Ablesen der Heizung bei Auszug

6 Antworten

Es sollte unbedingt der Zählerstand aller Messeinrichtungen (KWZ, WWZ, GAS, Elektro und HKV ) protokolliert werden. Wenn du es nicht ablesen kannst, such dir jemanden, der das richtig ablesen kann und lass ihn das Protokoll mit unterschreiben (neben dir), mit Datum und Uhrzeit. Eine Kopie davon mit den Schlüsseln an den Vermieter senden. Eine Zwischenablesung bzw. -abrechnug ist kostenmäßig vom Vermieter zu tragen, das sind Verwaltungskosten lt. Urteil des BGH.

Tabaluga1961  29.01.2010, 20:34

meistens sind diese Ablesekosten rechtsgültig mietvertraglich auf den Mieter weitergeschoben. Lies den MV danach noch mal durch.

Nici, ich möchte da Albatros voll beipflichten.
Zum Schluss noch einen Tipp von mir. Fertige (mit Zeugen) bevor Du die Wohnung verlässt, zu Deiner eigenen Sicherheit auch ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung an und lass es von den Zeugen unterschreiben. Außerdem rate ich Dir möglichst viele Fotos (gleich mit Datum-Vermerk) als Beweismittel zu machen. Wie Du schreibst, findet mit Deiner Vermieterin keine Wohnungsübergabe statt. Was machst Du, wenn Sie hinterher mit Forderungen kommt und dann vielleicht noch die Kaution einbehält? (Schönheitsrep. Schäden usw.)
Dann brauchst Du Beweismittel! Viel ERfolg!

Du kannst darauf bestehen, dass eine Zwischenablesung gemacht wird - zumal wenn du denkst, deine VM will dir einen auswischen.

Kosten für leerstehende Wohnungen muss der VM tragen.

Ob nun in einem halben Monat soviel an Verbrauch zusammen kommt, vermag ich nicht zu sagen.

Nici752 
Fragesteller
 28.01.2010, 15:21

Aber das kann ich ja im nachhinein nicht beweisen. Auf so einer Abrechnung steht ja nicht drauf für welchen Monat wie viel Heizung verbraucht wurde, sondern nur der Gesamtbetrag. Somit kann ich nicht beweisen, ob die Heizkosten vom 01.02.2010 bis zur ablese entstanden sind.

guterwolf  28.01.2010, 17:16
@Nici752

dann lass entweder deine Vermieterin eine Zwischenablesung beantragen oder ruf selbst bei der Ablesefirma an. Du hast ein Recht auf eine taggenaue Berechnung und die Zwischenablesung muss in der Regel der Vermieter zahlen.

Tabaluga1961  29.01.2010, 20:35
@guterwolf

Wissen Sie nicht, daß die Ablesefirmen keine Aufträge von den Mietern entgegen nehmen????????

guterwolf  29.01.2010, 23:22
@Tabaluga1961

sollte so sein, habe ich auch schon anders erlebt

Beim Abrechnungsunternehmen einen Termin für eine Zwischenablesung vereinbaren.

Nici752 
Fragesteller
 28.01.2010, 15:18

Habe ich ja versucht und diese sagten sie können erst Mitte Februar vorbei kommen und werden sich diesbezüglich mit meiner Vermieterin in Verbindung setzen.

Zwergnase06  30.07.2012, 06:25
@Nici752

Mich würde mal Interessieren wie es hier nun zu Ende gegangen ist! Sitze nämlich in genau der selben Situation!

Wenn die Heizkostenverteiler digital sind, sollte die Selbstablesung kein Problem sein. Bei der genannten VM würde ich zur Selbstablesung einen Zeugen hinzuziehen, alle Daten von jedem HKV notieren und ein Protokoll anfertigen. Da der VM keine Wohnungsübergabe machen will, würde ich auch da einen Zeugen hinzuziehen und alles protokollieren. Mit beiden Unterschriften eine Kopie dem VM zukommen lassen. Im Zweifelsfall gibt es ja auch noch den Mieterverein.