Wir wohnen in einer Mietwohnung. Der Vermieter hat eine Firma beauftragt, die regelmäßig bei uns den Verbrauch von Heizung und Wasser abliest. Wir sind seit 3 Jahren in dieser Wohnung und jetzt wurden die Uhren ausgetauscht. Das müsse regelmäßig gemacht werden und die neuen Uhren sind einfacher abzulesen. Für den Austausch der Uhren haben wir 200 Euro zusätzlich bezahlt, sind auch vorher nicht gefragt worden. Ist das so üblich? Wir wollen keinen Ärger , aber müsste das nicht regulär der Vermieter tragen? Danke
Ableseuhren für Wasser und Strom vom Mieter zu bezahlen?
Antworten (14)
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Maximus40Maximus40
In einem Forum findest Du folgende Beiträge:
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http://www.juraforum.de/forum/t227487/s.html -
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NiklausNiklaus
Die Wasseruhren müsst ihr nur bezahlen, wenn sie gemietet oder geleast wurden. Wenn die Uhren gekauft wurden, dann trägt der Vermieter die Kosten. Meistens werden die Uhren aber gemietet, weil sie dann die Kosten auf den Mieter umlegbar sind. Einfach den Vermieter fragen.
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firstguardianfirstguardian
Nein, das ist nicht in Ordnung. Würde der Vermieter die Uhren mieten, dann könnte er diese Miete auf seine Mietr abwälzen. Den Kaufpreis hat er selber zu bestreiten. Handelt es sich bei dem Betrag jeoch um die Zählermiete, dann müssen Sie bluten. Also mal nachfragen!
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KlausNeumannKlausNeumann
Gekaufte wasseruhren bezahlt der Vermieter, bei gemieteten Uhren kann er die Mietkosten auf die Mieter umlegen.
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WEISTDUSWEISTDUS
Nein, darf er nicht. Geld zurückfordern. Zahlt er nicht: Die Heizkosten und Wasserkosten- Vorauszahlungen kürzen.
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Janni1979Janni1979
Das wird so nicht zutreffen...
Betriebskostenverordnung § 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: ... 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten... sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung ...
Kosten der Eichung sind also ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten benannt. An der Umlagefähigkeit ändert sich auch dann nichts, wenn die Zähler aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht geeicht werden, sondern gegen neue - in der Regel nicht geeichte sondern beglaubigte Zähler, ausgetauscht werden.
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wj2000wj2000
Die Kosten kann der Vermieter auf die Mietparteien umlegen und du kannst sie in der nächsten Steuererklärung mit absetzen.
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maxkhlmaxkhl
Bevor ihr für irgendwelche Extras zahlt solltet ihr ja vorher gefragt werden. Ansonsten soll der Vermieter es zahlen. Das wäre meine Meinung. Ich würde mich dagegen Wehren.
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ArmindoArmindo
Nein so was habe ich noch nie gehört, denn das ist doch Bestandteil einer Wohnung.
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ArmindoArmindo
Nein so was habe ich noch nie gehört, denn das ist doch Bestandteil einer Wohnung.
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ArmindoArmindo
Nein so was habe ich noch nie gehört, denn das ist doch Bestandteil einer Wohnung.
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