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Ablösesumme bei Zeitarbeit

Frage von Dummekuh Dummekuh

Wer hat eine Ahnung wie hoch die Summe sein kann die ein Arbeitgeber an ein Zeitarbeitsunternehmen zahlen muß wenn er den Arbeitnehmer übernehmen will??

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Antworten (6)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Die Summe kommt auf den Vertrag an, den die Firma unterschreibt. Ansonsten sind 3 Monatsgehälter nicht unüblich.

    Kommentar von Dummekuh DummekuhDummekuh

    SUPER! DANKE!

    Hab ich´s doch gewußt!!! Denn gehört hab ich das vorJahren schon mal und nun schon wieder, also muß wohl was drann sein!!!

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    Antwort von klementS klementS

    Ich antworte mal bewusst auf einen alten Thread, da er im Google-Ranking hoch steht unter den passenden Suchbegriffen und die rechtliche Situation nicht richtig wiedergegeben wurde.

    Hier ein Auszug aus dem Urteil des BGH vom 03.Jul. 2003 (III ZR 348/02): Zitat BGB § 134 AÜG § 9 Nr. 4 in der Fassung vom 3. Februar 1995 Eine vertragliche Bestimmung, wonach der Entleiher dem Verleiher eine Vermittlungsprovision zu zahlen hat, wenn er den Leiharbeitnehmer vor Ablauf der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer von zwölf Monaten oder innerhalb von sechs Monaten nach der Überlassung übernimmt, unterliegt grundsätzlich der Unwirksamkeitssanktion des § 9 Nr. 4 AÜG. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 348/02 - OLG Celle LG Hannover

    BGH vom 11.März. 2010 III ZR 240/09 : Zitat AÜG § 9 Nr. 3

    Die Höhe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leiharbeitgebers festgesetzten Vergütung, die der einen Leiharbeitnehmer übernehmende Entleiher dem Leiharbeitgeber zu zahlen hat, ist grundsätzlich nicht mehr angemessen im Sinne des § 9 Nr. 3 2. Halbsatz AÜG, wenn sie nicht nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt ist. Eine solche Vereinbarung verstößt gegen § 9 Nr. 3 1. Halbsatz AÜG und ist unwirksam.

    BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 240/09 - LG Siegen AG Olpe

    Also sind pauschale vertragliche Absprachen zu Ablösen nicht rechtmäßig.

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    Antwort von montecarlo montecarlo

    Wie schon erwähnt sind 3 Monatsgehälter üblich. ABER: Meist wird von Seiten der zeitarbeistfirma darauf verzichtet um den Kunden für neue Aufträge nicht zu verlieren. Also nach dem Motto: Wir verzichten auf die ablösesumme, dafür bekommen wir neue aufträge.

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    Antwort von laramaus4 laramaus4

    zeitarbeitsfirmen sollen keine ablösesummen kassieren, sondern versuchen, arbeitnehmer zu vermitteln mit dem ziel, dass der AN dann nach einem entsprechenden zeitraum von dem AG eingestellt wird, bei dem er zur probe über das zeitrabeitsunternehmen gearbeitet hat.

    Kommentar von Dummekuh DummekuhDummekuh

    das wäre Klasse, ist aber nicht die Realität, denn gute Leute kann man überall hin vermitteln und immer gut abkassieren, aber gute Leute sind rar!!

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ablösegeld? Das muss eine brandneue Erfindung sein. Normalerweise schreibt der Arbeitnehmer eine Kündigung und unterschreibt einen Arbeitsvertrag bei dem neuen Arbeitgeber.

    Kommentar von Dummekuh DummekuhDummekuh

    soviel ich gehört habe gibt es das sogar schon länger

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    Antwort von capkekz capkekz

    Net wirklich viel sonst gäbs ja bald keine Zeitarbei mehr

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