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Ablesegerät an Heizung durch Dampfreiniger gestiegen. Muss ich zahlen?

Frage von Andrea Andrea

Lieber User,

mein Freund und ich werden in Kürze in unsere erste gemietete Wohnung ziehen. Den Schmutz vom Vormieter wollten wir natürlich soweit wie möglich entfernen. Blöderweise ist beim Reinigen eines Heizkörpers mit unserem Dampfreiniger das Ablesegerät durch die Hitze des Dampfes ein Stückchen angestiegen. Vor ca. 2 Wochen war jemand da, um das Ablesegerät auf 0 zu stellen; seitdem haben wir keine der Heizungen angemacht. Was meint ihr - kann man da irgendwas machen, sodass man die fiktiven Heizkosten, die ja nicht durch einen tatsächlichen Verbrauch sondern bloß durch äußere Hitzezufuhr zustande kamen, nicht oder zumindest nur zum Teil bezahlen muss? Gibt es ein "Heizgesetz" oder Ähnliches, in dem steht, dass man nur den tatsächlichen Verbrauch bezahlen muss?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe! Andrea

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von anjanni anjanni

    Da hast Du Pech - und Du kannst das ja auch nicht nachweisen.

    Das Heizkostengesetz sieht vor, daß die Abrechnung auf der Basis der abgelesenen Werte vorgenommen wird.

    Tröstlich vielleicht, daß ein Teil der Kosten sowieso nach Wohnfläche umgelegt wird...

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    Antwort von Rainer70825 Rainer70825

    Du solltest auf jeden Fall den aktuellen Ablesestand von allen Heizkörper eurer Wohnung aufnotieren und dem Vermieter zur Kenntnis vorlegen und evtl. abzeichnen lassen. So kannst du dann der Ablesefirma mitteilen, dass ein Heizkörper nicht mehr den richtigen Wert anzeigt. Bei der Jahresablesung und Abrechnung kannst du zusätzlich ersehen, ob dies berücksichtigt wurde. Es wird aber sicherlich nur wenige Prozentpunkte an euren Heizkosten ausmachen.

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    Antwort von Ratbiker Ratbiker

    Hast Du dich denn schon mal schlau gemacht um wie viel Geld es effektiv geht ?? Ich vermute stark, daß es sich in Cent- oder niedrigen 1-stelligen Eurobetrag handelt. Überleg doch mal logisch: Der HK ist das halbe Jahr warm und heizt, dadurch steigt der Verbrauch am Ableserörchen. Jetzt gehst Du für 2-5 Min. mit dem Dampfgerät hin und meinst das wirkt sich aus. Ich finde es schade, wenn man ein neues Mietverhältnis mit solcher Kinderkacke belastet !!

    Grüße, Ratbiker

    Kommentar von Andrea Andrea

    Wieso greifst Du mich denn gleich an? Hier geht es nicht ums Verhältnis mit dem Vermieter, sondern um eine eventuelle Kulanz der Heizgesellschaft. Das hat nichts mit dem Vermieter zu tun! Außerdem: Das Ablesegerät ist vielleicht 10 cm hoch. Wenn es durch die Hitze des Dampfreinigers um 1 cm gestiegen ist, habe ich doch zumindest Grund zur Annahme, dass es sich um einen nicht vernachlässigbaren Geldbetrag handeln wird. Wie gesagt ist es meine erste eigene Wohnung und 1/10 von z.B. einem Jahresverbrauch könnte doch schon einiges sein. Es hat sich aber das Gegenteil herausgestellt. Du hattest Recht und es war nicht viel. Wie gesagt; das konnte ich aber vorher aufgrund mangelnder Vorerfahrung nicht wissen. Danke also für die Kinderkacke!

    Kommentar von Ratbiker Ratbiker

    Hallo Andrea, ich greife hier niemanden an, wenn dann rege ich ein wenig zum nachdenken an oder gebe Tipps mit Hand und Fuß.

    Daß ich Recht habe war mir klar, ich mach den Job seit 17 Jahren und poste nur etwas wo ich mir sicher bin (was man von 80% der Antwortenden leider nicht behaupten kann).

    Sei doch so nett und schreib rein, um wie viel Geld es sich gehandelt hat.

    Danke, Ratbiker

    Kommentar von Andrea Andrea

    Pro Monat werden 41€ abgebucht - bei einer 110 qm großen Wohnung. Das ist also im Rahmen, ob jetzt mit oder ohne Dampfreiniger-Einfluss. Was die Veränderung an sich ausgemacht hat, wissen wir nicht. Kann man wohl auch nicht mehr herausfinden.

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    Antwort von naturfreund100 naturfreund100

    Das ist Pech.kann man auch nicht nachweisen.

    Kommentar von Andrea Andrea

    Das habe ich mir auch schon gedacht. Da ich mich aber zu wenig mit dem Thema auskenne, habe ich gehofft, dass es eventuell doch ne Lösung gibt...

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    Antwort von luckytess luckytess

    Wende dich doch mal an die Firma, die die Heizkörper abliest und schildere dein Problem. Vielleicht kann man das Röhrchen wieder auf 0 stellen.

    Kommentar von Andrea Andrea

    Unser Vermieter hat dort schon angerufen (mit negativem Ergebnis). Da es hier ja aber nicht um sein Geld geht, sondern um unseres, befürchte ich, dass er sich zu schnell hat abwimmeln lassen... ;) Bevor ich dort nochmal anrufe, wollte ich mir erstmal Tipps holen, eventuell sogar gesetzliche Grundlagen oder so...

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