Ablesen der Heizung bei Auszug
Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung noch bis zum 31.01.2010. Die Firma zum Heizungablesen kommt jedoch erst Mitte Februar. Die Heizungsstände kann ich schlecht ablesen, da sie nicht digital sind, sondern in diesen Röhrchen. Meine Vermieterin erklärt sich nicht bereit mit mir eine Übergabe mit Protokoll durchzuführen, weil ich den Termin für die letzte Woche leider verpasst habe. Weil es leider auch so viel Stress mit ihr gibt habe ich nun die "Angst", dass sie ab dem 01.02.2010 die Heizung in der Wohnung komplett aufdreht und ich diese Kosten dann auch noch zahlen muss, weil die Firma zum Heizung ablesen erst Mitte Februar kommt. Wie kann ich (falls ich in der Abrechnung hohe Kosten habe) beweisen, dass Sie da Kosten für Februar mit in der Abrechnung drin hat? Lt meiner Vermieterin muss ich auch diese Kosten für die Ablese übernehmen. Ist das richtig oder muss sie diese Kosten eigentlich zahlen? Kann mir jemand hierzu einen Auszug von einem Gesetz oder sonstiges geben?
Vielen Dank im voraus!
Liebe Grüße
6 Antworten
Es sollte unbedingt der Zählerstand aller Messeinrichtungen (KWZ, WWZ, GAS, Elektro und HKV ) protokolliert werden. Wenn du es nicht ablesen kannst, such dir jemanden, der das richtig ablesen kann und lass ihn das Protokoll mit unterschreiben (neben dir), mit Datum und Uhrzeit. Eine Kopie davon mit den Schlüsseln an den Vermieter senden. Eine Zwischenablesung bzw. -abrechnug ist kostenmäßig vom Vermieter zu tragen, das sind Verwaltungskosten lt. Urteil des BGH.
meistens sind diese Ablesekosten rechtsgültig mietvertraglich auf den Mieter weitergeschoben. Lies den MV danach noch mal durch.
Nici, ich möchte da Albatros voll beipflichten.
Zum Schluss noch einen Tipp von mir. Fertige (mit Zeugen) bevor Du die Wohnung verlässt, zu Deiner eigenen Sicherheit auch ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung an und lass es von den Zeugen unterschreiben. Außerdem rate ich Dir möglichst viele Fotos (gleich mit Datum-Vermerk) als Beweismittel zu machen. Wie Du schreibst, findet mit Deiner Vermieterin keine Wohnungsübergabe statt. Was machst Du, wenn Sie hinterher mit Forderungen kommt und dann vielleicht noch die Kaution einbehält? (Schönheitsrep. Schäden usw.)
Dann brauchst Du Beweismittel!
Viel ERfolg!
Du kannst darauf bestehen, dass eine Zwischenablesung gemacht wird - zumal wenn du denkst, deine VM will dir einen auswischen.
Kosten für leerstehende Wohnungen muss der VM tragen.
Ob nun in einem halben Monat soviel an Verbrauch zusammen kommt, vermag ich nicht zu sagen.
dann lass entweder deine Vermieterin eine Zwischenablesung beantragen oder ruf selbst bei der Ablesefirma an. Du hast ein Recht auf eine taggenaue Berechnung und die Zwischenablesung muss in der Regel der Vermieter zahlen.
Wissen Sie nicht, daß die Ablesefirmen keine Aufträge von den Mietern entgegen nehmen????????
sollte so sein, habe ich auch schon anders erlebt
Beim Abrechnungsunternehmen einen Termin für eine Zwischenablesung vereinbaren.
Habe ich ja versucht und diese sagten sie können erst Mitte Februar vorbei kommen und werden sich diesbezüglich mit meiner Vermieterin in Verbindung setzen.
Mich würde mal Interessieren wie es hier nun zu Ende gegangen ist! Sitze nämlich in genau der selben Situation!
Wenn die Heizkostenverteiler digital sind, sollte die Selbstablesung kein Problem sein. Bei der genannten VM würde ich zur Selbstablesung einen Zeugen hinzuziehen, alle Daten von jedem HKV notieren und ein Protokoll anfertigen. Da der VM keine Wohnungsübergabe machen will, würde ich auch da einen Zeugen hinzuziehen und alles protokollieren. Mit beiden Unterschriften eine Kopie dem VM zukommen lassen. Im Zweifelsfall gibt es ja auch noch den Mieterverein.
Aber das kann ich ja im nachhinein nicht beweisen. Auf so einer Abrechnung steht ja nicht drauf für welchen Monat wie viel Heizung verbraucht wurde, sondern nur der Gesamtbetrag. Somit kann ich nicht beweisen, ob die Heizkosten vom 01.02.2010 bis zur ablese entstanden sind.