Hallo, ich hoffe, dass ich hier einen Rat bekomme wie ich weiter vorgehen sollte.
Meine Oma (72 Jahre alt) hat vor ca. 1 1/2 Jahren noch alleine gewohnt. Krankheitsbedingt (Hüft-OP, Pflegestufe 1 wegen Demenz) haben wir als Familie entschieden, dass meine Oma zu uns nach Hause zieht. Meine Mutter ist, auf Grund des Platzmangels, extra dafür umgezogen, so dass meine Oma jetzt ein eigenes Zimmer mit Küche auf ihrer Etage hat und das alles behindertengerecht. Bedingt durch den Umzug, mussten wir auch das Sozialamt wechseln. Jetzt kommen probleme auf. Meine Oma hat, als sie alleine gewohnt hat, alles erstattet bekommen. In der alten Wohnung (Alfter) wurde vom Sozialamt Grundsicherung und Mietanteil wie auch NK-Anteil bezahlt. Nach dem wechsel nach Swistal ssieht es anders aus. Das Sozialamt beruft sich auf das Urteil vom 14.04.2011, B 8 SO 18/09 R, "...dass bei Zusammenleben einer volljährigen Person mit Nichtbeürftigen in einer Haushaltsgemeinschaft nach geltendem Recht KEIN Anspruch auf Berücksichtigung von anteiligem Bedarf für Unterkunft und Heizung nach Kopfteilen besteht, wenn es an einer eigenen rechtlichen Verpflichtung der nachgefragten Person mangelt. Es fehle in derartigen Fällen an den - nach Maßgabe von §35 SGB XII lediglich zu berücksichtigenden - tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung." Weiter steht noch: "Da Sie keine vertragliche Vereinbarung über die Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten abgeschlossen haben, besteht für Sie keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten."
Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin, haben wir unseren Vermieter konsultiert der einen Untermietvertrag für meine Oma erstellt hat. Dazu hat sich der Vermieter mit der Sachbearbeiterin in Verbidung gebracht und sich die genauen Informationen eingeholt. Jetzt haben wir dennoch ein Ablehnungsschreiben erhalten, weil meine Oma nicht von Anfang an Mitmieterin in dem Haus war und das nicht rechtens wäre.
Meine Oma ist nicht im Stande, alleine in einer Wohnung zu bleiben. Die Gefahr, dass stürzt, etwas vergisst auszumachen (Demenz) ist in dem Falle nicht tragbar und wäre von unserer seite Verantwortungslos.
Was für Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?? Wenn meine Oma wieder alleine Wohnen würde, würde das Sozialamt alle Kosten wieder übernehmen. Zur Informationen es geht um ca. 180€ monatlich. Wenn meine Oma alleine Wohnen würde, wären die Kosten um das dreifache Höher.
Bitte um Ratschlag, da ich mir den Weg zum Anwalt noch ersparen möchte.
Vielen Dank für alle Antworten und Hilfestellungen.
WOW!!!! Kompliment zurück. Super Hilfestellung. Das Ablehnungsschreiben habe ich noch nicht erhalten (denk in de nächsten 1-2 Tagen lt. SB) daher weiß ich auch noch nicht auf welchen § sie sich beruft. Was ich nur richtig stellen wollte ist, dass meine Oma zwar eine sep. Küche und Bad hat. aber meistens mit uns zusammen ist. Sie kann nicht mehr für sich Sorgen (denn dann könnte sie auch alleine wohnen). Sprich Einkäufe werden auch für sie mitgemacht. Also könnte man doch von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen? Es ist echt blöd, denn du hast völlig recht. Man könnte die Oma auch ins Heim stecken und die Kosten dem Amt in Rechnung stellen. Die wären weit aus höher als bisher! Meine Mutter wie auch ich haben die Vollmacht von meiner Oma. Sprich wir dürfen rechtlich beide für meine Oma entscheiden. Es ist eine Vollmacht die das Krankenhaus zu der damaligen Zeit vor der OP akzeptiert hat aber nirgendwo vom Notar bestätigt wurde. Daher ist es das was du meinst oder muss man das (na ja warum frag ich wird bestimmt so sein) beglaubigen lassen?
Vielen Dank für die sehr gute Hilfestellung und deine Bemühungen zu der Thematik. Ich werde dich auf jeden Fall (falls Interesse besteht) auf dem Laufenden halten.
Nein, eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor. Hierzu muss nicht nur zusammen gewohnt, sondern auch zusammen gewirtschaftet werden. Wenn Oma ihre eigenen Lebensmittel in ihrem eigenen Kühlschrank hat, wird nicht gemeinsam gewirtschaftet, egal wer ihr diese von ihrem eigenen Geld eingekauft hat. Das Einkaufen ist nur eine abgenommene hauswirtschaftliche Verrichtung.
Was ich meinte ist eine rechtliche Vertretung als vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer. Mit einer Vollmacht kommt man nicht immer weiter. Klageerhebung ist damit z.B. nicht möglich. Deshalb am Besten mit Attesten zum lokalen sozialpsychiatr. Dienst gehen und eine rechtliche Betreuung beantragen.