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Ablösevertrag für Küche

Frage von missythebrain missythebrain

Hallo, ich habe mein Mietverhältnis gekündigt und einen Nachmieter gefunden, der meine Einbauküche ablösen würde. Ich hatte Ihm bei der Wohnungsbesichtigung eine Ablösesumme genannt. Nämlich 1500 Euro. Vor ein paar Tagen haben wir miteinander telefoniert (der jetztige Wohnort des Nachmieters liegt 600km weit weg) und haben uns auf eine Ablösesumme von 1400 Euro geeinigt. Das Nachmieterpaar wird aus zeitmangel nicht mehr in die wohnung kommen können. D.h. erst am Umzugstag betreten Sie wieder die Wohnung. Am Telefon meinten sie, dass sie gerne einen passus im Ablösevertrag haben möchten, der eine Probezeit auf alle Elektrogeräte von 4 Wochen enthält.

ich halte jedoch überhaupt nichts davon, denn was geschieht, wenn die elektrogeräte innerhalb der 4 wochen von den neuen mietern beschädigt werden. oder diese doch feststellen, dass ihnen die Küche nicht gefällt und Sie dann mutmaßlich an den elektrogeräten was manipulieren um aus dem vertrag rauszukommen?

wer kann mir helfen? kaufvertrag oder ablösevertrag ? und wie könnte man das regeln? zudem hätte ich gerne einen teil der ablösesumme als "anzahlung" und den rest bei übergabe

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Antworten (6)

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    Antwort von Faigl69 Faigl69

    Also Am Wichtigsten ist dass dein Vermieter davon weiß. Denn sonst wäre mir es ehrlich gesagt egal wenn ich die Wohnung haben Möchte und erst ein Mal den Mietvertrag habe dann Spielt es keine Rolle mehr was mit deiner Küche ist.

    Also du musst dass Geld vor Einzug bekommen von den Nachmietern und nichts auf Probe.

    Und wenn du einen Vertrag mit ihnen Abschließt hast du zwar etwas in den Händen, aber der Prozess Je nach dem du führen musst um Recht zu bekommen wird sehr Langwierig

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    Antwort von missythebrain missythebrain

    Wie wird es denn in der regel gemacht? vorab das geld oder erst bei wohnungsübergabe...??

    Das mit dem Kaufvertrag ist auch nicht so einfach hab gelesen dass der dieser nach neuem eu recht mit ner sachmängelhaftung verbunden ist?

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    Antwort von Faigl69 Faigl69

    Hey also mache dass nicht. So bald sie den Mietvertrag Unterschieben haben Möchtest du dein Geld. Denn wenn einmal in der Wohnung und dann war es dass.

    Weiß dein Vermieter davon??

    Denn wenn es ihm egal ist stehst du alleine da und dies wäre echt nicht gut.

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    Antwort von Faigl69 Faigl69

    Hey also mache dass nicht. So bald sie den Mietvertrag Unterschieben haben Möchtest du dein Geld. Denn wenn einmal in der Wohnung und dann war es dass.

    Weiß dein Vermieter davon??

    Denn wenn es ihm egal ist stehst du alleine da und dies wäre echt nicht gut.

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    Antwort von Faigl69 Faigl69

    Hey also mache dass nicht. So bald sie den Mietvertrag Unterschieben haben Möchtest du dein Geld. Denn wenn einmal in der Wohnung und dann war es dass.

    Weiß dein Vermieter davon??

    Denn wenn es ihm egal ist stehst du alleine da und dies wäre echt nicht gut.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    darauf würde ich mich nicht einlassen. entweder.....oder.mache einen kaufvertrag.

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