Ablehnungsbescheid trotz Immatrikulationsbescheinigung?

4 Antworten

hat er sich vielleicht zweimal beworben und einmal eine Zusage und einmal eine Ablehnung erhalten? Vielleicht hat er mehrere Studiengänge angegeben und wurde für einen abgelehnt und im anderen angenommen usw. Seid ihr auch sicher, daß ihr die Hochschule nicht verwechselt habt und er woanders eingeschrieben war? Am besten direkt an der TU anrufen und das klären. Es ist schon fast 16 Uhr, also jetzt lang zögern. Es kann sein, daß ihr sonst heute niemanden mehr erreicht.

Ich würde jetzt erstmal einen Gang zurückschalten.

Schritt 1: Auf der ursprünglichen Bescheinigung nachsehen, ob die Immatrikulation an weitere Bedingungen geknüpft war.

Schritt 2: Bei der zuständigen Verwaltung anrufen, nachfragen.

Erst dann könnt ihr über Schritt 3, den Anwalt nachdenken.

Ich würde vorschlagen, die vermutete Immatrikulationsbescheinigung erstmal
im Detail zu lesen.
Steht da irgendwo "vorbehaltlich eine Prüfung durch xxxxx" ?

Ansonsten, wie wäre es erst mal mit einem Anruf bei der Uni bevor man hier mit rechtlichen Schritten droht ?

Ich glaube jedenfalls nicht, dass eine Bescheinigung - nur weil ihr sie ausgedruckt habt - irgendeine rechtliche Bedeutung hat. Sowas kann jeder fälschen.

Zumächst solltet ihr, wenn noch nicht geschehen, prüfen, ob es in der ersten positiven Bescheinigung Einschränkungen gab!

Ansonsten mein Rat: Das Thema ist wohl viel zu wichtig, als das man es hier über GF zu lösen versucht! Geht zum Anwalt!