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Ableseuhren für Wasser und Strom vom Mieter zu bezahlen?

Frage von Meddy Meddy

Wir wohnen in einer Mietwohnung. Der Vermieter hat eine Firma beauftragt, die regelmäßig bei uns den Verbrauch von Heizung und Wasser abliest. Wir sind seit 3 Jahren in dieser Wohnung und jetzt wurden die Uhren ausgetauscht. Das müsse regelmäßig gemacht werden und die neuen Uhren sind einfacher abzulesen. Für den Austausch der Uhren haben wir 200 Euro zusätzlich bezahlt, sind auch vorher nicht gefragt worden. Ist das so üblich? Wir wollen keinen Ärger , aber müsste das nicht regulär der Vermieter tragen? Danke

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Antworten (14)

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    Antwort von Maximus40 Maximus40

    In einem Forum findest Du folgende Beiträge:
    .
    http://www.juraforum.de/forum/t227487/s.html

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Die Wasseruhren müsst ihr nur bezahlen, wenn sie gemietet oder geleast wurden. Wenn die Uhren gekauft wurden, dann trägt der Vermieter die Kosten. Meistens werden die Uhren aber gemietet, weil sie dann die Kosten auf den Mieter umlegbar sind. Einfach den Vermieter fragen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Nein, das ist nicht in Ordnung. Würde der Vermieter die Uhren mieten, dann könnte er diese Miete auf seine Mietr abwälzen. Den Kaufpreis hat er selber zu bestreiten. Handelt es sich bei dem Betrag jeoch um die Zählermiete, dann müssen Sie bluten. Also mal nachfragen!

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Gekaufte wasseruhren bezahlt der Vermieter, bei gemieteten Uhren kann er die Mietkosten auf die Mieter umlegen.

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    Antwort von ruler ruler

    Nein, das hat der Vermieter zu zahlen!

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Nein, darf er nicht. Geld zurückfordern. Zahlt er nicht: Die Heizkosten und Wasserkosten- Vorauszahlungen kürzen.

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    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Das wird so nicht zutreffen...

    Betriebskostenverordnung § 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: ... 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten... sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung ...

    Kosten der Eichung sind also ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten benannt. An der Umlagefähigkeit ändert sich auch dann nichts, wenn die Zähler aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht geeicht werden, sondern gegen neue - in der Regel nicht geeichte sondern beglaubigte Zähler, ausgetauscht werden.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Die Kosten kann der Vermieter auf die Mietparteien umlegen und du kannst sie in der nächsten Steuererklärung mit absetzen.

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    Antwort von Olly206 Olly206

    den Austausch muß der Vermieter tragen !

    Genauso wie Reparaturen!

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    Antwort von maxkhl maxkhl

    Bevor ihr für irgendwelche Extras zahlt solltet ihr ja vorher gefragt werden. Ansonsten soll der Vermieter es zahlen. Das wäre meine Meinung. Ich würde mich dagegen Wehren.

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    Antwort von Armindo Armindo

    Nein so was habe ich noch nie gehört, denn das ist doch Bestandteil einer Wohnung.

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    Antwort von Armindo Armindo

    Nein so was habe ich noch nie gehört, denn das ist doch Bestandteil einer Wohnung.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Du brauchst doch die Uhren nicht zu bezahlen!!!? Ist mir neu!

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    Antwort von Armindo Armindo

    Nein so was habe ich noch nie gehört, denn das ist doch Bestandteil einer Wohnung.

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