen obwohl sie eine Sicherheit von 40000,00 Euro hat, oder muß die Bank hier ihre ausgaben/Kosten nachweisen bzw. darf sie nur die Grundschuld zuzüglich angefallener Kosten fordern?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. November 2007 11:45
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Da kommt es auf das Kleingedruckte an. Hast Du denn nicht gewußt oder nicht gelesen, was Du unterschreibst? Lies doch alles nochmals in Ruhe nach. Solltest Du immernoch zweifel hgaben, gehst Du lieber zuerst zur Verbraucherzentrale, dann, wenn die VZ nichts bringt, zum guten Anwalt.


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